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24. September 2024
„Wer schützt uns Makler vor der Verbraucherzentrale?“
„Wer schützt uns Makler vor der Verbraucherzentrale?“

„Wer schützt uns Makler vor der Verbraucherzentrale?“

Versicherungsmakler sind im Visier der Verbraucherzentrale Bundesverband und werden abgemahnt. Der Grund: Die betroffenen Häuser bezeichnen sich als unabhängige Makler. Das entbehrt jeglicher Grundlage, meint Makler Alexander Koch. Vielmehr gehe es um einen alten Glaubenskrieg. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Alexander Koch, Versicherungsmakler und Geschäftsführer der UFKB GmbH

Wir, das unabhängige Maklerhaus UFKB GmbH, sind vom Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände unter dem Az. 33 O 219/24 vor dem Landgericht Köln verklagt worden. Es lag keine Fehlberatung vor, auch gab es keine Kundenbeschwerde. Uns wird einzig zur Last gelegt, dass wir uns als „Unabhängiger Versicherungsmakler“ bezeichnen. Dies solle laut Anlage unlauterer Wettbewerb sein!

Doch ist das so? Werben wir wirklich unlauter?

Warum wir die Bezeichnung „unabhängiger Versicherungsmakler“ nutzen

Die meisten Kunden kennen den Unterschied zwischen einem Versicherungsvertreter und einem Versicherungsmakler nicht. Wenn wir in einem Gespräch angeben, dass wir Versicherungsmakler sind, ist die übliche Nachfrage: „Für welche Versicherung denn?“

Die Erklärung „unabhängig“ sorgt beim Kunden immer direkt für Verständnis. Wir als Makler gehören keinem Versicherer und vertreten auch nicht die Interessen eines Versicherers.

Genau dies führen wir auf unserer Homepage direkt zu Beginn der Hauptseite aus. Weiterhin haben wir eine klare Abgrenzung zwischen den Begriffen Versicherungsberater und Versicherungsmakler in diesem Bereich definiert. An keiner Stelle werben wir mit einer unabhängigen Versicherungsberatung oder Honorarberatung als Versicherungsberater.

Doch trotz unserer sehr ausführlichen und detaillierten Klarstellung und Abgrenzung wird uns vorgeworfen, wir werben unlauter mit dem Begriff „unabhängige Versicherungsberatung“ und suggerieren, wir wären ein Versicherungsberater. Wieso die Verbraucherzentrale uns dies dennoch unterstellen kann, ist uns besonders aufgrund der Klarstellung schleierhaft und führt zu folgender Frage: Wird das Argument „Kundeninteresse“ für veraltete Machtkämpfe zu überholten Themen missbraucht?

Ist die Provisionsberatung wirklich des Teufels Zeug?

Wenn man sich die Klageschrift der Verbraucherzentrale genauer anschaut, stellt man sehr schnell fest, dass es bei dieser Klage nicht um den Begriff „unabhängiger Versicherungsmakler“ geht. Die Besitzstrukturen und die sich daraus ableitende Unabhängigkeit spielen für die Verbraucherzentrale keine Rolle. Es ist für die Verbraucherzentrale völlig egal, wie eindeutig und klar die Abgrenzung formuliert wird.

Vielmehr geht es um den alten Glaubenskrieg: Honorarberatung ist der einzig rechtschaffene Weg der Kundenberatung und jegliche Form der Provisionsberatung ist immer moralisch verwerflich und durch Gier und Vorteilsnahme getrieben. Diese vereinfachte Sichtweise wird der Realität aber nicht im Ansatz gerecht.

In meiner mittlerweile über 30-jährigen Tätigkeit im Versicherungsbereich durfte ich die Erfahrung machen, dass einfache „Schwarz-weiß-Aussagen" selten einer Situation gerecht werden. Ich habe bei Versicherungsmaklern, Versicherungsberatern, Ausschließlichkeitsvertretern und Vertrieben in der Vergangenheit qualitativ sehr hochwertige Beratungen erlebt, aber auch das Gegenteil. Der Vertriebsweg legt nicht zwingend das Qualitätsniveau der Beratung und Produktauswahl fest. Meist wird die Qualität der Beratung durch die moralische Integrität des Beraters, die Genauigkeit in der Analyse, das Fachwissen und die Umsetzungskompetenz des Beraters definiert.

Provisionen spielen in der Beratung keine ausschlaggebende Rolle mehr

Vor langer Zeit betrug die Stornohaftung für Private Krankenversicherungen teils nur zehn Monate, für Lebensversicherungen teils 24 Monate. Das hat sich aber gründlich geändert. Denn die normale Stornohaftzeit für einen Vermittler auf Provisionsbasis beträgt mittlerweile zwischen fünf und acht Jahre.

Was bedeutet das? Der Provisionsvermittler muss seine Provision bei einem Storno in den ersten fünf bis acht Jahren anteilig zurückzahlen. Er erhält somit nur einen Kredit in Höhe seiner Provision bei Vertragsabschluss, die volle Vergütung hat er jedoch erst nach der Haftzeit von teils acht Jahren verdient.

Was hat das zur Folge? Ein Vermittler auf Provisionsbasis kann es sich nicht leisten, schlechte, provisionsoptimierte Produkte zu vermitteln. Dies würde dem Kunden aufgrund unserer engmaschigen Informationsgesellschaft nach einiger Zeit auffallen. Sollte der Kunde im Nachgang Zweifel am getätigten Abschluss haben, kündigt er die Versicherung. Der Vermittler müsste seine Vergütung zurückzahlen. Er hätte somit nichts verdient, er hätte umsonst gearbeitet.

Bei einem Honorarberater oder Versicherungsberater ist das nicht der Fall. Hier wird die Bezahlung sofort und vollumfänglich nach dem Beratungsgespräch verdient. Die Empfehlungen müssen nicht acht Jahre „überleben“, bis das Beratungshonorar verdient ist.

Neben dieser rein wirtschaftlichen Vergütungsbetrachtung unterliegt der Versicherungsmakler einer besonderen Haftung. Er ist treuhänderischer Sachwalter des Kunden. Als solcher haftet er für seine Empfehlungen. Erfüllen die empfohlenen Produkte nicht die Bedürfnisse des Kunden, zahlt in letzter Konsequenz der Makler für entstehende Schäden. Als Sachwalter mit Haftung sowohl in der Vergütung als auch in der Produktauswahl ist die Einteilung in „Honorarberater/Versicherungsberater ist gut“ und „Versicherungsmakler mit Provisionszahlung ist böse“ schlichtweg nicht haltbar.

Warum zerfleischen wir uns gegenseitig?

Es ist für uns schwer zu verstehen, warum es zu dieser Klage kommt. Wir erkennen hierin keinen Kundennutzen und auch keinen Vorteil für irgendjemanden in der Versicherungsbranche. Bringt diese Klage den Verbraucher weiter? Wird durch diese Klage das Vertrauen in irgendeinen Beratertyp gestärkt?

Aus unserer Sicht ist das nicht der Fall. Diese überwiegend durch öffentliche Steuermittel finanzierte Klage führt nur zu einem Gesamtvertrauensverlust für alle Kundenberater.

Wir haben uns dazu entschlossen, diese Verbraucherschutzklage öffentlich zu machen. Hier ist der gesamte Schriftverkehr einsehbar. Es betrifft alle in der Versicherungsbranche, aber besonders uns als „unabhängige Versicherungsmakler“. Wir, die UFKB GmbH, gehören nur zu den Ersten. Wenn wir verlieren: Wer ist wohl der Nächste unter uns Versicherungsmaklern, der von der Verbraucherzentrale abgemahnt und vor Gericht gezerrt wird?

Bild: © Alexander Koch

 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Wilfried Stras… am 25. September 2024 - 10:54

Mehr WISSEN und ERFAHRUNG mit voller Haftung als Makler hat niemand! 

Honorarberater schon gar nicht. Bei 300 Beratern, obwohl von den Medien dauergepusht, ist alles dummes Gelabere., es müssten zigtausende sein. Nach meiner Einschätzung fahren ca. 50% der Honorarberater zweigleisig- noch als Makler mit Zuwendungen bedacht und 50% Trittbrettfahrer mit wenig Ahnung. Ich kann dem Verbraucherschutz, den Politikern, den Honorarberatern etc. jederzeit beweisen, dass in fast allen Fällen die Rendite nach allen Kosten, nicht besser ist. 

Spätestens seit Draghi sparen fast alle ohne positive Rendite, das Geschäft blüht, die Bürger ernten nichts zukunftsfähiges! Der Staat bei den Pensionen mit 3 Billionen EURO Rückstellungsdefizit und einer Neudurchschnittsrente von € 805,00 kann es allerdings nicht besser....

 

Gespeichert von Rainer Stieber… am 25. September 2024 - 11:13

Wir haben in 2 Studien vor mehreren Jahren untersucht, ob die Zahlung von Provisionen zu schlechter Qualität der Vermittler führt. Hierzu haben wir 28 Qualitätskriterien entwickelt, die sich aus den Gesetzen ergeben. Die Kriterien haben wir in unseren Studien abgeklärt.
Klar wurde, dass Provisionen keinen Einfluss auf die Qualität haben. Die Honorarberater schnitten schlechter ab in Sachen Qualität, weil sie weniger in Technik investierten und keinerlei Betreuung boten, entgegen der gesetzlichen Regelung.
Die Verbraucherzentralen sind eindeutig im Markt der Vermittler und Berater Marktteilnehmer, ohne fachliche Qualifikation. Unter dem Vorwand, kein Gewerbe zu betreiben, erzielen Sie doch einiges an Umsätzen. Die Stundensätze lagen seinerzeit zwischen EUR 60,00 und 150,00 pro Stunde.
Die Verbraucherzentralen haben auch in der Vergangenheit mehrfach gefordert, vom Staat Zahlungen zu erhalten, um Versicherungsberatung, ohne Lizenz, kostenlos anbieten zu können.
Denn, was wir auch sahen, im Gegensatz zum Honorarberater, arbeiten Makler oft unentgeltlich. Nur jedes 2,3. Kundengespräch führt zu einem Abschluss. Da wird, auch volkswirtschaftlich interessant, sehr viel kompetente Beratung ohne Einkünfte geboten.

Man darf gespannt sein, ob die Richter der Zentrale Verbraucherschutz auf den Leim gehen. Sie müssten dann erklären, wie ein Versicherungsmakler das VVG erfüllen soll, ohne unabhängig zu sein. Er ist nun mal, per Gesetz, im Auftrag des Kunden tätig.