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10. März 2023
Vermittler sind mehr denn je beim Thema Nachhaltigkeit gefragt

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„Vermittler sind mehr denn je gefragt, ein authentisches Nachhaltigkeitsbild zu übermitteln“

Vermittler sind mehr denn je beim Thema Nachhaltigkeit gefragt

Viele Finanzprodukte erscheinen infolge der ESG-Regulatorik weniger nachhaltig als sie in der Realität sind, merkt Daniel Regensburger, Geschäftsführer bei Pangaea Life, an. Über die Gründe dafür und wie Vermittler im Beratungsgespräch darüber aufklären können, spricht er im Interview.

Interview mit Daniel Regensburger, Geschäftsführer Pangaea Life
Herr Regensburger, seit 01.01.2023 greifen neue Vorschriften in puncto ESG-Abfrage. Produktgeber sind bereits seit einiger Zeit verpflichtet, die taxonomiekonformen Anteile von nachhaltigen Fonds offenzulegen. Diese Prozentangaben sollen Vermittlern und Kunden mit Nachhaltigkeitspräferenz auch zur Einschätzung des Nachhaltigkeitsanspruchs eines Fonds dienen. Können Sie diese Angabe an einem Fondsbeispiel kurz erläutern?

Tatsächlich bietet unser Pangaea-Life-Fonds „Blue Energy“ hierfür ein sehr gutes Beispiel: Hier investieren wir transparent in Sachwerte aus dem Bereich der erneuerbaren Energien, also Windparks, Photovoltaik-Anlagen und Wasserkraftwerke. Diese Investments produzieren im Wesentlichen Ökostrom für europäische Haushalte und Unternehmen. In diesem Jahr haben wir außerdem den ersten Großspeicher für erneuerbare Energien in unser Portfolio aufgenommen.

Nun werden Sie davon ausgehen, dass der bislang für ökologische Kriterien definierte taxonomiekonforme Anteil des Fonds sehr hoch liegt. Daher mag es Sie überraschen, dass wir bei „Blue Energy“ aktuell einen Anteil von „nur“ 16,8% taxonomiekonformer Assets angeben. Und damit zählen wir branchenweit noch zu den Spitzenreitern.

Wie kommt es, dass die taxonomiekonformen Prozentangaben selbst bei vergleichsweise streng nachhaltigen Fonds so gering ausfallen?

Hier muss ich etwas ausholen: Die Taxonomieverordnung definiert eine Vielzahl an Nachhaltigkeitskriterien für unterschiedliche Wirtschaftsaktivitäten. Konkret hat die EU bislang sechs Umweltziele definiert, auf die nachhaltige Aktivitäten einzahlen können. Hinzu kommt die Prüfung jeder Aktivität auf die „Do-no-significant-harm“-Kriterien sowie auf soziale und ethische Mindeststandards.

Klingt zunächst nachvollziehbar, um die konkrete Nachhaltigkeit der Anlagen eines Fonds nachzuweisen – möchte man meinen. Der Teufel steckt jedoch auch hier in den Details: Denn in der Praxis setzt die Regulatorik die Hürden für die erforderlichen Zertifizierungs- und Nachweispflichten so hoch, dass Fondsanbieter diesen vielfach selbst dann nicht nachkommen können, wenn sie wollten – geschweige denn unter Einhaltung grundlegender Kriterien der Wirtschaftlichkeit.

Was sind die Gründe dafür?

Ein Hauptgrund ist der Umfang und die Art der geforderten Daten. Viele der Zertifizierungen, die die Regulatoren als Nachweis der Taxonomiekonformität von Investitionen sehen möchten, liegen schlichtweg nicht vor. Zumindest aktuell. Und das auch bei Anlagen, die wohl jeder Mensch als nachhaltig einstufen würde.

Haben Sie dafür ein konkretes Beispiel?

Nehmen Sie die Kleinwasserkraftwerke unseres Fonds „Blue Energy“ in Portugal: Viele der Anlagen produzieren bereits seit Jahrzehnten zuverlässig nachhaltige Energie. Um deren ESG-Konformität nun aber im Sinne der Taxonomievorgaben nachzuweisen, müssten wir Zertifizierungen vorlegen, die beim Bau der Kraftwerke noch gar nicht existierten. Diese nachträglich einzuholen, ist – falls überhaupt möglich – sehr aufwendig und kostspielig, was wiederum die Kosten nach oben treiben würde. Eine Entwicklung, die weder im Interesse der Kunden noch im Bestreben der EU sein kann, Geldströme vermehrt in nachhaltige Anlagen zu leiten.

Ein weiteres Beispiel sind die nachhaltigen Wohnimmobilien-Sachwerte unseres Fonds „Blue Living“ in Deutschland und den USA. Diese erfüllen diverse ökologische und soziale Standards. Da sich die Projekte in den meisten Fällen jedoch noch in der Planungs- und Bauphase befinden, können wir die geforderten Zertifikate als Nachweis des nachhaltigen Impacts in den seltensten Fällen vorlegen – ergo: keine Nachhaltigkeit entsprechend der Taxonomieverordnung.

Doch nicht nur Sachwerte-Fonds sind davon betroffen, sondern natürlich auch alle nachhaltigen Aktienfonds: Gerade, wenn diese in Unternehmen außerhalb der EU investieren – was die meisten tun – dürften sie vor enormen Schwierigkeiten stehen, die zur Erfüllung der Taxonomie nötigen Daten einzureichen. Warum? Schlichtweg, weil Unternehmen in den meisten Nicht-EU-Ländern die erforderlichen Daten überhaupt nicht erheben.