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25. April 2024
„Es gibt wenige Makler, die wirklich auf Vereine spezialisiert sind“

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„Es gibt wenige Makler, die wirklich auf Vereine spezialisiert sind“

Und wie läuft so eine Beratung bei Ihnen ab?

Zunächst fragen wir die Grundparameter des Vereins wie die Mitgliederzahl, die Haushaltssumme und die Anzahl der angestellten Mitarbeiter ab und fordern die Satzung an. Wir versuchen im direkten Austausch mit den Kunden ein Verständnis dafür zu bekommen, was der Verein genau macht und welche Risikopotenziale sich darin verbergen. Um ein Gesamtkonzept erstellen zu können, fragen wir eventuell auch bestehende Absicherungen ab. Im Rahmen der Beratung klären wir den Verein zusätzlich über Haftungsrisiken auf und sensibilisieren. Liegt uns die Satzung dann vor, prüfen wir anhand dieser erneut auf eventuelle Sonderrisiken und unterbreiten dem Kunden dann ein maßgeschneidertes Angebot. Hierbei stehen wir während des gesamten Prozesses unterstützend zur Seite.

Sind die Vereine in der Beratung manchmal überrascht, wogegen sie sich alles absichern sollten? Und sind Sie manchmal überrascht, gegen welche Risiken die Vereine vor Ihrer Beratung nicht versichert waren?

Erfreulicherweise haben wir in den letzten Jahren die Erfahrung gemacht, dass eine spürbare Sensibilisierung zum Thema Versicherungen stattgefunden hat. Viele Gesprächsteilnehmer haben sich auf den Termin bereits im Vorfeld vorbereitet. Die Wichtigkeit einer Grundabsicherung ist den meisten bewusst und es wird sich aktiv mit dem Thema auseinandergesetzt. Des Öfteren gehen Vereine sogar aktiv auf uns zu, weil ihnen bewusst ist, dass ihre derzeitige Absicherung nicht ausreichend ist.

Überrascht sind wir hingegen, welche Risiken die Vereine vor unserer Beratung teilweise nicht versichert hatten. Hier ist es wichtig, ein Risikobewusstsein zu schaffen. Vor allem die Inventar- und Elektronikversicherung sowie die Veranstaltungsrisiken haben viele Organisationen nicht auf dem Schirm.

Was müssen Vereine beachten, wenn sie auch Events und Veranstaltungen abhalten?

Wichtig ist generell zu prüfen, ob diese mitversichert sind und wenn ja, bis zu welcher Besucherzahl oder in welchem Umfang. Es muss genau darauf geachtet werden, welche Sonderrisiken die geplanten Veranstaltungen bergen. Hier weicht die eigene Risikoeinschätzung des Öfteren vom tatsächlichen Risiko ab. Vielen Vereinen ist gar nicht bewusst, dass sich hinter einigen Veranstaltungen besondere Gefahrenquellen verbergen, z. B. beim traditionellen Maibaumaufstellen. Aber auch der Auf- und Abbau von Bühnen sowie die vom Verein dargestellte Bewirtung bei Veranstaltungen müssen gesondert abgesichert werden.

Die Cyberversicherung haben Sie bereits angesprochen. Wie wichtig ist sie denn für Vereine (geworden)?

Die Cyberversicherung zählt in unserem Absicherungskonzept mittlerweile zur Grundabsicherung. Denn leider werden immer öfter auch Vereine Opfer von Cyberangriffen. Oft geschieht dies im Rahmen einer breit gestreuten Kampagne. Werden dadurch personenbezogene Daten veröffentlicht, entsteht meist auch ein reputativer Schaden.

Wer haftet denn im Schadenfall eigentlich, wenn ein Verein keinen ausreichenden Versicherungsschutz hat?

In diesem Fall haften die Vereinsorgane gesamtschuldnerisch mit dem Privatvermögen. Die Verantwortung einer ausreichenden Absicherung obliegt dem Vereinsvorstand. Stellt sich im Schadenfall heraus, dass hier keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen wurden, kann der Verein den Vorstand in Anspruch nehmen. Daher empfehlen wir den Organen immer, sich über eine Directors-and-Officers-Versicherung zu schützen.

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 04/2024 und in unserem ePaper.

Bild: © Thorsten M. Kuhr, BERNHARD Assekuranzmakler bzw. LBJeff – stock.adobe.com

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Ein Interview mit
Thorsten M. Kuhr