Interview mit Dr. Axel Diekmann, Inhaber der 360° Finanzberatung
Herr Dr. Diekmann, was hat Sie bewogen, sich mit dem Thema Generationenberatung zu beschäftigen?
Seit mehr als 30 Jahren betreue ich meine Kunden in allen Finanz- und Vorsorgefragen – nicht 08/15, sondern mit dem 360°-Anspruch. Viele lernte ich schon zum Berufsstart kennen und habe ihre Karriereentwicklung seitdem begleitet. Heute sind sie tendenziell jenseits der 50 und auf der Zielgeraden Richtung Ruhestand. In der Beratung lag mein Hauptaugenmerk zunächst auf der Übersetzung ihres Lebensplans in einen ganzheitlichen Finanzplan.In den Jahren der Zusammenarbeit passierten allerdings nicht nur schöne und aufregende Dinge wie Heirat, Kinder und Karriere, sondern leider auch dramatische und tragische Ereignisse: Scheidung, Insolvenz, Pflegebedürftigkeit, Todesfall.
Diese „Störfälle“ werden in guten Finanzberatungen oder Ruhestandsplanungen zwar finanziell berücksichtigt, rechtliche Regelungen durch Vollmachten, Verfügungen oder Verträge werden aus Unkenntnis aber nur selten angesprochen. Was hilft die beste Ruhestandsplanung, wenn zum Beispiel im Falle einer Demenz des Kunden ein Betreuer bestimmt wird, der zwar dem Interesse des Kunden verpflichtet ist, aber nicht seine vorher geäußerten Wünsche oder die Belange der Familie berücksichtigt?
Das hat Sie schließlich bewogen, eine entsprechende Ausbildung zu machen?
Um meinen Kunden ein „Rundum-sorglos-Paket“ bieten zu können, habe ich mich vor einigen Jahren beim Institut GenerationenBeratung (IGB) in Bad Nauheim zum IHK-zertifizierten GenerationenBerater weitergebildet. Das IGB hat die Generationenberatung entwickelt und hält mich unabhängig und neutral auf dem aktuellen Wissensstand.Meine Kunden profitieren dadurch von vielfältigen Serviceleistungen auf allen Gebieten der rechtlichen und finanziellen Vorsorge und gewinnen Sicherheit beim Erreichen ihrer Ziele in allen Lebensabschnitten und -situationen.
Eine große Hürde ist die rechtliche Seite und die Frage: Was dürfen Makler und was nicht? Wie lösen Sie diese Frage?
Als Jurist kenne ich die Tragweite des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Allgemeine Hinweise zu Vollmachten und Erbrechtsfragen darf ich ohne Weiteres geben. Zur konkreten Umsetzung beauftragt der Kunde dann einen Anwalt. Ich arbeite auch hier gern und eng mit dem Institut GenerationenBeratung zusammen. Über den „IGB-Service“ reiche ich das Anliegen meines Kunden ein. Entsprechende Fachanwälte kümmern sich dann um alles Weitere. Mir ist wichtig, dass dort absolute Profis tätig werden – und eben keine Rechtsanwälte, die ihr Geld sonst mit Ehescheidungen oder Verkehrsunfällen verdienen.
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