Ein Artikel von Hans-Ludger Sandkühler
Die Europäische Kommission will die EU-Richtlinie über die Rechte der Verbraucher (Verbraucherrechte-Richtlinie) um Vorschriften über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher erweitern und dafür die EU-Richtlinie über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher aufheben.
Hintergrund
Die EU-Richtlinie über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher wurde einer Überprüfung der Effizienz der Rechtsetzung unterzogen. Die Ex-post-Überprüfung von Rechtsvorschriften ist ein zentraler Bestandteil der Politik der Kommission für eine bessere Rechtsetzung. Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass nach Inkrafttreten der Richtlinie zahlreiche EU-Rechtsvorschriften (z. B. Verbraucher-kredit-Richtlinie, Hypothekarkredit-Richtlinie, Datenschutz-Grundverordnung) mit spezifischen Bezügen zu Finanzdienstleistungen erlassen worden sind, sodass die Relevanz und der Mehrwert der Richtlinie nach und nach abgenommen haben. Gleichzeitig hat sich der Fernabsatz von Finanzdienstleistungen für Verbraucher in den letzten zwanzig Jahren durch die zunehmende Digitalisierung signifikant verändert. Diese Entwicklung hat die Hauptziele der Richtlinie, ein hohes Verbraucherschutzniveau zu gewährleisten und die grenzüberschreitende Erbringung von im Fernabsatz verkauften Finanzdienstleistungen zu fördern, beeinträchtigt. Deshalb will die Europäische Kommission den Rechtsrahmen vereinfachen und modernisieren. Dafür wird die EU-Richtlinie über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher aufgehoben. Die relevanten Aspekte der Verbraucherrechte im Zusammenhang mit Finanzdienstleistungsverträgen im Fernabsatz werden im Gegenzug in die EU-Richtlinie über die Rechte der Verbraucher integriert. Bisher sind Verträge über Finanzdienstleistungen vom Anwendungsbereich der EU-Richtlinie über die Rechte der Verbraucher ausgeschlossen.
Seite 1 Änderungen beim Fernabsatz für Finanzdienstleistungen geplant
Seite 2 Ziele des Änderungsvorschlags
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