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Steuern & Recht
20. Januar 2023
Änderungen beim Fernabsatz für Finanzdienstleistungen geplant

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Änderungen beim Fernabsatz für Finanzdienstleistungen geplant

Änderungen beim Fernabsatz für Finanzdienstleistungen geplant

Ziele des Änderungsvorschlags

Mit dem Änderungsvorschlag soll die Erbringung von Finanzdienstleistungen im Binnenmarkt gefördert und gleichzeitig ein hohes Verbraucherschutzniveau gewährleistet werden. Dieses Ziel soll durch fünf Maßnahmen erreicht werden.

  • Vollständige Harmonisierung: Ein durchgehend hohes Verbraucherschutzniveau im gesamten Binnenmarkt soll durch eine vollständige Harmonisierung erreicht werden. Vollständige Harmonisierung bedeutet, dass in allen Mitgliedsstaaten für alle Finanzdienstleister ähnliche Vorschriften gelten und den Verbrauchern die gleichen Rechte garantiert werden.
  • Vorvertragliche Informationen: Verbraucher sollen rechtzeitige, klare und verständliche Schlüsselinformationen elektronisch oder auf Papier erhalten, um die erforderliche Transparenz zu gewährleisten und die Mündigkeit der Verbraucher zu stärken. Die bestehenden Vorschriften zur vorvertraglichen Information in der EU-Richtlinie über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher werden modernisiert. Insbesondere wird geregelt, wie und wann vorvertragliche Informationen mit welchem Inhalt bereitzustellen sind. Verbraucher sollen ausreichend Zeit haben, die vorvertraglichen Informationen zu verstehen und vor Vertragsschluss verarbeiten zu können.
  • Widerrufsrecht: Als grundlegendes Verbraucherrecht soll das bisherige Widerrufsrecht gestärkt werden, weil bei Finanzdienstleistungsverträgen Produkte und Dienstleistungen komplex und schwer zu verstehen sind. Wenn ein Verbraucher auf elektronischem Wege einen Finanzdienstleistungsvertrag im Fernabsatz schließt, muss der Anbieter eine Schaltfläche für den Widerruf (Widerruf-Button) bereitstellen, damit der Verbraucher einfacher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen kann. Ferner muss der Anbieter den Verbraucher über das Widerrufsrecht gesondert informieren, wenn der Verbraucher die vorvertraglichen Informationen weniger als einen Tag vor Vertragsschluss erhält.
  • Fairness im Internet: Weil Finanzdienstleistungsverträge zunehmend digital geschlossen werden, sollen neue ergänzende Vorschriften zur Fairness im Internet beitragen. Wenn Verbraucher Online-Tools (z. B. Chatboxen) nutzen, muss der Anbieter dem Verbraucher angemessene Erläuterungen zur Verfügung stellen. Die Anforderungen an die Inhalte der Erläuterungen sind im Vorschlag der Kommission festgelegt. Zudem soll Verbrauchern das Recht eingeräumt werden, das Eingreifen einer Person zu verlangen, wenn sie mit dem Anbieter über Online-Tools interagieren. Außerdem wird es Anbietern verboten, ihre Online-Benutzeroberfläche so einzurichten, dass die Fähigkeit der Verbraucher, eine freie, autonome und fundierte Entscheidung oder Wahl zu treffen, verzerrt oder beeinträchtigt werden kann.
  • Durchsetzung: Der Vorschlag weitet die Durchsetzungs- und Sanktionsvorschriften der EU-Richtlinie über die Rechte der Verbraucher auf im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge aus.