Das lang erwartete Insolvenzverfahren gegen die deutschen P&R Container-Verwaltungsgesellschaften wurde am 24.07.2018 vom Amtsgericht München eröffnet. Damit können die rund 54.000 Anleger ihre Forderungen gegenüber den insolventen Gesellschaften anmelden. Das Amtsgericht München hat dafür eine Frist bis zum 14.09.2018 gesetzt. Die ersten gerichtlichen Gläubigerversammlungen finden am 17. und 18.10.2018 in der Olympiahalle München statt, erklären die Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé und Dr. Philip Heinke (beide Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter) in einer Presseerklärung.
Weiter bestätigen sie, dass die Zahl der von den vier deutschen Gesellschaften an die Anleger verkauften Container deutlich über der Zahl der vorhandenen und verwalteten Container liegt. Während rund 1,6 Millionen Container vorhanden sein müssten, da diese an die Anleger verkauft wurden, beläuft sich die tatsächlich verwaltete Containerflotte auf rund 618.000 Stück. Die Fehlmenge bestünde bereits seit Jahren und habe sich seit dem Jahr 2007 immer weiter vergrößert, so die beiden Rechtsanwälte weiter. Die neu eingeworbenen Gelder hätten dazu gedient, laufende Verbindlichkeiten aus Mietzahlungen und Rückkäufen gegenüber Altanlegern zu begleichen.
Bestehende Containerflotte bestmöglich verwerten
Ziel der Insolvenzverwalter ist es nun, die bestehende Containerflotte bestmöglich zu verwerten. „Wir haben in den letzten vier Monaten insbesondere die Geschäftsbeziehungen der Schweizer P&R-Gesellschaft zu den Leasinggesellschaften und den Endkunden stabilisieren und Vertrauen aufbauen können, was angesichts der äußerst schwierigen Ausgangslage einen erheblichen Erfolg darstellt. Derzeit wird das weiterhin stabil laufende Vermietungsgeschäft fortgeführt. Ein übereilter Verkauf der gut vermieteten und nahezu vollständig ausgelasteten Containerflotte würde zum jetzigen Zeitpunkt unnötig Werte vernichten. Es geht uns darum bestmögliche Ergebnisse für die Gläubiger zu erzielen. Wir möchten nicht, dass Dritte die Gelegenheit nutzen, um auf Kosten der Gläubiger Geschäfte zu machen. Hierdurch würden die Anleger nur weiter geschädigt“, erläutert Dr. Michael Jaffé.
Die laufenden Einnahmen aus der Container-Vermietung an Leasing- und Transportgesellschaften werde ausschließlich in der Schweizer Gesellschaft erzielt. Diese verfügte jedoch bei Insolvenzantragstellung über nahezu keine Liquidität mehr, was auch der Grund für die Insolvenzanträge der deutschen Gesellschaften war. Nun gelte es die Einnahmen zu stabilisieren. Zuletzt konnten die Einnahmen aus der Vermarktung der Container ebenso wie die Verwertungserlöse des eigenen Vermögens der Schweizer Gesellschaft einschließlich deren Beteiligungen letztlich allen Anlegern und Gläubigern der deutschen P&R-Gesellschaften zugute kommen und in den deutschen Insolvenzverfahren an die Gläubiger verteilt werden.
Haftungsansprüchen gegen die Verantwortlichen
Die Insolvenzverwalter sind dabei, die Geschehnisse weiter aufzuarbeiten und wollen Haftungsansprüche gegen die verantwortlichen Personen durchsetzen. Erste Ansprüche daraus sind bereits geltend gemacht worden. „Die Anleger haben ein Recht darauf, dass die Verantwortlichen auch zivilrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden“, so Dr. Jaffé. Er warnt jedoch davor, zu große wirtschaftliche Erwartungen daran zu knüpfen: Die Schäden in Milliardenhöhe seien zu hoch, um durch die Vermögenswerte ausgeglichen zu werden.
Weitere Informationen zum P&R-Insolvenzverfahren erhalten Anleger und Vertriebspartner auf der Internetseite www.frachtcontainer-inso.de
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