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Steuern & Recht
22. Februar 2017
BGH fällt Urteil im Kündigungsstreit um Bausparverträge

BGH fällt Urteil im Kündigungsstreit um Bausparverträge

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das mit Spannung erwartete Urteil im Streit um die Kündigung alter Verträge durch deutsche Bausparkassen gefällt. Wie die meisten Vorgerichte bestätigten die Bundesrichter die Position der Institute. Sie dürfen demnach Altverträge unter bestimmten Bedingungen kündigen.

Der BGH hat die Hoffnung von hunderttausenden Bausparern auf weiter hohe Zinsen durch ihre Altverträge endgültig zunichte gemacht. Die Karlsruher Richter wiesen eine richtungsweisende Klage gegen die Bausparkasse Wüstenrot ab und haben damit die Position der Bausparkassen in Bezug auf hochverzinste Altverträge bestätigt. Die Bausparkasse hatte rund 250.000 Kunden Altverträge wegen der hohen Zinsvereinbarungen gekündigt.

Kein Sinn und Zweck des Bausparens

Eine solche Kündigung ist nach Auffassung des BGH zulässig. Bausparkassen dürfen Bausparverträge demnach kündigen – sofern Kunden die Darlehen auch zehn Jahre nach der Zuteilungsreife noch nicht abgerufen haben. Hintergrund ist § 489 Abs. 1 Nr. 2 des BGB, wonach bei Verträgen nach zehn Jahren ein Sonderkündigungsrecht besteht. Dieser kommt nach Auffassung des BGH auch bei zuteilungsreifen Bausparverträgen zum Greifen. Einen solchen Vertrag über mehr als zehn Jahre als reine Sparanlage laufen zu lassen, widerspreche zudem dem Sinn und Zweck des Bausparens.

Auswirkungen der Niedrigzinsen abfedern

Die Wüstenrot Bausparkasse AG begrüßt die Entscheidung des BGH erwartungsgemäß. Die Auffassung des Gerichts, wonach die Kündigung eines Vertrags, dessen Zuteilungsreife mehr als zehn Jahre zurückliegt, rechtmäßig ist, bestätige die vielen Urteile, die bereits auf vorgeordneter Ebene gefällt wurden. Mit den Kündigungen könnten zudem die negativen Auswirkungen der anhaltenden Niedrigzinspolitik auf die Bausparergemeinschaft abgefedert werden, erklärt das Unternehmen

Erschüttertes Rechtsvertrauen

Bei Verbraucherschützern herrscht nach dem Urteil hingegen wenig Verständnis für das Urteil. Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zufolge erschüttert der BGH mit dem Urteil das Vertrauen der Verbraucher in den Grundsatz, dass Verträge einzuhalten sind. In den 80ern und 90ern hätten die Bausparkassen die Kunden mit geringen Guthabenzinsen abgespeist. Sobald die Kunden von Renditen profitieren, werde hingegen gekündigt, so der Verbraucherschützer auf Twitter.

Neue Kündigungswelle zu erwarten

Während die Gewinne der Bausparkassen längst privatisiert worden seien, würden die Verluste laut Nauhauser jetzt auf die Kunden abgewälzt. Hartmut Schwarz von der Verbraucherzentrale Bremen erwartet nun zudem weitere Kündigungen. Bausparkassen dürften seiner Meinung nach dem BGH-Urteil nun erst Recht auf massenhafte Kündigung von Bausparverträgen setzen, um Kunden los zu werden.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.02.2017, Az.: XI ZR 185/16 und XI ZR 272/16

 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Bruno Steiner am 22. Februar 2017 - 09:57

Grundsätzlich gegen den Verbraucher?!
s.a. § 89 VVG, jetzt § 314; dann noch nachgelagerte Besteuerung bei bAV, KV_Beiträge, späterer Renteneintritt usw. usf.
Allerdings sollte es sich langsam herumsprechen, daß "Bausparen" fast das "Dümsste" und teuerste ist, was man sich in einer Immobilienfinanzierung leisten kann. Auch von "Wohnriestern per BSV" kann man nur abraten.

Meine Meinung: "Wer 20 Jahre (10 Jahre x 100 € mtl. sparen und weitere 10 Jahre liegen lassen, BSS rd. 24.000,-- €) in einen BSV einzahlt und dort sein Geld verrotten lässt, ist selbst schuld."

In einem durchschnittlichen dt. Aktienfonds wären rd. 30.000,-- € auf dem Konto, beim BSV rd. 15.000,-- €

Zitat: "Bausparkassen dürften seiner Meinung nach dem BGH-Urteil nun erst Recht auf massenhafte Kündigung von Bausparverträgen setzen, um Kunden los zu werden." oder aber: Die BauSparer wachen auf und kündigen selbst, um ihr Geld vernünftiger anzulegen.