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15. August 2022
Verbraucherschutz ist erste Maklerpflicht

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Verbraucherschutz ist erste Maklerpflicht

Verbraucherschutz ist erste Maklerpflicht

Als Sachwalter des Kunden fällt dem Makler beim Thema Verbraucherschutz hinsichtlich der Ermittlung des Versicherungsbedarfs und auch bei der Suche nach geeignetem Versicherungsschutz eine Schlüsselrolle zu. Wer seine Kunden ernst nimmt, ist also von Haus aus ein Verbraucherschützer.

Ein Artikel von Michael Reeg, Geschäftsführer des Versicherungsmaklers Hoesch & Partner

Der Schutz der Verbraucher ist im Sommer 2022 ein heißes Thema, wie die aktuellen Berichte in der Wirtschaftspresse zeigen. Drei Meldungen aus den ersten Tagen im Juli 2022: „Mit Blick auf die Flugausfälle zieht das Verbraucherschutzministerium die Überprüfung der Vorkassepraxis bei Flügen in Betracht.“ „Das Brennholz wird knapp – wie die Besitzer von Holzöfen jetzt noch an Brennmaterial kommen“ und „Was bedeuten die neuen Energieeffizienzlabel auf Waschmaschinen und Backöfen?“

Das sind alles wichtige Themen, doch letztlich bleiben die Kosten überschaubar, wenn ein ausgefallener Flug nicht erstattet wird, das Brennholz teurer kommt als geplant oder ein elektrischer Wasserkocher mit dem falschen Label erstanden wurde. Richtig teuer jedoch kann es werden, wenn ein Mensch im Ernstfall – Invalidität, Unfalltod, schwere Erkrankung oder im Pflegefall – keine oder die falsche Versicherung hat.

Jubelarien ohne Hintergrund helfen nicht

Dem Gesetzgeber ist das bewusst, auch vor dem Hintergrund, dass der Onlinevertrieb von Finanzdienstleistungen und Versicherungen zugenommen hat. So hat der Direktvertrieb von Versicherungspolicen je nach Sparte – laut Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) – einen Anteil zwischen 2% und gut 15% am Neugeschäft.

Um einen passenden Anbieter zu finden, achten viele Onlinekunden auf die Meinung anderer Internetnutzer. Doch digitale Bewertungen lassen sich heute von Spezialanbietern im Paket kaufen. Mit Jubelarien ohne Hintergrund ist keinem geholfen und daher trat Ende Mai 2022 das „Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht“ in Kraft, das vor allem auch unlauterem Wettbewerb einen Riegel vorschieben soll.

Seriösen, gut informierten Finanz- und Versicherungsmaklern ist diese Initiative nur recht, genauso wie die Maklerschaft zuvor die neuen Regeln zum Datenschutz und zur Nachhaltigkeit (DSGVO und ESG) begrüßt hat. Sie werden im persönlichen Gespräch weiterempfohlen, gekauftes Lob aus dem Netz brauchen sie nicht. Sie kennen jeden Kunden aus dem persönlichen Gespräch, blicken durch im Dschungel der Versicherungspolicen, analysieren das Kleingedruckte, schaffen für ihre Kunden Transparenz über die Angebote im Markt und haben für sie das beste Preis-Leistungs-Verhältnis im Sinn.

Und nicht nur für ihre Kunden. Die Verbraucherschutzorganisationen selbst nutzen inzwischen die Fachkenntnis von renommierten Versicherungsmaklern und stimmen ihre Fragekataloge bei der Bewertung der einzelnen Angebote heute zunehmend mit Experten aus der Branche ab.

Seite 1 Verbraucherschutz ist erste Maklerpflicht

Seite 2 Verbraucherschutz ist das A und O

 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Wilfried Stras… am 16. August 2022 - 10:20

Hohe Produkt und Garantiekosten, auch in BAV und diversen Gruppenverträgen, sind nur der GARANT für hohe Verluste, werden aber ungerührt verkauft.

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