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Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH

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„Die Abschaffung der Doppelverbeitragung würde die bAV klar zur Nummer eins machen“

Ist tatsächlich das Ende der Doppelverbeitragung der Betriebsrenten in Sicht? Was er von den Plänen des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn hält und warum die Abschaffung der Doppelverbeitragung Impulse für Neuabschlüsse in der bAV bringen kann, erläutert Prof. Dr. Thomas Dommermuth im AssCompact-Interview. Der Vorsitzende des fachlichen Beirats des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hatte gegenüber der Politik Ende 2017 einen Kompromissweg zur Umwandlung der Betriebsrentenfreigrenze in einen Freibetrag ins Spiel gebracht.

Die Abschaffung der Doppelverbeitragung der Betriebsrente hinsichtlich der Krankenversicherung ist Ihr Thema. Was würde die Abschaffung für die einzelnen Rentner bedeuten?

Sie meinen mit Ihrer Frage offenbar die zeitliche Variante der Doppelverbeitragung: In der Beitragsphase spart der Arbeitnehmer nur maximal die halben KV/PV-Beiträge, in der Rentenphase erfolgt aber die volle Belastung. Diejenigen, deren Betriebsrente die Freigrenze von gegenwärtig 155,75 Euro monatlich übersteigt, würden bei Abschaffung dieser Variante erheblich entlastet, denn ihr KV-Beitrag sänke von gegenwärtig im Schnitt 15,5% auf knapp 8,5% der Betriebsrente. Eine Abschaffung der sachlichen Variante der Doppelverbeitragung – das Einkommen in der Erwerbsphase übersteigt die Beitragsbemessungsgrenze Kranken oder die Beiträge zur bAV übersteigen 4% der Beitragsbemessungsgrenze Renten, im Rentenalter jedoch Belastung mit KV/PV-Beiträgen – ist gegenwärtig meines Wissens jedoch nicht in der politischen Diskussion.

Würde sie tatsächlich Impulse für Neuabschlüsse bringen?

Ja, davon bin ich überzeugt. Die Medien berichten seit Jahren negativ auch über die bAV. Kern dieser Berichterstattung war fast immer die zeitliche Form der Doppelverbeitragung. Deren Wegfall würde der negativen Berichterstattung endlich den Wind aus den Segeln nehmen. Ihre Abschaffung würde zusammen mit dem neuen obligatorischen Arbeitgeberzuschuss (maximal 15% der Entgeltumwandlung) die Rendite der bAV ganz erheblich steigern und diese Vorsorgeform trotz niedrigster Zinsen klar zur Nummer eins der finanziellen Zukunftssicherung machen; nur Riester kann da für Geringverdiener noch mithalten. Apropos Riester: Kombiniert man diese Vorsorgeform mit der bAV, hat das BRSG die Doppelverbeitragung in ihrer zeitlichen und sachlichen Form bereits seit 01.01.2018 auch für Altverträge und damit rückwirkend beseitigt.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will das Thema angehen. Er will scheinbar die Krankenkassenbeiträge auf Bezüge aus der bAV halbieren. Was würde das bringen?

Das ist mutig und richtig. Was es dem Einzelnen und der bAV insgesamt bringt, habe ich bereits gesagt. Es führt aber auch zu Gerechtigkeit, denn ich empfinde es – trotz des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 09.07.2018 – als zutiefst ungerecht, wenn Arbeitnehmer in der Beitragsphase nur mit ca. der Hälfte der KV-Beiträge entlastet, in der Rentenphase aber mit dem vollen Beitrag belastet werden. Dies gilt auch nach Einführung des genannten obligatorischen Arbeitgeberzuschusses, weil dieser die bereits erwähnte sachliche Doppelverbeitragung nicht beseitigen konnte.

Die Halbierung würde dennoch ein Finanzloch bedeuten. Vermutlich würde die Finanzierung über die Steuerzahler erfolgen. Eine gute Lösung?

Es geht um die Hälfte von ca. 5,8 Mrd. Euro jährlichem Beitragsvolumen für die gesetzlichen Krankenkassen. Das ist enorm viel Geld. Aber: War es richtig, dass die Reform des Jahres 2004 die KV-Beiträge auf Betriebsrenten von der Hälfte auf den vollen Satz steigerte, nur um das damalige Finanzloch zu stopfen? War es eines Rechtsstaates würdig, dass man viele Menschen, die Direktversicherungen mit Kapitalleistungen vor 2004 im Vertrauen darauf abgeschlossen hatten, dass die Einmalzahlung gemäß der damaligen Rechtslage beitragsfrei bliebe, anschließend teilweise enteignete? Die Betroffenen verloren damals ihr Vertrauen in langfristig gültige Politik und Herr Spahn will dieses Vertrauen wenigstens teilweise zurückgeben. Das halte ich für richtig.

Welche Chance geben Sie dem Vorschlag?

In Anbetracht eines Volumens von ca. 3 Mrd. Euro dann fehlender Krankenkassenbeiträge jährlich wird eine Umsetzung schwierig; die Kassen werden bis zum letzten Blutstropfen kämpfen, wie sie es bereits bisher taten. Dennoch hat die CDU eine Lösung auf ihrem Parteitag am 08.12.2018 beschlossen und auch ihre Koalitionspartner sind für eine Reform. Sollte sie in der Maximal-Lösung (Rückkehr zum halben Beitrag auf Betriebsrenten) nicht durchsetzbar sein, dürfte zumindest der von mir selbst gegenüber der Politik Ende 2017 ins Spiel gebrachte Kompromissweg der Umwandlung der eingangs genannten Freigrenze von 155,75 Euro in einen Freibetrag gute Chancen haben.

Die Reform könnte schon 2020 kommen. Jetzige Betriebsrentner würden rückwirkend vermutlich nicht einbezogen werden. Was meinen Sie dazu?

Eine Rückwirkung wäre aus Gerechtigkeits- und Vertrauensgründen wünschenswert, jedoch viel zu kostspielig; über 40 Mrd. Euro Erstattungen ließen sich nicht aufbringen. Da das BVerfG die seit 2004 vollzogenen Praktiken auch nicht beanstandet hat, sollten wir über die Vergangenheit den Mantel des Schweigens decken und an die Zukunft denken.

 
Ein Artikel von
Prof. Dr. Thomas Dommermuth

IVFP nimmt Renditen von Indexpolicen unter die Lupe

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hat die Rendite von Indexpolicen analysiert und dabei Indexbeteiligung und sichere Verzinsung gegenübergestellt. An einem Beispiel hat das IVFP dargestellt, warum regelmäßige Indexbeteiligung vorteilhaft sein kann.

Indexgebundene Rentenversicherungen (Indexpolicen) sind inzwischen aus der Produktlandschaft deutscher Lebensversicherer nicht mehr wegzudenken. Aktuell haben laut Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP), das die Renditen der Indexpolicen jüngst analysiert hat, 18 Lebensversicherungsunternehmen eine Indexpolice im Produktangebot.

Indexbeteiligung vs. sichere Verzinsung

Die Funktionsweise dieser Produkte ist einfach: Analog zu einer klassischen Rentenversicherung findet die Kapitalanlage ausschließlich im Sicherungsvermögen (Deckungsstock) des Versicherers statt. Der Kunde kann jedes Jahr wählen, ob er mit seinem angesammelten Guthaben an einem Index (z. B. Euro Stoxx 50, Dax etc.) partizipieren (sogenannte Indexbeteiligung) oder ob er die Überschüsse des Versicherers direkt gutgeschrieben bekommen möchte (sogenannte sichere Verzinsung). Fiel die Wahl im letzten Jahr auf die Indexbeteiligung, gingen die Kunden meist leer aus. Dennoch zeigen Berechnungen des IVFP, dass sich eine regelmäßige Beteiligung am Index gegenüber der sicheren Verzinsung in der Vergangenheit gelohnt hat.

Die Börse kannte bis 2017 nur eine Richtung: immer steil bergauf. Davon haben auch Indexpolicen profitiert und konnten in den letzten Jahren oftmals überdurchschnittliche Renditen erzielen. Indexjahre, die im Börsenjahr 2017 endeten, erwirtschafteten mehrheitlich maßgebliche Indexrenditen von zum Teil weit über 5%. In der Spitze wurden sogar mehr als 10% erreicht.

Kaum Anlass zur Freude im Börsenjahr 2018

Das Börsenjahr 2018 hingegen gab kaum Anlass zur Freude. Der Dax verlor innerhalb eines Jahres 18,3% an Wert. So ist es nicht verwunderlich, dass auch die Renditegutschriften indexgebundener Rentenversicherungen im Jahr 2018 eher mager ausfielen. Insbesondere Anbieter, deren Indexmodell auf dem Cap-Verfahren basiert, konnten dem Kunden keine Gutschriften aus der Indexpartizipation weitergeben. Neben der schlechten allgemeinen Kapitalmarktentwicklung waren ein wesentlicher Grund dafür die volatilen Aktienmärkte, die positive Renditen bei Indexpolicen mit Cap kaum ermöglichen. Aber auch Indexmodelle, die mit einer Partizipationsquote arbeiten, waren kaum in der Lage, positive Renditen zu erzielen. Lediglich Indexjahre, die zu Beginn des Jahres 2018 endeten, erwirtschafteten noch nennenswerte Gutschriften, da sie größtenteils noch von der sehr guten Börsenentwicklung aus dem Jahr zuvor (also 2017) profitierten und unterjährige Schwankungen bei Anwendung einer Partizipationsquote keine Rolle spielen.

IVFP: Regelmäßige Indexpartizipation vorteilhaft

Indexpolicen verfügen jedoch über ein Sicherheitsnetz, das negative Wertentwicklung während eines Indexjahres auf null setzt. Dies ist auch der Grund, warum sich Indexpolicen trotz häufiger Jahre mit einer Rendite von 0% lohnen. Wie Berechnungen des IVFP ergaben, hat sich eine regelmäßige Indexpartizipation in fast allen Fällen als vorteilhaft erwiesen. Der Mehrertrag einer Indexpartizipation gegenüber der sicheren Verzinsung lag durchschnittlich bei etwa einem Prozentpunkt pro Jahr, weiß IVFP-Geschäftsführer Michael Hauer.

Zur Illustration hat das IVFP beispielhaft eine Indexpolice auf Basis tatsächlicher Vergangenheitswerte (Indexentwicklung, Renditebeschränkung) verwendet. Durchschnittlich in jedem zweiten Jahr brachte die dargestellte Indexpolice keine Rendite ein. In den anderen Jahren hingegen profitierte der Kunde oftmals von überdurchschnittlichen Wertentwicklungen, sodass im gezeigten Beispiel eine mittlere Rendite von knapp 5% erzielt wurde.

 

IVFP nimmt Renditen von Indexpolicen unter die Lupe

Hätte man sich im nebenstehenden Beispiel jedes Jahr die Überschüsse des Versicherers gutschreiben lassen, also die sichere Verzinsung gewählt, hätte die Rendite etwas unter 4% pro Jahr betragen und hätte somit unterhalb der maßgeblichen Indexrendite im gleichen Zeitraum gelegen. (ad)

 

IVFP kürt die besten SBU-Tarife

In seinem aktuellen Rating nimmt das Institut für Vorsorge- und Finanzplanung (IVFP) selbstständige Berufsunfähigkeitstarife (SBU) unter die Lupe. Den Ergebnissen zufolge ist die Spannbreite bei den Prämien groß. Als Trend zeigt sich, dass bereits jeder vierte Versicherer kostenfreie Assistance-Leistungen anbietet.

Das Angebot an Berufsunfähigkeitsversicherungen auf dem Markt ist groß. Das macht es für Vermittler und Kunden nicht einfacher, eine geeignete Police auszuwählen. Doch was zeichnet einen guten Tarif aus? Das Institut für Vorsorge- und Finanzplanung (IVFP) hat im Rahmen seines neuen Ratings 37 selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen (SBU) untersucht. Insgesamt haben die Analysten 37 Tarife von 37 Anbietern anhand von über 100 Kriterien in den vier Teilbereichen Unternehmensqualität, Preis/Leistung, Flexibilität und Transparenz/Service analysiert. Mit 50% hat der Teilbereich Preis/Leistung dabei die höchste Gewichtung. Unternehmensqualität und Flexibilität fließen mit je 20% in die Bewertung ein, Transparenz mit 10%.

Große Spannbreite zwischen günstig und teuer

Vorgegeben waren für die Musterfälle die Parameter „Verzicht auf eine abstrakte Verweisbarkeit bei Erstprüfung der BU“, „Beitragsverrechnung“ als Überschussverwendung, „Nichtraucher“, „keine Vorerkrankungen“ sowie eine Leistung bei einem „BU-Grad von mind. 50%“. Bei den Berechnungen der einzelnen Musterfallkonstruktionen für die unterschiedlichen Berufsgruppen haben die Analysten eine große Spannbreite zwischen günstigen und teuren Tarifen festgestellt. Wie das Ergebnis allerdings auch verdeutlicht, gibt es immer noch bezahlbare Tarife für handwerkliche Berufe im Angebot der Versicherer.

Zwei Anbieter landen bei allen Berufsgruppen vorn

Das IVFP-Rating zeigt die besten SBU-Tarife für kaufmännische Berufe, medizinische Berufe, Handwerker, Selbstständige, Studenten und Azubis. Insgesamt schnitten viele Versicherer mit einem guten oder sehr guten Ergebnis ab. Auf Rang 1 finden sich in all diesen Berufsgruppen die ALTE LEIPZIGER Leben mit dem Tarif „SecurAL“ und die Allianz Leben mit der „Allianz BerufsunfähigkeitsPolice“, und zwar jeweils mit der Gesamtnote 1,1. Außer bei den Azubis, hier lautet die Note 1,2.

Weitere Top-Tarife für medizinische Berufe, Handwerker und Azubis

Bei den Handwerkern teilen sich die ALTE LEIPZIGER und die Allianz Rang 1 mit der AXA („Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung“). In der Berufsgruppe der medizinischen Berufe findet sich neben ALTE LEIPZIGER und Allianz die Swiss Life AG (Konsortium) mit der „KlinikRente.BU“ unter den Erstplatzierten. In der Berufsgruppe der Azubis landen neben Allianz und ALTE LEIPZIGER folgende Versicherer in der Spitzengruppe: Swiss Life AG (Swiss Life SBU 4U), Dialog Leben (SBU-professional), Basler Leben (Basler BerufsunfähigkeitsVersicherung), die Bayerische (BU Protect Prestige).

Trend zu kostenfreien Assistance-Leistungen

Laut IVFP-Analysten zeichne sich als Trend ab, dass inzwischen 40% der Anbieter kostenfreie Assistance-Leistungen im Falle der Berufsunfähigkeit anbieten. Allerdings sind die Leistungen sehr unterschiedlich und reichen von kleinen Hilfestellungen bis hin zu umfangreicheren Serviceleistungen.

Die besten SEU-Tarife

Das IVFP hat außerdem 13 selbstständige Erwerbsunfähigkeitsversicherungen (SEU) von 13 Anbietern auf bis zu 90 Kriterien untersucht. Hier landet die Continentale Lebensversicherung auf dem 1. Rang mit dem SEU-Tarif „Continentale PremiumEU“. (tk)

 

Warum die (fondsgebundene) Basisrente bei der Altersvorsorge Nr. 1 sein sollte

Der geneigte Leser wird sich bei der Überschrift die Frage stellen, wie der Autor Prof. Michael Hauer, Geschäftsführer des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVPF), auf so eine Aussage kommen kann. Aber: Totgesagte leben länger, und das trifft insbesondere auf die Basisrente zu. Denn es hat sich einiges getan.

Die Basisrente, die auch als Rürup-Rente bezeichnet wird, wurde ursprünglich als geförderte Altersvorsorgeform für Selbstständige konzipiert, da die anderen staatlich geförderten Vorsorgeformen wie die Riester-Rente und die betriebliche Altersversorgung (bAV) für diese Berufsgruppen nicht möglich sind. Darüber hinaus ist sie aber auch ein hervorragendes Instrument für die Altersvorsorge von gut verdienenden Arbeitnehmern und der Generation 50plus. Warum ist das so?

Nahezu unbemerkt hat sich Jahr für Jahr eine Veränderung ergeben: War der Beitrag in die Basisrente im Jahr 2005 nur zu 60% als Sonderausgabe steuerlich absetzbar, sind es im Jahr 2018 bereits 86%. Dieser Prozentsatz steigt jährlich um 2 Prozentpunkte auf 100% bis zum Jahr 2025. Und dies für Beiträge bis zu einem Höchstbetrag von 23.712 Euro (Verheiratete: 47.424 Euro). Besonders die Gruppe der Über-50-Jährigen kann durch die hohen geförderten Beiträge in relativ kurzer Zeit einen hohen Rentenanspruch durch die Basisrente erwerben. Investiert man im Jahr 2018 10.000 Euro in eine Basisrente, so sind davon 8.600 Euro steuerlich absetzbar. Hat man den Spitzensteuersatz, erhält man ca. 4.000 Euro als Steuerersparnis zurück (inkl. Soli und KiSt) – dieser Betrag erhöht sich jährlich bis auf etwa 4.600 Euro im Jahr 2025. Nutzt man die fonds­gebundene Variante der Basisrente, so können die Wertpapierkurse also um ca. 30% fallen (nach Kosten), bis man das eingesetzte Eigenkapital erreicht – ein ordentlicher Puffer! Im Gegenzug wird die Rente bei Bezug besteuert. Bei Rentenbeginn im Jahr 2018 unterliegen zum Beispiel 76% der Rentenleistung der Besteuerung. Auch dieser Anteil steigt von Jahr zu Jahr bis 2040. Dabei bleibt der Besteuerungsanteil gemäß Kohortensystematik lebenslänglich nahezu gleich.

Die fondsgebundene Basisrente

Die Basisrente überzeugt noch mit einem weiteren Vorteil. Sie kann auch, wie oben bereits angedeutet, in Form einer fondsgebundenen Rentenversicherung oder als Fondssparplan abgeschlossen werden. Bei klassischen (Basis-)Rentenversicherungen kann im Niedrigzinsumfeld lediglich mit einer Gesamtverzinsung um die 3% gerechnet werden. Bei einer fondsgebundenen Basisrente kann jedoch die Kombination der hohen steuerlichen Absetzbarkeit mit der Investition in die Kapitalmärkte ansehnliche Renditen auch im aktuellen Niedrigzinsumfeld bringen.

Die fondsgebundene Basisrente hat zudem gegenüber der Riester-Rente und der betrieblichen Altersversorgung zwei weitere Vorteile:

  • Zum Ersten ist ein wesentlich höheres gefördertes Volumen möglich – dies ist für Gutverdiener, die auch einen höheren Steuersatz haben, wichtig.
  • Zum Zweiten kann bei der Basisrente auf die Bruttobeitragsgarantie verzichtet werden. Dies erhöht die Chancen auf eine höhere Rendite noch einmal deutlich.

Spart etwa ein 35-jähriger Mann mit einem Einkommen von 40.000 Euro regelmäßig 100 Euro monatlich bis zum Rentenbeginn in einer fondsgebundenen Basisrente an, so kann er mit einer Rendite von ca. 4,6% nach Förderung, Kosten und Besteuerung rechnen (siehe Beispiel 1). Ein alternatives Investmentprodukt müsste 6,4% p. a. vor Abgeltungsteuer erzielen, um die gleiche Rendite nach Abzug der Abgeltungsteuer zu erwirtschaften.

Beispiel 1: Fondsgebundene Basisrente

Mann, 35 Jahre, Einkommen 40.000 Euro, Bruttobeitrag zur Basisrente 100 Euro monatlich, Beitragszahldauer 30 Jahre, fondsgebundener Basisrententarif (Wertentwicklung Fondsanlage 6% p. a. vor Kosten), Steuersatz in der Ansparphase: 35 % (Rentenphase: 24,72%).

Beitrag brutto: = 36.000 Euro

Steuervorteil: = 12.474 Euro

Beitrag netto: = 23.526 Euro

Rente p. a. brutto: lebenslang ca. 4.057 Euro

Rente p. a. netto: lebenslang ca. 3.054 Euro

Dies ergibt eine jährliche Rendite von 4,6% nach Steuer und nach Kosten.

Nachteile werden aufgehoben

Um diese äußerst rentable Form der Altersvorsorge durchführen zu dürfen, muss man aber auch gewisse Einschränkungen beim Produktkonstrukt hinnehmen – „keine Rose ohne Dornen!“. Die Basisrente ist als lebenslange Leibrente konzipiert, die bis zum Lebensende Renten auszahlt, auch wenn längst kein Kapital mehr vorhanden wäre – das klingt sehr gut. Eine Möglichkeit der Kapitalauszahlung oder einer Vertragskündigung besteht jedoch nicht. Basisrentenverträge können nur beitragsfrei gestellt werden. Bei vielen Menschen – insbesondere bei Selbstständigen – ist dies aber als Vorteil zu sehen, da sie oftmals dazu neigen, die angesparte Altersvorsorge für anderweitige Zwecke zu verwenden.

Weiterhin wurde die Basisrente bei der Vererbbarkeit an die gesetzliche Rente angelehnt. Kindergeldberechtigte Kinder und Ehegatten erhalten nicht das vorhandene Kapital als Einmalbetrag ausgezahlt. Das Kapital ist jedoch nicht weg, sondern wird als Leibrente lebenslänglich geleistet. Marktstandard ist aktuell hierbei die Verrentung des (Rest-)Kapitals im Todesfall als Leibrente für den hinterbliebenen Ehepartner. In manchen Fällen geschieht dies auch in Form einer Rentengarantiezeit. Bei Ledigen kommt das vorhandene Kapital im Todesfall dem gesamten Versichertenkollektiv zugute – vorteilhaft für diejenigen, die länger leben.

Die Basisrente kann auch auf den Ehepartner abgeschlossen werden, was sie besonders attraktiv für Frauen macht. Denn oftmals haben gut verdienende Ehemänner bereits hohe Ansprüche aus anderen Versorgungswegen, zum Beispiel der bAV, einem Versorgungswerk oder der gesetzlichen Rentenversicherung. Frauen hingegen weisen häufig unterbrochene Erwerbsbiografien (z. B. Kindererziehungszeiten) und dadurch deutlich geringere Rentenansprüche auf. Daher sollte in Betracht gezogen werden, die Basisrente für die Ehefrau abzuschließen. Investiert beispielsweise ein Ehepaar zehn Jahre lang jeweils 12.000 Euro jährlich in eine auf die Frau abgeschlossene klassische Basisrente, so kann sie mit einer Rendite von knapp 3,4% nach Förderung, Kosten und Besteuerung rechnen (siehe hierzu Beispiel 2). Um die gleiche Rendite zum Beispiel mit einer Anleihe zu erzielen, müsste diese vor Abgeltungsteuer eine Rendite von etwa 4,7% p. a. erzielen. Aktuell erzielen solch ansehnliche Renditen nur wenige Anleihen wie beispielsweise eine 100-jährige mexikanische Anleihe.

Warum die (fondsgebundene) Basisrente bei der Altersvorsorge Nr. 1 sein sollte

Beispiel 2: Basisrente für 50plus

Ehepaar, beide 52 Jahre (Rente berechnet auf die Frau), Einkommen zusammen über 110.000 Euro, Bruttobeitrag zur Basisrente 12.000 Euro jährlich, Beitragszahldauer zehn Jahre, klassischer Basisrententarif, Steuersatz in der Ansparphase (inkl. Soli und KiSt): 46,12% (Rentenphase: 35%).

Beitrag brutto: 10 mal 12.000 Euro p. a. = 120.000 Euro

Steuervorteil: = 52.245 Euro

Beitrag netto: = 67.755 Euro

Rente p. a. brutto: lebenslang ca. 5.705 Euro

Rente p. a. netto: lebenslang ca. 3.945 Euro

Das ergibt eine Rendite p. a. von 3,36% nach Steuer und Kosten.

Fazit: Die Basisrente egal, ob klassisch bei kurzen Laufzeiten oder fondsgebunden bei längeren Laufzeiten, erreicht durch die inzwischen üppige steuerliche Absetzbarkeit von 86% eine hervorragende Rendite – insbesondere im aktuellen Niedrigzinsumfeld. Dies bedeutet für den Sparer, dass er weniger anlegen muss, um seine Versorgungslücke zu decken. Im Gegensatz zur Riester-Rente oder der betrieblichen Altersversorgung besitzt die Basisrente keine umständlichen und aufwendigen Förderbedingungen wie zum Beispiel die Bruttobeitragsgarantie oder Zulagenregelung. Sie kann von jedem ohne bestimmte Voraussetzungen abgeschlossen werden – auch vom Ehemann für seine Frau –, denn Altersvorsorge ist weiblich!

Den Artikel lesen Sie auch in AssCompact 11/2018, Seite 46 f.
 
Ein Artikel von
Prof. Michael Hauer

IVFP: LV-Unternehmen auf dem Prüfstand

Im aktuellen „LV-Rating Unternehmensqualität 2018“ des IVFP, in dem 75 LV-Unternehmen unter die Lupe genommen worden sind, erreichen insgesamt fünf Unternehmen Noten zwischen 1,1 und 1,3. Die Bestnote 1,0 wird einmal vergeben.

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) prüft seit fünf Jahren in einem speziellen Rating die Lebensversicherungen auf Herz und Nieren. „Das Vertrauen, das vom Verbraucher bei Abschluss eines Versicherungsvertrags in die Qualität des betreffenden Unternehmens gesetzt wird, ist von zentraler Bedeutung“, so Prof. Michael Hauer, IVFP-Geschäftsführer.

Im aktuellen „LV-Rating Unternehmensqualität 2018“ wurden 75 Unternehmen analysiert und dabei 210 Punkte anhand von 24 Kriterien vergeben, aufgeteilt in die Qualitätsbereiche Stabilität, Sicherheit, Ertragskraft und Markterfolg. Dabei hat das IVFP hauptsächlich Werte untersucht, die sich aus den Zahlenwerken der Lebensversicherungsunternehmen respektive deren Einbettung in eine Unternehmensgruppe (Konzernbericht) und aus öffentlich zugänglichen Quellen (Geschäftsbericht, BaFin-Berichte) herauslesen lassen. Das Ratingsystem des IVFP wurde dabei hinsichtlich seiner Homogenität überprüft und zusätzlich durch Sensitivitäts- und Abhängigkeitsanalysen anhand geeigneter Monte-Carlo-Simulationen verifiziert.

Allianz mit Bestnote

Die Top-Unternehmen aus insgesamt 75 untersuchten Lebensversicherern sind die Allianz (Gesamtnote 1,0), die R+V (Gesamtnote 1,1) sowie AXA, Dialog, EUROPA und Hannoversche (Gesamtnote jeweils 1,2). Die Ergebnisse des „LV-Rating Unternehmensqualität 2018“ stehen hier online zur Verfügung. (ad)

 

IVFP analysiert bKV-Anbieter

Das BFH-Urteil, die arbeitgeberfinanzierte Leistungszusage bei der bKV nun wieder als Sachbezug zu behandeln, könnte sich positiv auf die Marktdurchdringung der bKV auswirken. In einem Kompetenz-Rating hat das IVFP zwölf bKV-Anbieter überprüft. Sechs Gesellschaften erhalten dabei die Höchstwertung von fünf Sternen.

Das Urteil des Bundesfinanzhofs, die arbeitgeberfinanzierte Leistungszusage bei der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) nun wieder als Sachbezug zu behandeln, könnte Arbeitnehmer wie Arbeitgeber dazu veranlassen, verstärkt über den Abschluss einer bKV nachzudenken. Das Institut für Vorsorge und Finanzberatung (IVFP) wertet das Urteil als positives Signal gerade zur rechten Zeit, da die Marktdurchdringung der bKV seit Jahren nur bei 10% liege.

Vor diesem Hintergrund hat das IVFP in einem aktuellen Kompetenz-Rating insgesamt zwölf bKV-Anbieter auf Herz und Nieren überprüft. Aufgegliedert in die vier Teilbereiche Beratung, Vertragsgestaltung, Service und Verwaltung sowie Produktportfolio, die mit einem Anteil von jeweils 25% in die Gesamtbewertung eingeflossen sind, wurden dabei über 70 Kriterien untersucht.

Folgende sechs Gesellschaften erhalten dabei die Höchstwertung von fünf Sternen: HALLESCHE Krankenversicherung a.G., DKV Deutsche Krankenversicherung AG, AXA Krankenversicherung AG, Allianz Private Krankenversicherungs-AG, Gothaer Krankenversicherung AG und Bayerische Beamtenkrankenkasse AG.

Implementierung der bKV und Flexibilität

Im Teilbereich Beratung hat das IVFP die Leistung der Versicherer bei der Implementierung einer bKV untersucht. Konkret geht es um die Unterstützung in der Vertriebsstruktur als auch die Informationspflichten des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer. Unterschiede zeigen sich dem Rating zufolge im Umfang der unterstützenden Maßnahmen, Stichwort Beratungssoftware. Alles in allem überzeugen im Teilbereich Beratung neben AXA, Allianz und HALLESCHE auch Bayerische Beamtenkrankenkasse SDK. Im Teilbereich Vertragsgestaltung wurde die Flexibilität der Anbieter bei Fragen zu Familienangehörigen, zur Absicherung von Vorerkrankungen und/oder laufenden Behandlungen entsprechend bewertet. Besonders gut schneiden in diesem Bereich neben BK und HALLESCHE, auch Württembergische und R+V ab.

Optimaler Informationsservice und Vielfalt der Leistungen

Zur bKV wird es immer wieder Fragen geben. Für die Kunden ist es daher wichtig, einen optimalen Informationsservice zu bekommen – etwa speziell eingerichtete Intranetseiten oder eigens entwickelte Apps zur Rechnungseinreichung. Hierum geht es im Teilbereich Service und Verwaltung. Zu den führenden Anbietern gehören hier neben Allianz, AXA und HALLLESCHE auch Württembergische und Gothaer. Im Bereich Produktportfolio fällt dem IVFP auf, dass nahezu alle Anbieter stark aufgestellt sind, was aber nicht überraschend sei, da für Arbeitgeber die Vielfalt bei den Leistungen ein wichtiges Entscheidungskriterium sei, das die Anbieter erfüllen müssen.

Unter https://www.ivfp.de/rating/kompetenzrating/ stehen die Ergebnisse online zur Verfügung. (ad)

 

Das sind die kompetentesten bAV-Anbieter

Betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist nicht zuletzt wegen der Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) eines der wichtigsten Versicherungsthemen des Jahres. Wie kompetent die Anbieter im Umgang mit der bAV und ihren neuen Regeln sind, hat nun das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) untersucht.

Die bAV ist einer der wichtigsten, zugleich aber auch der komplexeste Eckpfeiler im Bereich der Altersvorsorge. Die Kompetenz des Versicherers ist daher ein wichtiges Kriterium bei der bAV-Auswahl. In solch komplexen Versicherungsthemen prüft das IVFP daher regelmäßig das fachliche und administrative Know-how der Anbieter ab. Aktuell haben die Experten die Kompetenz bei der bAV analysiert und die Ergebnisse veröffentlicht.

Analyse in Zeiten des BRSG

Großen Einfluss spielte bei der diesjährigen Analyse des Altersvorsorgeinstituts unter anderem das BRSG. Es lässt sich dem IVFP zufolge zwar darüber streiten welche Bestandteile des Gesetzeswerks sinnvoll sein werden und welche weniger – auf alle Fälle müssten sich Versicherer mit dem neuen Gesetz intensiv auseinandersetzen. Wie gut das in der Praxis geklappt hat, hat das IVFP im aktuellen bAV-Kompetenz-Rating analysiert, in dem in diesem Jahr insgesamt 27 Teilnehmer anhand von 92 Einzelkriterien geprüft und bewertet wurden.

Das sind die kompetentesten bAV-Anbieter
Mehrheit mindestens „Sehr gut“

Die Bestnote „Exzellent“ erhalten 2018 insgesamt zwölf Anbieter vom IVFP erteilt. Damit hat sich ihre Anzahl im Vergleich zum bAV-Rating des Vorjahres noch einmal erhöht. Mit „Sehr gut“ werden weitere sieben Unternehmen ausgezeichnet (siehe Grafik). Damit erhalten nur 8 von 27 Anbietern eine schlechtere Gesamtbewertung. Prof. Dr. Thomas Dommermuth, Vorsitzender des fachlichen Beirats des IVFP, sieht in dieser Tatsache auch eine Bestätigung für die Ernsthaftigkeit und die Konsequenz, mit der die Versicherungsgesellschaften die Verbesserungsvorschläge, die das Institut aus Schwabach in seinen vorangegangen bAV-Ratings ausgesprochen hatte, umgesetzt haben.

Auch in Teilbereichen überwiegen positive Noten

Neben der Gesamtkompetenz wurden die Gesellschaften auch im Jahr 2018 in vier unabhängigen Teilbereichen bewertet. Auch bei diesen verteilt das IVFP der Mehrheit der Anbieter positive Zeugnisse. Bei den Teilbereichsnoten „Beratung“ und „Verwaltung“ erhalten 17 von 27 Unternehmen mindestens die Note „Sehr gut“, im Teilbereich Haftung sogar 18 von 27. Einen mindestens sehr guten Service im Rahmen der bAV attestiert das IVFP sogar 19 Versicherern. (mh)

Mehr zu den Teilergebnissen gibt es unter: https://www.ivfp.de/wp-content/uploads/2018/08/Ergebnisse-des-bAV-Kompe…

 

uniVersa bietet Anlageprofil-Finder

Der Anlageprofil-Finder, den die uniVersa gemeinsam mit dem IVFP erstellt hat, hilft Maklern bei der Geeignetheitsprüfung von Versicherungsanlageprodukten. Das Tool fragt verschiedene Parameter zur Risikotragfähigkeit ab, ehe geeignete Produktlösungen zur Altersvorsorge vorgeschlagen werden.

Mit dem Anlegerprofil-Finder bietet die uniVersa Maklern ein neues Tool zur Geeignetheitsprüfung von Versicherungsanlageprodukten an. Es wurde in Zusammenarbeit mit dem Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) erstellt.

Der Anlegerprofil-Finder fragt verschiedene Parameter zur Risikoneigung und Risikotragfähigkeit ab, ehe geeignete Produktlösungen zur Altersvorsorge vorgeschlagen werden. Das Ergebnis wird zusammengefasst in einem PDF festgehalten und kann um einen Hinweis zur jährlichen Eignungsbeurteilung erweitert werden. Das neue Tool kann über das Angebotsprogramm der uniVersa individuell gestartet werden. Durch ein responsives Webdesign ist es geräteunabhängig mit Smartphone, Tablet, Notebook oder am Rechner nutzbar. (ad)

 

Mit diesen Rürup-Renten lässt es sich derzeit gut fürs Alter vorsorgen

Vor dem Hintergrund von steigender Lebenserwartung und damit längeren Ruhestandsphasen hat das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) in einem aktuellen Rating die am Markt befindlichen Basis- und Rürup-Renten genauer unter die Lupe genommen. Eine Gesellschaft setzt sich dabei deutlich von allen anderen ab, auch bei den Direktanbietern sticht ein Name heraus.

Medizinischer Fortschritt und höhere Lebenserwartung ermöglichen den Menschen heutzutage mehr Zeit im Ruhestand als je zuvor: 19,6 Jahre lang beziehen die Bundesbürger durchschnittlich Rente vom Staat. Gleichzeitig sind ältere Menschen gesünder, fitter und aktiver als früher – ihre Vorhaben müssen allerdings auch finanziert werden. Und dafür sind gute Beratung und die passenden Vorsorgeprodukte notwendig.

Vor diesem Hintergrund hat das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) jüngst die am Markt vorhandenen Basis- und Rürup-Renten einer genaueren Prüfung unterzogen und herausgearbeitet, welche Tarife bei Selbstständigen, die fürs Alter vorsorgen wollen, besonders punkten können. IVFP-Geschäftsführer Frank Nobis: „Es wird immer deutlicher, dass bei der Bevölkerung ein immenser Beratungsbedarf für die Zeit nach der Erwerbsphase besteht.“ Es gelte, diese immer länger werdende Phase sinnvoll zu planen, so Nobis weiter.

Im IVFP-Test befanden sich 97 Tarife von 40 Anbietern, die auf 71 Kriterien hin untersucht wurden. Wie bei den IVFP-Ratings üblich erfolgte die Überprüfung in den vier Teilbereichen Unternehmensqualität (35% der Gesamtnote), Rendite (ebenfalls 35% der Gesamtnote), Flexibilität (20% der Gesamtnote) und Transparenz/Service (10% der Gesamtnote). Eingeteilt wurden die Tarife in die sechs Kategorien „klassisch“, „Klassik Plus“, „fondsgebunden mit Garantien“, „fondsgebunden ohne Garantien“, „Comort“ und „Index“.

Allianz siegt in fünf Kategorien

In fünf der sechs Kategorien findet sich die Allianz an der Tabellenspitze. Sie siegt mit ihren Produkten „BasisRente IndexSelect Plus“, „BasisRente KomfortDynamik“, „BasisRente InvestFlex“ und „BasisRente Perspektive“ sowie Gesamtnoten zwischen 1,0 und 1,3 in den Kategorien „Index“, „Comfort“, „fondsgebunden“ (mit und ohne Garantien) und „Klassik Plus“.

Mit ihrem Tarif „BasisRente IndexSelect“ gelingt der Allianz zudem ein zweiter Platz in der Kategorie „Index“, gemeinsam mit der AXA und ihrem Produkt „Relax BasisRente Classic“, beide mit einer Gesamtnote von 1,2. Dahinter folgen dann noch sechs Gesellschaften mit Gesamtnoten zwischen 1,4 und 1,9. In der Kategorie „Comfort“ folgt hinter der Allianz nur noch die Zurich mit „VarioInvest BasisRente“ (Gesamtnote 1,6). Fondsgebundene Tarife mit Garantien folgen hinter der Allianz als Sieger von insgesamt 21 weiteren Gesellschaften mit Gesamtnoten zwischen 1,3 und 3,0. Bei den fondsgebundenen ohne Garantien sind es 29 weitere Gesellschaften mit Gesamtnoten zwischen 1,4 und 3,4.

Continentale bei den klassischen Tarifen an der Spitze

Die Kategorie „klassisch“ kann die Continentale mit ihrem Tarif „BasisRente Classic“ und einer Gesamtnote von 1,5 für sich entscheiden. Dahinter folgen R+V („R+V-BasisRente“), Debeka („Basisrente“) und Stuttgarter („BasisRente Classic“) jeweils mit einer Gesamtnote von 1,6. Komplettiert wird das Rating in der Kategorie „klassisch“ von weiteren sieben Gesellschaften mit Gesamtnoten zwischen 1,7 und 3,1.

Die Continentale punktet außerdem in der Kategorie „Klassik Plus“ auch mit ihren Tarifen „BasisRente Classic Pro“ und „BasisRente Classic Balance“ (beide mit einer Gesamtnote von 1,5 auf dem zweiten Rang hinter der Allianz). Auf den Plätzen folgen in dieser Kategorie dann noch vier weitere Gesellschaften mit Gesamtnoten von 1,7 und 1,8.

EUROPA bei den Direktversicherern vorne

Zudem hat das IVFP in den Kategorien „klassisch“ und „fondsgebunden ohne Garantien“ auch einige wenige Direktanbieter unter die Lupe genommen. Als Gewinner tut sich hier die EUROPA mit ihren Tarifen „E-BR – Rentenversicherung zur Basisversorgung“ (Gesamtnote 1,1) und „E-FBR – Fondsgebundene Basis Rentenversicherung“ (Gesamtnote 1,2) hervor.

Die Ergebnisse des IVFP-Basisrenten-Ratings 2018 gibt es hier. (ad)

 

So ist es derzeit um die Privatrenten bestellt

In einem aktuellen Rating hat IVFP die am Markt befindlichen Privatrententarife einer detaillierten Bewertung unterzogen. Das Ergebnis: Ein Anbieter kann sich in fünf von sieben Kategorien an die Spitze setzen. Außerdem sieht das IVFP die Notwendigkeit, Altersvorsorge wieder verständlicher und einfacher zu gestalten.

Eine der Auswirkungen der Niedrigzinsphase ist das zunehmende Verschwinden der klassischen Tarife vom Versicherungsmarkt. Auch der Markt der privaten Rentenversicherungen ist in Bewegung, alternative und kapitalmarkteffiziente Altersvorsorgeprodukte sind auf dem Vormarsch.

Vor diesem Hintergrund hat das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) in einem aktuellen Rating Privatrenten-Tarife unter die Lupe genommen. Konkret wurden 147 Tarife von 53 Anbietern auf bis zu 85 Kriterien untersucht. Aufgeteilt ist das Rating in die sieben Kategorien „klassisch“, „Klassik Plus“, „Indexpolicen“, „fondsgebunden mit Garantien (Beitragsbezogen)“, „fondsgebunden mit Garantien (Sicherungsvermögensbezogen)“, „fondsgebunden ohne Garantien“ und „Comfort“. Erstmals wurde, zumindest in den Kategorien „klassisch“ und „fondsgebunden ohne Garantien“ auch zwischen Service- und Direktversicherern unterschieden. Wie in IVFP-Ratings üblich, ergibt sich das Gesamtergebnis jeweils aus der Summe der vier Teilbereiche Unternehmensqualität (35%), Rendite (30%), Flexibilität (20%) sowie Transparenz und Service (10%).

Allianz setzt sich ab

In fünf der sieben untersuchten Kategorien – in „Klassik Plus“, „Indexpolicen“, „fondsgebunden mit Garantien (Beitragsbezogen)“, „fondsgebunden mit Garantien (Sicherungsvermögensbezogen)“, „fondsgebunden ohne Garantien“ und „Comfort“ – kann sich die Allianz mit ihren PrivatRenten Perspektive, InvestFlex, IndexSelect Plus sowie KomfortDynamik und Gesamtnoten zwischen 1,0 und 1,1 als Sieger durchsetzen

Auch ALTE LEIPZIGER und R+V punkten

In der Kategorie „fondsgebunden mit Garantien (Sicherungsvermögensbezogen)“ setzt sich die ALTE LEIPZIGER mit ihrer AL_RENTEFlex und einer Gesamtnote von 1,2 an die Spitze. Dahinter folgen AachenMünchener (1,6) und Basler (1,7) sowie vier weitere Gesellschaften mit Gesamtnoten von 1,8 und 1,9. Außerdem punktet die ALTE LEIPZIGER auch in drei der von der Allianz dominierten Kategorien („Klassik Plus“, „fondsgebunden mit Garantien (Beitragsbezogen)“ und „fondsgebunden ohne Garantien“), und setzt sich hier jeweils hinter der Allianz auf Platz 2.

Die Kategorie „klassisch“ kann die R+V mit ihrer R+V PrivatRente und einer Gesamtnote von 1,4 für sich entscheiden, dahinter folgen Continentale (1,5) und NÜRNBERGER (1,6). Außerdem erhalten sieben weitere Gesellschaften Gesamtnoten zwischen 1,7 und 1,9 und neun weitere kommen auf Noten zwischen 2,0 und 2,4.

EUROPA bei Direktanbietern vorne

Bei den Direktanbietern heißt der Sieger in den beiden untersuchten Kategorien „klassisch“ und „fondsgebunden ohne Garantien“ EUROPA mit ihren beiden Tarifen E-R Rentenversicherung Pur und E-FR – Fonds-Rente.

Transparenz und Verständlichkeit gefragt

Die Untersuchungen zum Privatrenten-Rating hätten außerdem deutlich gemacht, dass die Mehrheit der Versicherer den Anforderungen von Solvency II gerecht werden konnte, so das IVFP (siehe dazu auch: Solvenzquoten: Branche übererfüllt regulatorische Anforderungen). Eine Offensive in puncto Transparenz lasse allerdings noch auf sich warten, so das IVFP mit Verweis auf die unterschiedlichen Berechnungsmethoden, die zu Verwirrung bei den Verbrauchern führten und die teilweise irritierenden Basisinformationsblätter (BIB), die seit Januar für viele Anlageprodukte verpflichtend sind. IVFP-Geschäftsführer Frank Nobis sieht die dringende Notwendigkeit, Altersvorsorge wieder verständlicher und einfacher zu gestalten. Die Verbraucher müssten von der Wichtigkeit und den Vorteilen der Altersvorsorge überzeugt werden. Außerdem müsse ihnen die Alternative zu den altgewohnten Garantien näher gebracht werden. (ad)

Zu den Ratingergebnissen geht es hier.