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ERGO Versicherungsgruppe AG

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ERGO Group erweitert Vorstand

Dr. Lena Lindemann übernimmt zum 01.07.2022 im Vorstand der ERGO Group neben ihrer Rolle als Arbeitsdirektorin die Verantwortung für die Bereiche Personal Deutschland, Personal International und Allgemeine Dienste.

Der Aufsichtsrat der ERGO Group AG hat Dr. Lena Lindemann vorbehaltlich der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörden zum 01.07.2022 in den Vorstand des Unternehmens berufen. Die promovierte Juristin gehört dem Konzern seit 2017 an und ist derzeit als Bereichsleiterin HR Business Management der ERGO Group AG in Düsseldorf tätig. Zuvor war sie als Rechtsanwältin bei Clifford Chance LLP beschäftigt. Sie übernimmt neben der Rolle als Arbeitsdirektorin die Verantwortung für die Bereiche Personal Deutschland, Personal International und Allgemeine Dienste von Dr. Ulf Mainzer.

Mainzer verantwortet weiterhin die Bereiche Recht und Datenschutz, Einkauf, Compliance sowie das Corporate Office und fokussiert sich auf die weiter steigenden regulatorischen und rechtlichen Anforderungen. (ad)

Bild: © ERGO

 

„Altersvorsorge wird auch 2022 ein wichtiges Thema bleiben“

Angesichts niedriger Zinsen und Inflation befindet sich die Altersvorsorge in einem schwierigen Fahrwasser. Was erwartet sich die ERGO Vorsorge Leben im Bereich Altersvorsorge und Biometrie für 2022, wo liegen die Schwerpunkte und wie unterstützt der Versicherer die Vermittlerschaft?

Interview mit Markus Krawczak, Mitglied des Vorstands der ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG, verantwortlich für Maklervertrieb Leben
Herr Krawczak, das Jahr 2021 ist passé, der Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung ist zum 01.01.2022 nun noch einmal deutlich gesunken. Gab es in den letzten Monaten 2021 so etwas wie eine Art Jahresendgeschäft?

Absolut! Vor allem unsere ERGO Rente Balance hat sich im Jahresschlussverkauf großer Nachfrage erfreut. Die Kunden können ihre Beiträge und ihr Guthaben beliebig zwischen Fonds und dem sicheren Hafen des Deckungsstocks aufteilen und diese Aufteilung jederzeit flexibel ändern. Darüber hinaus wurde auch unsere ERGO Betriebs-Rente verstärkt nachgefragt. Auch in der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung war das Jahresendgeschäft sehr erfolgreich, da die Absenkung des Höchstrechnungszinses in 2022 auch Auswirkungen auf die Preisgestaltung in der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung hatte.

Welche vertrieblichen Auswirkungen erwarten Sie dann 2022? Eine Delle in der Altersvorsorge?

Zum Jahresbeginn 2022 rechnen wir aufgrund des starken Jahresendgeschäfts in 2021 noch mit einer gewissen Zurückhaltung beim Neugeschäft. Nichtsdestotrotz wird die Altersvorsorge auch in diesem Jahr ein wichtiges Thema bleiben. Allein bei der Absicherung von biometrischen Risiken gibt es hierzulande noch erhebliches Potenzial. Weniger als jeder Fünfte ist in Deutschland bislang zum Beispiel gegen Berufsunfähigkeit abgesichert. Dabei weisen auch immer wieder Verbraucherschützer darauf hin, wie wichtig eine solche Absicherung ist. Insgesamt erwarten wir für 2022 eine weiterhin starke Nachfrage nach unseren Produkten.

Nun reden wir alle von Fondspolicen. Wir hören aber auch, dass viele Abschlüsse weiter Garantien enthalten. Wie ist Ihre Erfahrung bei dem Thema mit Kunden und Maklern?

Unsere Erfahrungen sind durchaus positiv. Sowohl Kunden als auch die Vermittler haben aus meiner Sicht mittlerweile verstanden, dass der Aufbau einer sicheren Altersvorsorge insbesondere von dem Faktor Zeit und dem Faktor Renditeerwartung abhängt. Hier kommt es insbesondere bei der Rendite darauf an, eine qualitativ hochwertige Fondsauswahl im Produkt zur Verfügung zu stellen. Dieses können wir mit unserer Produktfamilie ERGO Rente Balance und ERGO Rente Chance sowohl mit einem flexiblen Garantiesystem als auch als reine Fondspolice zur Verfügung stellen. Die erhöhte Nachfrage nach diesen Produkten zeigt uns, dass wir hier auf dem richtigen Weg sind und ihn auch in Zukunft konsequent weiterverfolgen werden.

Und für welche Produkte entscheiden sich die Kunden dann vor allem?

Wenn ich mir unsere Verkaufszahlen und den damit verbundenen Produktmix ansehe, dann belegt unsere flexible ERGO Rente Balance vor der reinen Fondspolice ERGO Rente Chance den ersten Platz.

Ein anderes Thema im Beratungsgespräch wird neben den Niedrigzinsen immer öfter auch die Inflation sein. Wird dies die Entwicklung beschleunigen?

Das Thema Inflation ist aus unserer Sicht natürlich ein zusätzlicher Treiber. In den zurückliegenden Wochen haben wir das alle schmerzlich zu spüren bekommen. Daher ist es aber aus meiner Sicht umso wichtiger, den Aufbau der eigenen Altersvorsorge mit kapitalmarktnahen Produkten gezielt darauf auszurichten, um überhaupt die Möglichkeit zu haben, diesen Schwankungen auf Dauer etwas entgegensetzen zu können.

Die Entwicklungen sprechen auch für reine Investmentfonds. Welche Argumente haben Makler im Beratungsgespräch dann noch für eine Lebensversicherung?

Das Langlebigkeitsrisiko und die damit verbundene Unkalkulierbarkeit des Ablebens kann nur durch eine kalkulierbare Versicherungslösung ausgehebelt werden. Es gibt kein anderes Produkt, welches das auf diese Art und Weise absichern kann. Ferner darf man die steuerliche Betrachtung in der Auszahlungsphase, aber insbesondere auch während der Laufzeit als einen großen Vorteil der Fondspolice gegen­über der Direkt­anlage sehen.

Welche Rolle spielt denn dabei auch die Zusatzabsicherung biometrischer Risiken?

Der Biometriesektor wird leider zu oft vergessen. Auf die vergleichsweise niedrige Absicherungsquote im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) hatte ich ja schon hingewiesen. Wir werden unsere Aktivitäten in diesem Sektor in Zukunft noch verstärken und sind schon auf einem sehr guten Weg. Im Neugeschäft der ERGO Vorsorge machen Biometrieprodukte heute bereits mehr als ein Drittel aus.

Die Kombination einer Altersvor­sorge mit Zusatzabsicherung wird immer einen entsprechenden Stellenwert einnehmen. Verbraucherschützer raten von der Kombi Altersvorsorge und BU ab. Zählt das Argument heute noch?

Das kann man nicht pauschal beantworten, sondern muss individuell für jeden Kunden betrachtet und bewertet werden. Für Versicherungsvermittler kommt es letztendlich darauf an, die beste Lösung im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Kunden zu finden. Eine allgemeingültige Lösung gibt es daher aus meiner Überzeugung heraus hier nicht.

Und welche Schwerpunkte erwarten oder setzen Sie im Jahr 2022?

Wir setzen weiterhin auf Altersversorgung und Biometrie, das ist unser originäres Geschäft bei der ERGO Vorsorge Leben. Unsere Produktpalette in der Biometrie werden wir noch erweitern. Wir werden die Customer Journey in unserem Altersvorsorgeangebot für Vermittler noch einfacher im Zugang gestalten und das Thema Digitalisierung weiter vorantreiben.

Wenn Sie aktuell Ihre Zusammenarbeit mit Versicherungsmaklern bewerten müssten, wo sehen Sie sich da?

Die Rückmeldungen, die wir aus dem Vermittlermarkt erhalten, sind positiv. Wir sehen maklerseitig schon seit Längerem eine wachsende Nachfrage nach unseren Produkten. Uns freut diese Entwicklung natürlich sehr und wir arbeiten weiter daran, das Vertrauen in unsere Produkte und Service-Leistungen zu stärken.

Welche Service- und Vertriebsmaßnahmen planen Sie in dem gerade angelaufenen Jahr?

Wir werden den Vermittlern beim Thema Investmentauswahl sowohl individualisiert als auch automatisiert weitreichende Unterstützungsmaßnahmen anbieten. Ebenso werden wir die Vermittler in Sachen Social Media intensiv unterstützen. Vertrieblich haben wir uns für das Jahr 2022 in vielen Bereichen neu aufgestellt und wollen den Vermittlern unser Verständnis von Service im Vermittlermarkt näherbringen.

Dieses Interview lesen Sie auch in AssCompact 01/2022, S. 26 f., und in unserem ePaper.

Bild: © iKap – stock.adobe.com

 
Ein Interview mit
Markus Krawczak

Überschussbeteiligung 2022: So deklarieren Allianz, Nürnberger und ERGO

Im November und Dezember deklarieren die Lebensversicherer jeweils ihre Überschussbeteiligung für das nächste Jahr. Manche Versicherer halten die Verzinsung auch in herausfordernden Zeiten stabil, andere passen leicht nach unten an.

<p>Die Allianz Lebensversicherung hält für das Jahr 2022 an der Verzinsung aus dem Vorjahr fest. </p><p>Für das Vorsorgekonzept Perspektive bietet die Allianz eine Gesamtverzinsung von 3,2%. Die Gesamtverzinsung der klassischen Lebens- und Rentenversicherung liegt bei 2,9%. Die in der Gesamtverzinsung enthaltene laufende Verzinsung liegt für Perspektive bei 2,4%, für Klassik bei 2,3%. </p><p>Die kapitalmarktnahen Vorsorgekonzepte KomfortDynamik und InvestFlex setzen auf die Chancen der Kapitalmärkte und nutzen das Sicherungsvermögen als stabilisierendes Fundament. Die Allianz bietet für den Teil des Kapitals, der im Sicherungsvermögen angespart wird, ebenfalls eine Gesamtverzinsung von 3,2%. </p><h5>Anpassung der Produktwelt</h5><p>Aufgrund der Niedrigzinsen hat die Allianz ihre Produktwelt bereits angepasst und neue Angebot in der privaten und betrieblichen Vorsorge auf den Weg gebracht. Bei den kapitalmarktnahen Konzepten bietet die Allianz nun ein reduziertes Garantieniveau von 80%, um die Renditechancen zu erhöhen. Besonderes Augenmerk richtet die Allianz darauf, ihre Produkte immer mehr nachhaltig auszurichten.</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Nürnberger hält laufende Verzinsung stabil--><h5>Nürnberger hält laufende Verzinsung stabil</h5><p>Die Nürnberger Lebensversicherung AG (NLV) hält ihre Überschussbeteiligung für 2022 abermals konstant. Laut Leben-Vorstand Harald Rosenberger sei das auch vor dem Hintergrund der Senkung des Höchstrechnungszinses auf 0,25% „absolut bemerkenswert“. Ebenso in den Tarifen des Einkommensschutzes bleiben die Überschüsse auf Vorjahresniveau. Für die BU-Bestandsverträge bedeutet das seit knapp 30 Jahren eine konstante Überschussbeteiligung.</p><p>Wer bei der Nürnberger eine konventionelle Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen hat, erhält für das Jahr 2022 weiterhin eine laufende Verzinsung von 2,25%. Zusammen mit den Schlussüberschüssen liegt die Gesamtverzinsung sogar bei rund 2,50%. Hinzu kommt noch eine Beteiligung an den Bewertungsreserven.</p><h5>Finanzstärke der Nürnberger</h5><p>In dem Zusammenhang verweist die Nürnberger auch die Finanzstärke des eigenen Hauses. So attestiert Fitch Ratings der NLV ein A+ (stark). Zudem hat Franke und Bornberg die NLV im BU-Unternehmensrating mit der Bestnote FFF+ ausgezeichnet.</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||ERGO Lebensversicherer passen Gesamtverzinsung an--><h5>ERGO Lebensversicherer passen Gesamtverzinsung an</h5><p>Bei der ERGO wirken sich die aktuellen Marktentwicklungen auf die Überschussbeteiligung für 2022 aus. ERGO Vorsorge, der Lebensversicherer der ERGO Group, passt diese leicht nach unten an. Im Einzelnen bedeutet dies: </p><p>Die ERGO Vorsorge Lebensversicherung setzt die laufende Verzinsung im Jahr 2022 bei 2,2% fest. Hinzu kommen 0,2% aus Schlussüberschussbeteiligung und Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven. Damit beträgt die Gesamtverzinsung 2,4%. </p><p>Die ERGO Lebensversicherung setzt die laufende Verzinsung im Jahr 2022 bei 1,85% fest. Dazu kommen 0,25% aus Schlussüberschussbeteiligung und Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven. Damit liegt die Gesamtverzinsung bei 2,1%. </p><p>Die laufende Verzinsung beträgt für die Victoria Leben im Jahr 2022 1,85%. Die Kunden erhalten dazu 0,25% aus Schlussüberschussbeteiligung und Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven. Die Gesamtverzinsung beläuft sich somit auf 2,1%. </p><h5>Verweis auf hohe Solvenzquote</h5><p>Im Zusammenhang mit der Zinsdeklaration betont Michael Fauser, Vorstandsvorsitzender der ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG: „ERGO bleibt ein verlässlicher und finanzstarker Partner für ihre Kunden. Die im Marktvergleich überdurchschnittlich hohe Solvenzquote von 577% der ERGO Vorsorge und die beste jemals durch Assekurata vergebene und zuletzt bestätigte Bonitätsbewertung von AA unterstreichen dies einmal mehr.“ </p><p>In der Kapitalanlagestrategie setzt die ERGO künftig verstärkt auf Nachhaltigkeit. Dabei baut der Versicherer das Engagement in nachhaltigen Infrastrukturfinanzierungen wie Windkraft, Fernwärme und Bahnnetze sowie in der Immobilienfinanzierung aus. Außerdem nutzt ERGO Vorsorge Leben verstärkt die Renditechancen an den Aktienmärkten. (bh)</p><p>Lesen Sie auch: </p><p><a href="https://www.asscompact.de/nachrichten/ideal-h%C3%A4lt-%C3%BCberschussbe…; target="_blank" >IDEAL hält Überschussbeteiligung für 2022 konstant</a> </p><p><a href="https://www.asscompact.de/nachrichten/lv-1871-h%C3%A4lt-%C3%BCberschuss…; target="_blank" >LV 1871 hält Überschussbeteiligung stabil</a></p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © magele-picture – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/634092F3-42C0-4BD6-AF29-35BDEFC87A18"></div>

 

ERGO wagt neuen Versuch bei Bancassurance

Die ERGO Group wagt einen neuen Anlauf bei der Bancassurance. Gemeinsam mit der Santander Consumer Bank werden im Rahmen eines Bancassurance-Modells neue Versicherungs- und Finanzprodukte angeboten.

Die ERGO Group AG und die Santander Consumer Bank, Deutschlands fünftgrößtes Kreditinstitut, haben eine neue Partnerschaft beschlossen. Im ersten Halbjahr des kommenden Jahres werden beide Unternehmen im Rahmen einer strategischen Partnerschaft ihr Produktangebot im Bereich Versicherungen und Finanzen optimieren. Für den Düsseldorfer Versicherer ist das der Wiedereinstieg in den Markt, aus dem er sich 2017 erst zurückgezogen hatte.

Neue Produktlösungen

Im Rahmen der Bancassurance-Partnerschaft ergänzt Santander Deutschland das Angebot um Vorsorgeprodukte von ERGO, während ERGO ihren Kunden Finanzlösungen aus dem Kreditbereich von Santander Deutschland anbietet. Der Produktfokus der Bank liegt dabei auf der privaten Altersvorsorge und der Sterbevorsorge. ERGO wiederum bietet bereits seit Mitte September 2021 mit der neuen ERGO Card eine VISA-Kreditkarte von Santander Deutschland mit zusätzlichen Versicherungsleistungen wie einer Garantieverlängerung für mit der Kreditkarte gekaufte Waren an. Mit Beginn der Partnerschaft in der ersten Jahreshälfte 2022 wird ERGO ihren Kunden auch Kreditangebote der Santander Consumer Bank AG offerieren. Santander wird in den kommenden Wochen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Vertrieb die entsprechenden ERGO Produkte vorstellen und Vorteile für Kunden identifizieren. Der aktive Vertrieb beginnt dann in der ersten Jahreshälfte 2022.

Bancassurance-Modelle als Win-win-Situation

Die anhaltende Niedrigzinsphase, steigende regulatorische Anforderungen, der Digitalisierungsdruck und neue Wettbewerber sind nur einige Treiber, die den Ertragsdruck auf etablierte Versicherungen und Banken erhöhen. Kooperationen zwischen Banken und der Assekuranz ergeben daher für beide Seiten neue Geschäftschancen: Die Geldinstitute erhalten Provisionen, die Versicherer einen weiteren Vertriebskanal. Bancassurance-Modelle gelten daher als Win-win-Situationen für Versicherer und Banken. Olaf Bläser, Vorstand Vertrieb der ERGO Deutschland AG, setzt auf das Potenzial dieser neuen Kooperation: „Wir freuen uns sehr auf die partnerschaftliche und erfolgreiche Zusammenarbeit mit Santander Deutschland. Langfristige Kooperationen ermöglichen es, neue Zielgruppen mit den jeweiligen Produkten zu erreichen und gemeinsam zu wachsen.“ Fernando Silva, Vorstandsmitglied der Santander Consumer Bank AG, wiederum resümiert: „Mit ERGO haben wir einen starken Versicherungspartner gewonnen. Die leistungsstarken Produkte ergänzen unser bisheriges Angebot, sodass wir unseren Kunden optimierte Vorsorgelösungen nach individuellen Wünschen anbieten können.“ (as)

Bild: © vchalup – adobe.stock.com

 

Cyberversicherung: „Gute Beratung gibt es nicht überall“

Mit zunehmenden Cyberschäden wächst das Risikobewusstsein der Firmen. Die Nachfrage nach bezahlbarem Versicherungsschutz steigt, die Prämien aber auch. Wie eine zeitgemäße Absicherung aussieht und wo Vermittler im Vertrieb ansetzen können, dazu hat AssCompact nachgefragt bei der ERGO.

Interview mit Dr. Christian Gründl, Mitglied des Vorstands der ERGO Versicherung AG, und Alexander Schudra, Leiter Cyber-Versicherung bei der ERGO Versicherung AG
Herr Dr. Gründl, Cyberschäden allein in Deutschland haben laut einer aktuellen Bitkom-Studie die Marke von 200 Mrd. Euro bereits überschritten. Mit Blick auf den Cyberversicherungsmarkt sind das keine guten Nachrichten, oder?

Dr. Christian Gründl: Die Zahl kommt mir sehr hoch vor. Im Jahr 2020 wurden in Deutschland schätzungsweise 160 Mio. Euro an Prämien im Cyberbereich eingenommen, der Schaden ist wohl mindestens 20 Mal so hoch, möglicherweise sogar 50 Mal so hoch. Ein Großteil der Schäden ist nicht versichert. Wir gehen davon aus, dass die Zahl der Cyberattacken in den kommenden Jahren zunehmen wird. Daher müssen wir uns gemeinsam mit unseren Kunden verstärkt auf Prävention und Risikomanagement konzentrieren, um die Gefahren möglichst klein und die Prämien bezahlbar zu halten.

Versicherungsmakler und Kunden beklagen hohe Prämien und eine zurückhaltende Zeichnungspolitik der Versicherer. Sie sind offensichtlich genervt. Wie kann sich die Lage entspannen?

Dr. Christian Gründl: Da habe ich vollstes Verständnis. Der Markt kommt aus einer Phase mit wenig Nachfrage, das Risiko war schwer greifbar und die Produkte weitestgehend zu sehr günstigen Prämien verfügbar. Das alles hat sich in weniger als zwei Jahren komplett verändert: Die Attacken und damit die Schadenaufwände steigen rapide, entsprechend agieren die Versicherer viel vorsichtiger, fragen mehr nach, erhöhen die Prämien oder ziehen sich ganz zurück. Gleichzeitig steigt das Risikobewusstsein durch die mediale Präsenz rasant an und führt zu einer enormen Nachfrage nach Versicherungsschutz. Wenn Beides, wie aktuell zu beobachten, aufeinandertrifft, ist Unmut gewissermaßen vorprogrammiert.

Die gute Nachricht ist, dass die Versicherungsbranche der Veränderungsgeschwindigkeit gewachsen ist. Kunden, Makler und Versicherer finden in vielen Fällen Lösungen, denn am Ende haben wir alle ja dasselbe Interesse: Unsere Kunden abzusichern gegen Cybergefahren. Die Versicherer professionalisieren ihr Pricing und Wording sowie die Risikoaudits. Gleichzeitig schlüpfen Makler inzwischen sehr professionell in die Rolle des Risikoberaters hinsichtlich Informationssicherheit. Das ist aktuell auch eine gute Strategie, um neue Mandate zu gewinnen und bestehende zu festigen – gute Beratung gibt es in diesem Bereich nicht überall und sie ist ein echtes Alleinstellungsmerkmal. Und die Kunden bemerken, dass mit teilweise sehr einfachen Mitteln viel Sicherheit gewonnen werden kann, was sich wiederum positiv auf das Wording und die Prämie auswirkt.

Herr Schudra, während sich die einen der Risiken bewusst sind und nach Schutz suchen, hängt es – zumindest teilweise noch – beim Mittelstand. Oder machen Sie da andere Erfahrungen?

Alexander Schudra: Das Risiko durch Cyberattacken war vielen Unternehmen kaum bewusst. Nur 28% der kleinen und mittleren Unternehmer sehen in digitaler Kriminalität eine Gefahr für ihren eigenen Betrieb, ergab eine Studie des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft im vergangenen Jahr. Die eigenen Daten seien zu uninteressant, die Server gut abgesichert – eine Cyberversicherung hielt die große Mehrheit der Befragten aus diesen Gründen nicht für nötig. Dabei sieht die Realität anders aus: Die Zahl der Cyberattacken auf Unternehmen ist allein im ersten Halbjahr 2020 im Vergleich zur zweiten Jahreshälfte 2019 um fast 70% gestiegen. Betroffen sind alle Branchen und Betriebe jeder Größe. Es lohnt sich für jeden Betrieb, eine Cyberversicherung abzuschließen. Sie schützt vor einer Gefahr, die alle Branchen betrifft und der sich jedes Unternehmen bewusst sein muss.

Inzwischen ist das Risikobewusstsein durchaus auch im Mittelstand angekommen. Man kann zwar nach wie vor zwischen Kleinstgewerbetreibenden und zum Beispiel etwas größeren Firmen eine Diskrepanz hinsichtlich der Bewertung erkennen. Alles in allem spüren wir in allen Bereichen aber eine enorm gestiegene Nachfrage. Der aktuellen Bitkom-Studie zufolge waren von über 1.000 befragten Unternehmern 88% von einem Cybervorfall betroffen. Die übrigen 12% vermuten es, sind sich aber nicht sicher. Insofern kann man konstatieren: Grundsätzlich verstanden haben sollte es jeder. Die wichtige Frage im Anschluss ist aber: Was kann ich tun, um das Risiko in den Griff zu bekommen?

Ohne Präventionsmaßnahmen gibt es kaum mehr Schutz. Was ist also Voraussetzung für eine Deckung?

Alexander Schudra: Natürlich muss ein gewisser Grundstock an IT-Sicherheit vorhanden sein. Das beginnt bei den obligatorischen Schutzprogrammen vor Schadsoftware, einem regelmäßigen Update der Systeme sowie dem Anlegen und Testen von sogenannten Back-ups, also Sicherungen des IT-Systems. Zudem sollte sich jedes Unternehmen auf einen potenziellen Cyberangriff vorbereiten. Dazu gehört nicht nur eine Cyberversicherung, sondern vor allem Präventionsarbeit. Mitarbeiter sollten sich zu IT-Sicherheit und Datenschutz fortbilden. Für den Ernstfall braucht jeder Betrieb einen Notfallplan: Was sind die wichtigsten Schritte, wenn plötzlich die Systeme lahm liegen? Wer ruft den IT-Dienstleister an? Wer meldet den Schaden der Versicherung?

Cyberkriminelle scheinen trotzdem immer einen Schritt voraus. Sind die neuen und damit schwer kalkulierbaren Risiken auf lange Sicht überhaupt adäquat versicherbar?

Dr. Christian Gründl: Absolut, davon sind wir überzeugt. Wir dürfen als Branche unsere Kunden nicht im Regen stehen lassen, sondern sind aufgefordert, mögliche Lösungen zu finden und unseren Kunden als Risikomanager zur Seite zu stehen. Hier gibt es auch gute Synergien: Die Assekuranz kann entsprechende Lösungen wie zum Beispiel Risikoanalysen, Schwachstellen-Scans oder eben auch Präventionsmaßnahmen entwickeln und zu Konditionen bereitstellen, die für einzelne Gewerbetreibende kaum zu realisieren sind. Und mit jeder Maßnahme, die mit dem Versicherer gemeinsam umgesetzt wird, sinkt gleichzeitig das Risiko eines schweren Vorfalls und das Restrisiko wird transparent. Das wiederum ist dann unsere Kernkompetenz: Ein Restrisiko zu kalkulieren und den Risikotransfer über eine bezahlbare Prämie durchzuführen.

Worin besteht für die Versicherer die größte Herausforderung?

Dr. Christian Gründl: Für mich gibt es drei große Herausforderungen, mit denen wir als Versicherer umgehen müssen. Zum ersten ist die Sparte noch sehr jung, sodass es keine langen Schadenhistorien gibt. Die Bedrohungslage ist zusätzlich sehr volatil, was die Preisfindung schwierig macht. Zum zweiten benötigen wir als Branche völlig neue Skills und Fähigkeiten – und damit neue Kolleginnen und Kollegen, die im IT-Sicherheitsumfeld sehr nachgefragt sind. Last but not least: Der Kumul-Fall in Cyber ist und bleibt eine extreme Bedrohung. Wenn wir uns vorstellen, dass ein IT-Virus potenziell einen Großteil der Kunden gleichzeitig treffen könnte, gibt es kaum Diversifizierung.

Und wie sehen zeitgemäße Lösungen zur Absicherung aus?

Alexander Schudra: Eine gute Cyberversicherung übernimmt sowohl Eigen- und Drittschäden als auch Service-Leistungen und Kosten für Spezialisten. Damit sind die folgenden Kostenpunkte abgedeckt:

  • Kosten durch Diebstähle
  • Unterbrechung des Betriebs und daraus folgende Ertragsausfälle
  • Schadensersatz an Dritte (z. B. an Kunden wegen Datenmissbrauch)
  • IT-Experten, die den Schaden begrenzen und analysieren
  • gegebenenfalls Anwälte und PR-Spezialisten

Nicht zuletzt sollte ein abgerundetes Paket auch ein gewisses Maß an Assistenz enthalten, zum Beispiel die Verfügbarkeit von Schulungsmöglichkeiten der Mitarbeitenden im Unternehmen oder abgestimmte „Testangriffe“, um Schwachstellen aufzudecken und zu schließen.

Was stellen denn die größten Hürden beim Thema Cyberversicherung in den Unternehmen dar? Und wo sehen Sie Ansatzpunkte für Vermittler?

Alexander Schudra: Nachdem die grundsätzliche Bereitschaft sich dem Thema anzunehmen inzwischen deutlich gestiegen ist, stehen viele Entscheider in den Unternehmen vor der Frage: Was ist zu tun, vor allem was zuerst? Daraus kann durchaus eine echte Hürde werden, was die Umsetzung betrifft – da bleibt einiges zunächst in der Projektphase hängen, auch aufgrund der zusätzlichen Kosten, die nicht immer eingeplant sind. Es gibt zahlreiche Angebote, angefangen bei Kanzleien über Systemhäuser und Beratungsfirmen bis hin zu Versicherungsunternehmen. Die Assekuranz hat an dieser Stelle den Vorteil, dass man sich mit Risiken und deren Management traditionell gut auskennt. Das trifft auch für viele Makler zu. Wenn diese Kompetenz nun mit dem neuen Themengebiet IT-Security in Einklang gebracht wird, ist das ein echtes Asset und schafft Kundenbindung!

Auch Versicherer sind vor Cyberangriffen und Ransomware nicht gefeit, wie ein aktuelles Beispiel zeigt. Was macht das mit dem Image der Versicherer und müssen diese selbst noch viel mehr tun?

Dr. Christian Gründl: Nun, zunächst ist ein Versicherungsunternehmen auch ein ganz normales Unternehmen mit Mitarbeitenden, Rechnern, Servern und Vielem mehr. Gleichzeitig ist die Assekuranz ein exponierteres Ziel aufgrund sensibler Daten und der Abhängigkeit von elektronischer Kommunikation und EDV im Allgemeinen. Insofern muss die Branche gewissermaßen vorangehen, schon allein aus Eigeninteresse für den laufenden Geschäftsbetrieb.

Was die Angriffe aber auch deutlich zeigen: Trotz der hohen Sensibilität der Branche, schon allein aufgrund der starken Regulierung und Anforderung an Daten- sowie IT-Sicherheit, ist man gegen das Restrisiko niemals komplett gewappnet. Es kann jeden treffen – daher ist die Cyberversicherung für jedes Unternehmen ein Muss.

Bild oben: © blackboard – stock.adobe.com; Porträtfotos: © ERGO

 
Interview mit
Dr. Christian Gründl
Alexander Schudra

Mietvertrag für Garage oder Stellplatz: Darauf ist zu achten

Die Anmietung eines Parkplatzes kann entweder über den Mietvertrag für die Wohnung oder einen eigenen Mietvertrag erfolgen. Dabei gibt es unterschiedliche Rechte und Pflichten für Mieter. Hier ein Überblick der wichtigsten Regelungen.

Mit einer Garage oder einem Stellplatz entfällt die nervige und mitunter zeitraubende Parkplatzsuche. Parkplätze können entweder über den Wohnungsmiet- oder einen separaten Mietvertrag gemietet werden. Welche unterschiedlichen Rechte und Pflichten daraus für Mieter resultieren, darüber informiert Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH.

Ein Mietvertrag für Wohnung und Parkplatz

Mietwohnungen mit dazugehörigem Parkplatz sind vor allem in Innenstädten sehr gefragt. Für Mieter gibt es dann meist einen sogenannten einheitlichen Vertrag für Wohnung und Parkplatz. Was die rechtlichen Regelungen betrifft, macht es dabei keinen Unterschied, ob es sich um eine Garage oder einen Stellplatz handelt. Ein einheitlicher Vertrag hat den Vorteil, dass der Vermieter nicht ohne Weiteres den Stellplatz kündigen kann, sondern nur den gesamten Mietvertrag. Das gilt aber auch für den Mieter, falls er für den Parkplatz beispielweise keine Verwendung mehr hat. „Für den Stellplatz gilt derselbe Kündigungsschutz wie für die Wohnung. Das heißt: Der Vermieter benötigt einen gesetzlichen Kündigungsgrund, beispielsweise Eigenbedarf, damit eine Kündigung wirksam ist“, erklärt Michaela Rassat.

Die Miete für den Stellplatz allein darf ebenfalls nicht erhöht werden. Doch die ERGO-Juristin nennt auch die Ausnahmen: Ist eine Teilkündigung im Mietvertrag festgelegt oder plant der Vermieter, aus den Stellplätzen neuen Wohnraum zu machen, ist auch eine einzelne Kündigung möglich. Kommt es zu eine solchen separaten Kündigung des Mietvertrags über Stellplatz oder Garage, kann der Mieter aber eine angemessene Verringerung der Miete fordern.

Ein eigener Mietvertrag für den Parkplatz

Häufig schließen Mieter für ihren Stellplatz einen separaten Vertrag ab. Vertragspartner für Wohnung und Stellplatz können dann unterschiedliche Vermieter sein. In diesem Fall haben Mieter wie auch Vermieter die Möglichkeit, den Parkplatz einfach und ohne Angabe von Gründen innerhalb der gesetzlichen Frist zu kündigen. „Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt bei monatlicher Mietzahlung drei Monate“, erläutert Rassat. Einen besonderen Mieterschutz wie bei einem Wohnungsmietvertrag gibt es bei einem eigenständigen Garagenmietvertrag nicht. Auch die Kündigungsfrist des Vermieters hängt nicht von der Mietdauer ab

Was ist bei Untervermietung zu beachten?

Mieter, die einen Parkplatz im Mietvertrag haben, den sich gar nicht brauchen, können diesen untervermieten. Wie die Juristin der ERGO erklärt, sich hierfür aber nach § 540 des Bürgerlichen Gesetzbuches die Zustimmung des Vermieters erforderlich. Verweigert der Vermieter die Zustimmung, können Mieter ein Sonderkündigungsrecht haben – wenn es zwei separate Verträge gibt. Auch bei dieser Kündigung ist die gesetzliche Frist zu beachten. Das Sonderkündigungsrecht entfällt, wenn dem Vermieter der Untermieter als Person missfällt, das dieser zum Beispiel schon wegen Sachbeschädigungen oder Streitigkeiten bekannt ist. Sind Wohnung und Garage über einen einheitlichen Mietvertrag vermietet, besteht kein Sonderkündigungsrecht, da die Garage nicht separat gekündigt werden kann.

Bei einer Untervermietung des Stellplatzes sind Haupt- und Untermieter die Vertragspartner. „Der Mieter kann somit selbst bestimmen, wie viel er für den Stellplatz verlangt“, so die ERGO-Expertin.

Zwei Verträge mit dem gleichen Vermieter

Ein Sonderfall ist gegeben, wenn der Mieter zwar zwei separate Vertragsdokumente für Wohnung und Stellplatz hat, aber mit demselben Vermieter als jeweiligem Vertragspartner. „Unter Umständen können diese Verträge dann rechtlich als einheitlicher Vertrag behandelt werden“, sagt Rassat. Für einen einheitlichen Vertrag sprechen zum Beispiel einheitliche Kündigungsfristen. Sind die Kündigungsfristen unterschiedlich oder liegt der Parkplatz auf einem anderen Grundstück als die Wohnung, ist von zwei separaten Mietverträgen auszugehen. Wie die rechtliche Beurteilung ausfällt, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. (tk)

Bild: © tonefotografia – stock.adobe.com

 

ERGO Reiseversicherung und ADAC Autovermietung kooperieren

Die ADAC Autovermietung kooperiert nun in Sachen Camping mit der ERGO Reiseversicherung: Der Wohnmobil-Reiseschutz bietet den Kunden der ADAC Autovermietung, die auch direkt auf die Travel- und Care-App der ERV zugreifen können, ein umfangreiches Leistungspaket.

<p>Der Trend zum Campingurlaub wurde in jüngster Zeit nicht nur dadurch befeuert, dass beim Campen auch auf Reisen der „Sicherheitsabstand“ gewährleistet wird. Die ERGO Reiseversicherung (ERV) hat darauf reagiert und im Dezember 2020 ihre bestehende Produktpalette um zahlreiche Neuerungen rund um das Thema Campingprodukt erweitert. Damit konnte sie nun auch einen neuen Partner gewinnen: die ADAC Autovermietung GmbH.</p><p>Ausschlaggebend für die Entscheidung zur Kooperation sei neben der Preisgestaltung insbesondere der Leistungsumfang der neuen Produkte gewesen, mit der gezielt auf die Bedürfnisse von Caravan- und Wohnmobilmietern eingegangen werde: Der Wohnmobil-Reiseschutz bietet den Kunden der ADAC Autovermietung GmbH, die auch direkt auf die Travel- und Care-App der ERV zugreifen können, ein umfangreiches Leistungspaket. (ad)</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © Ralf Gosch – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/2902F390-4240-4137-BA6D-64260C7C2353"></div>

 

ERGO ist neuer Risikoträger der degenia AG

Die ERGO Versicherung AG ist als Nachfolgerin der Allianz seit Anfang August neuer Rechtsschutz-Versicherer der degenia AG. Die Zusammenarbeit bezieht sich auf das gemeinsame Neugeschäft ab Einführung des neuen ERGO Rechtsschutz-Tarifs zum 01.10.2021.

Seit dem 01.08.2021 ist die ERGO Versicherung AG neuer Rechtsschutz-Versicherer der degenia AG. Sie tritt damit die Nachfolge der Allianz an. Die Zusammenarbeit bezieht sich auf das gemeinsame Neugeschäft ab Einführung des neuen ERGO Rechtsschutz-Tarifs zum 01.10.2021.

Die aktuellen Versicherungsnehmer der degenia erhalten ein individuelles Angebot zur Fortsetzung ihrer Rechtsschutzdeckung bei der degenia mit dem Risikoträger ERGO. Die Umstellung der bestehenden Verträge wird schrittweise erfolgen und soll voraussichtlich bis Ende Juli 2022 abgeschlossen sein. Die Schadenabwicklung übernimmt die ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH in München. (ad)

Bild: © rangizzz – stock.adobe.com

 

Lehren aus Corona: Cyberpandemien absichern

Die Cyberkriminalität könnte in Zukunft ähnliche Dynamiken entwickeln wie eine Pandemie – darauf müssen Versicherer und Kunden vorbereitet sein. Aus Covid-19 kann die Versicherungsbranche einige Lehren für den Cyberbereich ableiten.

Dr. Christian Gründl, Vorstandsmitglied der ERGO Versicherung AG, verantwortlich für das Firmen- und Industriegeschäft

Egal, wie gut Unternehmen vor 2020 abgesichert waren – mit einer weltweiten Pandemie hat wohl kaum jemand gerechnet. Was die Versicherungswirtschaft aus dieser anspruchsvollen Zeit gelernt haben, lässt sich auch auf den Cyberbereich übertragen: Denn nicht nur krankheitserregende Viren können Schäden in Millionenhöhe verursachen.

Es mag auf den ersten Blick überraschend klingen, aber zwischen großen Cyberangriffen und der Corona-Pandemie gibt es erstaunlich viele Parallelen. Ein Beispiel: Am 04.05.2000 verbreitete sich der Computerwurm Loveletter mit der Betreffzeile „ILOVEYOU“ rasend schnell. Innerhalb von zehn Tagen waren mehr als 50 Millionen Geräte infiziert. Das Virus hatte eine automatische Verbreitungsfunktion, sodass die Zahl der infizierten Computersysteme exponentiell anstieg – genau wie die Corona-Zahlen. So ein digitales Virus ist offensichtlich keine unmittelbare gesundheitliche Gefahr. Wirtschaftlich sind die potenziellen Schäden aber durchaus relevant: Allein „ILOVEYOU“ verursachte weltweit Kosten in Milliardenhöhe.

Wenn die Gefahr durch eine Cyberpandemie also real und ernst zu nehmen ist, was kann dann die Versicherungsbranche von Corona lernen?

1. Mangelndes Risikobewusstsein adressieren

Ein Szenario wie Covid-19 kommt im Risikobewusstsein in der Regel nicht vor, weil sich eine Pandemie nur in sehr langen Abständen wiederholt und persönliche Erfahrungen in den meisten Fällen nicht vorliegen. Die Gefahr erschien abstrakt, dementsprechend schlecht war die Branche vorbereitet.

Auch das Risiko durch Cyber­attacken ist vielen Unternehmen kaum bewusst. Nur 28% der kleinen und mittleren Unternehmer sehen in digitaler Kriminalität eine Gefahr für ihren eigenen Betrieb, ergab eine Studie des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft im vergangenen Jahr. Die eigenen Daten seien zu uninteressant, die Server gut abgesichert – eine Cyberver­sicherung hielt die große Mehrheit der Befragten aus diesen Gründen nicht für nötig. Dabei sieht die Realität anders aus: Die Zahl der Cyberattacken auf Unternehmen ist allein im ersten Halbjahr 2020 im Vergleich zur zweiten Jahreshälfte 2019 um fast 70% gestiegen. Betroffen sind alle Branchen und Betriebe jeder Größe.

Deshalb ist es wichtig, dass sich jedes Unternehmen auf einen potenziellen Cyberangriff vorbereitet. Dazu gehört nicht nur eine Cyberversicherung, sondern vor allem Präventionsmaßnahmen. Mitarbeiter sollten zu den Themen IT-­Sicherheit und Datenschutz fortgebildet werden. Für den Ernstfall braucht jeder Betrieb einen Notfallplan: Was sind die wichtigsten Schritte, wenn plötzlich die Systeme lahmliegen? Wer ruft den IT-Dienstleister an? Wer meldet den Schaden der Versicherung?

2. Schadenbearbeitung professionalisieren

Eine Versicherung kann Schulungen anbieten und die Unternehmen beim Risikomanagement unterstützen. Im Ernstfall muss sie dann aber auch die Erwartungen der Kunden erfüllen: Der Schadenservice muss 24 Stunden am Tag erreichbar sein. Ein IT-Dienstleister muss zu jeder Tageszeit innerhalb weniger Stunden vor Ort sein, um die Daten möglichst schnell wiederzugewinnen. Gerade bei Cyberattacken gilt: Je länger es dauert, desto größer wird der Schaden. Jede Minute zählt.

2020 hat die Welt durch Covid-19 gelernt, dass in der Pandemie tausende Schäden innerhalb kürzester Zeit auftreten. Genauso schlimm kann es in einer möglichen Cyberpandemie werden. Die wenigsten Versicherer sind bisher darauf vorbereitet, dass so viele Unternehmen gleichzeitig einen Schaden melden und auf Hilfe angewiesen sind. Versicherer bauen deshalb ihre IT-Expertise aus und verbessern ihren 24-Stunden-Service. Nur durch skalierbare Schadenprozesse können Versicherer in solchen Situationen ihr Versprechen gegenüber dem Kunden einlösen.

3. Überraschungen vermeiden

Wer vorbereitet ist, den kann auch in einem Extremfall so schnell nichts überraschen. In der Rückschau ist festzustellen, dass die Versicherungswirtschaft nicht optimal auf eine Pandemie vorbereitet war.

Daher müssen Bedingungen und Leistungen klar formuliert sein, damit im Schadenfall ein gleiches Verständnis hinsichtlich der Deckung vorliegt. Das bedeutet nicht, dass Versicherer möglichst viele Fälle von der Versicherung ausschließen sollten – dabei hat der Markt zuletzt überreagiert. Stattdessen muss ein Anbieter partnerschaftlich mit seinen Kunden zusammenarbeiten und genau die Risiken absichern, die sie real betreffen.

Wenn die Branche die Bedingungen dafür nicht klar definiert, wird mit „Silent Cyber“-Schäden zu rechnen sein. Das sind Schäden, die in der Police nicht ausdrücklich benannt sind, die aber mit der Cyberattacke zusammenhängen. Denn die können häufig ungeahnte Auswirkungen haben – wenn sie zum Beispiel ein Krankenhaus betreffen und lebenswichtige Geräte ausfallen. Über solche Fälle darf es in Zukunft keine Unklarheiten mehr geben. Dazu gehört auch, dass in der heutigen Zeit die Arbeit im Home-Office explizit mitversichert sein muss.

4. Prävention und Risiko­management müssen zum Standard werden

Immer wieder hört man den Satz „Cyber ist die Feuerversicherung des 21. Jahrhunderts“. Wenn dies stimmt, heißt es von Bewährtem lernen. Während in der Feuerversicherung regelmäßig der Brandschutz besichtigt und diskutiert wird, belassen es die Versicherer beim Thema IT-Sicherheit häufig bei einem Fragebogen. Dabei ist die Entwicklung in der IT-Sicherheit deutlich dynamischer als beim Thema Brandschutz.

Im gegenseitigen Interesse müssen Prävention und Risikomanagement viel stärker in den Fokus gerückt werden. Fragebögen sollten durch regelmäßige IT-Audits ersetzt werden – hier müssen die Versicherer in ihre eigenen Fähigkeiten investieren. Denn am Ende ist der wirksamste Schutz vor einer Pandemie immer noch, dass Viren am „IT-Immunsystem“ der Unternehmen abprallen und so die Verbreitung zum Stoppen kommt.

Was ist noch versicherbar?

Die Corona-Zeiten haben es gezeigt: In einer Pandemie können Versicherer an ihre Grenzen stoßen. Das Kollektiv kann die Schäden nicht mehr ausgleichen, weil die Mehrheit aller Kunden von einem Schadenfall betroffen ist. Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der Cyberattacken in den kommenden Jahren weiter stark zunehmen wird. Wenn sich dieser Trend fortsetzt, muss darüber diskutiert werden, ob die Risiken überhaupt noch ver­sicherbar sind. Im Jahr 2020 hat die Branche laut GDV-Angaben 160 Mio. Euro an Prämien im Cyberbereich eingenommen. Ein möglicher Kumul-Schaden ist mindestens 20 Mal so hoch, möglicherweise sogar 50 Mal so hoch. Das ist heute noch nicht bedrohlich für die Branche – kann es aber zukünftig werden.

Deshalb ist es so wichtig, aus der Corona-Pandemie auch Lehren für Cyberversicherungen zu ziehen. Versicherer müssen sich auf die Prävention und das Risikomanagement konzentrieren, um die Gefahren möglichst klein zu halten. Sie müssen Bedingungen präzisieren, um böse Überraschungen („Silent Cyber“) zu vermeiden. Gleichzeitig müssen die Schadenprozesse der Versicherungen professionalisiert werden. Die Branche muss ihren Kunden aber auch weiterhin eine Absicherung für relevante Cybergefahren bieten. Denn eine Cyberversicherung muss im Fall der Fälle vor der unsichtbaren Gefahr schützen und damit essenziell für Unternehmen bleiben.

Den Artikel lesen Sie auch in AssCompact 07/2021, Seite 36 f., und in unserem ePaper.

Bilder: © Dr. Christian Gründl; oz – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Dr. Christian Gründl

Corona-Folgen: Jeder zweite Selbstständige verdient weniger

Die Corona-Pandemie hat bei Selbstständigen tiefe Einschnitte hinterlassen. Für viele von ihnen steht die wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel. Um sich über Wasser zu halten, müssen einige Selbstständige sogar ihre Altersrückstellungen anzapfen. Das zeigen die Ergebnisse einer Studie im Auftrag der ERGO.

Von verschiedenen Seiten wird immer wieder eine verpflichtende Altersvorsorge für Selbstständige diskutiert. Unter anderem hatten zuletzt auch die Unionsparteien in ihrem Wahlprogramm eine derartige Verpflichtung gefordert (AssCompact berichtete). Eine aktuelle Studie zeigt, dass die Betroffenen eine Vorsorgepflicht begrüßen würden.

ERGO initiiert Studienreihe

Das hat die erste Studie aus einer von der ERGO Group in Auftrag gegebenen Studienreihe ergeben. In ihr ging es um die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Selbstständige und deren Altersvorsorge. Die weiteren Studien in der Reihe werden sich ebenfalls mit aktuellen gesellschaftlichen Themen auseinandersetzen.

Jeder Zweite hat weniger Geld als vor der Pandemie

Von den 511 Studienteilnehmern gaben 61% an, wirtschaftlich von der Corona-Pandemie betroffen zu sein. 20% sehen sich sogar von Insolvenz bedroht. Knapp jeder Zweite (49%) verdient aktuell weniger als vor der Pandemie. 3% der Selbstständigen verfügen im Augenblick über gar keinen Verdienst.

Jeder Zehnte muss eigene Rücklagen anzapfen

Diese Situation hat auch Auswirkungen auf die Altersvorsorge der Selbstständigen. Nahezu die Hälfte aller Befragten kann aufgrund der Pandemie kein bzw. weniger Geld für das Alter zurücklegen. Fast jeder Zehnte sah sich sogar gezwungen, auf die eigenen Rücklagen zuzugreifen, um sich über Wasser zu halten.

37% haben keine private Altersvorsorge

Das führt auch zu einer hohen Sorge vor Altersarmut unter den Selbstständigen in Deutschland. 43% der Umfrageteilnehmer gehen davon aus, im Alter nicht über ausreichend Kapital zu verfügen. Mehr als jeder Dritte (37%) besitzt aktuell noch keine private Absicherung. 46% der Befragten würden jedoch eine verpflichtende Altersvorsorge für Selbstständige befürworten.

Bundesregierung steht in der Pflicht

Michael Fauser, der Vorstandsvorsitzende der ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG, ist angesichts der Umfrageergebnisse der Meinung, dass an einer Versicherungspflicht für Selbstständige kein Weg vorbeiführe. „Die Ergebnisse der Befragung sind ein klarer Auftrag an die kommende Bundesregierung, dieses Problem zeitnah zu lösen“, sagte Fauser.

Wünsche für den Fall einer allgemeinen Vorsorgepflicht

Für den Fall, dass eine verpflichtende Altersvorsorge in Deutschland eingeführt werden sollte, wünschen sich die Befragten einen integrierten Schutz vor Pfändung des angesparten Kapitals im Falle von Arbeitslosigkeit, Flexibilität bei den Beitragszahlungen, leicht verständliche Produkte und sichere Anlageformen.

ERGO erteilt Standardprodukt eine Absage

Aus diesem Grund ist Fauser auch der Meinung, dass ein staatliches Standardprodukt keine gute Lösung wäre. „Ein staatliches Standard-Produkt passt nicht zu den unterschiedlichen Anforderungen der Befragten an ihre Altersvorsorge. Wir brauchen daher eine Pflicht zur Absicherung kombiniert mit der individuellen Wahl der Vorsorge, um jedem gerecht zu werden.“ (tku)

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