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ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a.G.

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ALTE LEIPZIGER bringt neue Cyberversicherung für KMU

Mit „AL_CYBER“ bietet die ALTE LEIPZIGER einen neuen Cyberschutz für kleine und mittelgroße Unternehmen. Das Produkt ist modular aufgebaut – Größe, Risikoeinschätzung und vorhandene Absicherungen werden berücksichtigt. Für kleinere Firmen sind Versicherungssummen ab 10.000 Euro möglich.

Die ALTE LEIPZIGER hat ab sofort eine neue Cyberversicherung im Angebot. „AL_CYBER“ wendet sich an kleine und mittelgroße Unternehmen und ist modular konzipiert. Dadurch werden Größe, Risikoeinschätzung und bereits vorhandene Absicherungen einer Firma berücksichtigt. Auch Deckungssummen und Selbstbehalte beziehen sich speziell auf den gewählten Baustein. Laut ALTE LEIPZIGER sind insbesondere für kleinere Unternehmen die geringen Einstiegsprämien interessant: Versicherungssummen sind bereits ab 10.000 Euro möglich.

IT-Forensik, Datenwiederherstellung und Schadenprävention

Zu den Leistungen der neuen Cyberversicherung zählen unter anderem die Suche nach der Ursache eines Cyberangriffs (IT-Forensik), sowie die Datenwiederherstellung und Entfernung von Schadsoftware. Zudem leistet die Versicherung bei Betriebsunterbrechung einschließlich Mehrkosten durch Cloud-Ausfall und kommt für Schadensersatzansprüche an den Versicherungsnehmer auf, wenn beispielsweise in Folge eines Cyberangriffs die Datenschutzrichtlinien nicht eingehalten werden konnten. „AL_CYBER“ umfasst darüber hinaus die Einführung sinnvoller Sicherheitsverbesserungen nach einer Cyberattacke.

Soforthilfe von IT-Spezialisten

Im Schutz inbegriffen ist auch eine telefonische Soforthilfe rund um die Uhr. Die IT-Spezialisten der Hotline bieten erste Hilfe schon bei Verdacht auf einen Schaden. (tk)

Bild: © Rawpixel.com – stock.adobe.com

 

ALTE LEIPZIGER und Vanguard kooperieren bei Fondsrenten

Ab sofort arbeiten die ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung und der Fondsmanager Vanguard im Bereich Fondsrenten zusammen. Der Versicherer hat sein Fondsportfolio um zwei ETFs von Vanguard erweitert: den FTSE All-World und den Global Value Factor.

Die ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung und der Fondsmanager Vanguard haben eine Zusammenarbeit im Bereich Fondsrenten vereinbart. Sein Fondsportfolio hat der Versicherer um zwei ETFs von Vanguard erweitert. Neu hinzugekommen sind der FTSE All-World (ISIN: IE00B3RBWM25) und der Global Value Factor (ISIN: IE00BYYR0B57).

Hohes Interesse an ETFs

Die ALTE LEIPZIGER verzeichnet bei ihren Kunden eine starke Nachfrage nach ETFs. „Wegen der niedrigen Kosten und dem langfristigen Anlagehorizont bei ETFs entscheiden sich bei der ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung heute bereits 50% der Kunden bei fondsgebundenen Altersvorsorgetarifen für eine Anlage in ETFs“, erklärt Frank Kettnaker, Vorstandsmitglied Vertrieb/Marketing des ALTE LEIPZIGER – HALLESCHE Konzerns. Für die Anlage ihrer Beiträge haben Kunden die Möglichkeit, aus 24 verschiedenen Einzel-ETFs auszuwählen.

 Breite Diversifizierung der Fonds von Vanguard

Die beiden Fonds FTSE All-World Aktien-ETF und Global Value Factor Aktien-ETF unterstreichen Vanguards langfristiges Engagement für kosteneffiziente und unkomplizierte Anlagelösungen. So zeichnet sich der Vanguard FTSE All-World UCITS ETF neben einer Gesamtkostenquote von 0,25% auch durch eine breite Diversifizierung aus durch die Abdeckung des globalen Aktienmarktes. Der Index deckt 90% der weltweit investierbaren Marktkapitalisierung ab. Sebastian Külps, Head of Germany and Austria bei Vanguard betont: „Wir verfolgen bei Vanguard eine Philosophie, die auf vier Prinzipien beruht: klare und realistische Ziele zu setzen, jedes Anlagevermögen auf breit diversifizierte Fonds zu verteilen, Kosten zu minimieren und langfristig zu planen, um das Ziel nicht aus den Augen zu verlieren.“ (tk)

Bild: © Nuthawut – stock.adobe.com

 

200 Jahre ALTE LEIPZIGER Sach – Lange Tradition und neue Wege

Auch in der neuen, digitalen Welt ist es viel wert, wenn man sich seit Jahren kennt. Bei der Sachversicherung der ALTE LEIPZIGER und ihren Vertriebspartnern ist das so. Im Jubiläumsjahr baut der Serviceversicherer sein Produktangebot weiter aus, inklusive einer neuen Cyberversicherung für mittelständische Unternehmen. Interview mit Kai Waldmann und Sven Waldschmidt, Vorstände der ALTE LEIPZIGER Versicherung AG.

Herr Waldschmidt, Herr Waldmann, wir gratulieren zu Ihrem Jubiläum. Ist in unserer heutigen schnellen und digitalen Welt eine so lange Tradition eher Segen oder Bürde?

Sven Waldschmidt: Herzlichen Dank für Ihre Glückwünsche. Damals wie heute stehen die Kunden im Mittelpunkt. Wie für die Gründer unseres Unternehmens vor 200 Jahren haben sie auch für uns den höchsten Stellenwert bei allen strategischen Entscheidungen. Und es wird auch weiterhin eine Herausforderung sein, den Bedarf der Kunden zu erkennen, uns danach auszurichten und entsprechende Lösungen anzubieten.

Wie hat sich denn der Markenkern – insbesondere in der jüngeren Vergangenheit – verändert?

Kai Waldmann: In der Sachversicherung mit ihren häufigen Kundenkontakten spüren wir besonders, dass Kunden vermehrt transparente Informationen, einfache Kommunikation on- und offline sowie eine hohe fachliche Qualifikation bei der Beratung zu komplexen Themen erwarten.

SW: Unsere Vertriebspartner schätzen die Kompetenz und die Flexibilität unserer Mitarbeiter, die sie bei ihrer Arbeit unterstützen. Dabei spielt nicht zuletzt die Größe der ALTE LEIPZIGER Sach eine Rolle. Man kennt sich seit vielen Jahren. Fragen – aber auch Probleme – können schnell beantwortet bzw. gelöst werden. Auch für Endkunden gilt: Unterstützung und Kundenservice stehen an erster Stelle.

Wo packen Sie dann aktuell insbesondere an, um sich auf die stetigen Marktveränderungen einzustellen?

KW: Auch im Versicherungsmarkt erleben wir, dass die zunehmende Digitalisierung zu einem veränderten Kundenverhalten führt. Immer mehr Kunden wünschen schnell verfügbare Informationen. Diesem Bedürfnis entsprechen wir zum Beispiel mit der Kunden-App fin4u. Über die App können unsere Kunden jederzeit Einblick in ihre Vertragsdaten und -dokumente nehmen. Außerdem haben die Versicherten mit fin4u die Möglichkeit, schnell und bequem Vertragsänderungen vorzunehmen oder Schadenfälle zu melden.

Was bedeutet das für die Zusammenarbeit mit Vermittlern sowie Pools, Vertrieben, Plattformen?

SW: Als erfahrener Servicevermittler leisten wir einen wichtigen Beitrag zum Vermittlererfolg und zur Endkunden-Zufriedenheit. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die regulatorischen Anforderungen an die Kundenberatung und deren Dokumentation. Leistungsstarke Produkte, eine digital unterstützte Beratungsdokumentation sowie webbasierte Angebotssysteme reduzieren die administrativen Tätigkeiten des Vermittlers. Er gewinnt so mehr Zeit für seine Kernaufgaben: qualifizierte Kundenberatung und -bindung sowie Gewinnung von Neukunden. Unsere Service- und Vermittlerorientierung berücksichtigt die unterschiedlichen Profile unserer Geschäftspartner.

Kommen wir näher heran an die Relevanz des Sachgeschäfts: Welchen Stellenwert hat der Bereich heute im ALTE LEIPZIGER – HALLESCHE Konzern?

KW: Aufgrund der sich ändernden Rahmenbedingungen in der Kranken- und Lebensversicherung tragen die Aktivitäten in der Kompositversicherung zu einer sinnvollen und zukunftsgerichteten Diversifizierung bei. So erhöhten sich im letzten Jahr die gebuchten Beiträge der ALTE LEIPZIGER Sach gegenüber dem Vorjahr – ohne Berücksichtigung des Verkaufs der Rechtsschutzsparte – um 1,5%. Das Neugeschäft in den Gewerbesparten stieg sogar um 8,6%. Die Gesellschaft steuert regelmäßig einen stabilen Beitrag zum Erfolg des Konzerns bei.

In der privaten Sachversicherung ist insbesondere die Kfz-Versicherung stark. Welche Entwicklungen gibt es hier?

KW: Mit einem Anteil von mehr als einem Drittel, bezogen auf die gebuchten Bruttobeiträge, hat die Kfz-Versicherung einen signifikanten Portfolioanteil. Umso wichtiger ist es, dass wir auch in der Kfz-Versicherung nachhaltig auskömmliche Ergebnisse erwirtschaften.

Wir wollen durch attraktive Produktgestaltung und kundenorientierte Prozesse das Privatkundensegment ausbauen und gleichzeitig im gewerblichen Kfz-Geschäft unsere Position im Markt festigen. Insbesondere im Bereich der Flottenversicherung haben wir in den letzten Jahren die Zusammenarbeit mit unseren Vertriebspartnern intensiviert und uns als qualifizierter Partner, auch für komplexere Themenstellungen, profiliert.

Wo gibt es weitere neue Ansätze im Bereich der Privatkunden?

KW: Wir haben mit unserem aktuellen Unfalltarif eine moderne Lösung geschaffen, die sogar in der compact-Linie einen Vertragsabschluss ohne weitere Gesundheitsfragen ermöglicht. Im Bereich Smart Home werden derzeit mit unserem Partner Pipe Systems und mit der Firma Rockethome verschiedene Ansätze für Anwendungsfälle im vernetzten Heim getestet.

Hat die ALTE LEIPZIGER mittlerweile denn auch in der Gewerbeversicherung Fuß gefasst?

SW: In der Absicherung von Gewerberisiken sind wir bereits heute sehr gut aufgestellt. Das bestätigen auch unsere Vertriebspartner, die uns zum Beispiel in den vierteljährlichen Befragungen der AssCompact TRENDS regelmäßig unter den Top Ten der Gewerbe-Anbieter sehen. Wir wollen diese Position festigen und weiter ausbauen.

Auf welche Unternehmen wollen Sie sich konzentrieren?

SW: Das Hauptaugenmerk liegt auf der Gestaltung von hochwertigem Versicherungsschutz für mittelständische Unternehmen. Hier erkennen wir, insbesondere vor dem Hintergrund ihrer häufig immer komplexeren Geschäftsfelder, nach wie vor sehr hohe Anforderungen an individuelle Beratung und Betreuung, welche die spezifischen Bedürfnisse der Kunden angemessen berücksichtigen.

Wir wollen die Zusammenarbeit mit den in diesem Segment tätigen Maklern weiter ausbauen. Sie haben einen hohen Bedarf an qualifizierten, persönlichen Ansprechpartnern in allen Fragen der Gewerbeversicherung. Diesen erfüllen wir außer im Innendienst auch mit unseren bundesweit tätigen Accountmanagern sowie fachlich besonders spezialisierten Direktionsbevollmächtigten, die vor Ort tätig sind.

Welche Neuerungen gibt es im Gewerbebereich?

SW: Grundsätzlich überprüfen wir unsere gesamte Produktpalette regelmäßig und passen sie bei Bedarf an die sich verändernden Marktanforderungen an. Voraussichtlich im dritten Quartal 2019 werden wir mit einem völlig neuen Cyberprodukt an den Markt gehen. Damit wird die ALTE LEIPZIGER mit Blick auf diese marktweit immer stärker in den Fokus rückenden Risiken eine eigene Versicherungslösung anbieten.

Mit Blick auf die nächsten Jahre: Wohin geht die Entwicklung?

KW: Wir wollen ein Unternehmen sein, das seine Kunden bedarfsgerecht und fachlich qualifiziert berät, vorhandene Risiken mit effizienten Prozessen zuverlässig absichert und verlässlich, schnell und unkompliziert die versprochenen Leistungen erfüllt. Daran arbeiten wir mit all unserer Kraft.

Das Interview lesen Sie auch in AssCompact 05/2019, Seite 30 f.

Bild: © Sergey Nivens – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Kai Waldmann
Sven Waldschmidt

ALTE LEIPZIGER und HALLESCHE stärken Finanzkraft

Die ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung und die HALLESCHE Krankenversicherung konnten 2018 ein Beitragswachstum über Marktdurchschnitt verzeichnen. Über Kennzahlen, Erreichtes und Pläne gab das Konzern-Vorstandsgremium Journalisten in der vergangenen Woche am Oberurseler Unternehmenssitz Auskunft.

Die weitere Stärkung der Finanzkraft hat Dr. Christoph Bohn, Vorsitzender der Vorstände des ALTE LEIPZIGER – HALLESCHE Konzerns, in der vergangenen Woche vor Journalisten als ein primäres Unternehmensziel bezeichnet. Im Jahr 2018 ist man diesem Ziel dann auch wieder etwas näher gekommen: Die ALTE LEIPZIGER hat ihr Eigenkapital um 44 Mio. Euro erhöht, die HALLESCHE um 15 Mio. Euro. Beide Gesellschaften konnten zudem ihre Solvabilitätsquoten verbessern. Die der ALTE LEIPZIGER Leben stieg 2018 auf über 350%, die der HALLESCHE Kranken verzeichnete einen Anstieg von 684% auf über 700%. Wie im Vorjahr wurden hierzu von den Gesellschaften weder Übergangsmaßnahmen noch eine Volatilitätsanpassung in Anspruch genommen.

Lebensversicherung: Verschiebung hin zur modernen Klassik

Die Beiträge erhöhten sich in der Lebensversicherung 2018 um 4,2% auf 2,5 Mrd. Euro. Das Neugeschäft gegen laufenden Beitrag ging dabei 2018 zurück, was der Versicherer mit Sondereffekten in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) im Vorjahr erklärt. Das Einmalbeitragsgeschäft zog dagegen an. Bei der Rentenversicherung wurde eine Verschiebung hin zur modernen Klassik verzeichnet: Beinahe ein Drittel der Neukunden hat sich für die AL_RenteFlex entschieden. Die alte Klassik spielte so gut wie keine Rolle mehr, über 72% wählten eine Fondsrente.

Wichtige Bestandteile des Lebengeschäfts bleiben zudem die Berufsunfähigkeitsversicherung und die bAV. So bietet die ALTE LEIPZIGER ihren Kunden in der BU-Versicherung seit Anfang des Jahres eine Soforthilfe bei einer Krebserkrankung. In der bAV will der Versicherer ebenfalls weiter punkten: Mit etwa 50.000 Firmenkunden, die die bAV zusammen mit der ALTE LEIPZIGER realisieren, sieht sich der Versicherer im Markt gefestigt. In Sachen Sozialpartnermodell erwartet er aber keine schnellen Entwicklungen.

Krankenversicherung: Dynamik im bKV-Markt

Die Bruttobeiträge der HALLESCHEN erhöhten sich um 2,1% auf 1,2 Mrd. Euro. Das Neugeschäft ging leicht zurück, weil man sich im Bereich der Zusatzversicherung von Verbindungen getrennt habe, die stark auf die GKV-Wechselberatung abzielten, was zu unerwünschten Effekten bei Zu- und Abgängen geführt habe, so Aussagen des Versicherers.

Mit neuen Zusatzversicherungen will sich die HALLESCHE in den nächsten Monaten neue Geschäftspotenziale erschließen. Im Bereich betriebliche Krankenversicherung (bKV) sieht sich der Krankenversicherer als Pionier und mit einem Marktvorsprung. 2018 habe man die bKV-Gruppenverträge um ca. 75% gesteigert. Bei rund 12% Marktanteil schätzt die HALLESCHE ihre Position im bKV-Markt. Für 2019 hat der Krankenversicherer in dem Bereich hohe Ambitionen.

Sachversicherung: Auf dem Weg zum Gewerbeversicherer

Die ALTE LEIPZIGER Versicherung AG, der Sachversicherer im Konzern, wird in diesem Jahr 200 Jahre alt und will verstärkt auch als Gewerbeversicherer wahrgenommen werden, hieß es auf der Pressekonferenz. Derzeit hat der Bereich Gewerbe einen Anteil von rund 31% am Beitragsvolumen. 2019 ist ein Wachstum von 3% angestrebt. Aktuell stärkste Sparte ist die Kfz-Versicherung.

Digitalisierung im Sinne von Kunden und Vertriebspartnern

„Wir setzen technische Neuerungen dort ein, wo sie für unsere Vermittler und Kunden nützlich sind“, sagte der Vorstandsvorsitzende Christoph Bohn beim Pressegespräch zum Thema Digitalisierung. Für eine erfolgreiche Transformation müssten einerseits die Mitarbeiter mitgenommen, andererseits die Prozesse entlang der Customer Journey digitalisiert werden.

Zu den wichtigen Projekten des Versicherers zählen etwa e-VOTUM, ein Tool zur elektronischen Risikoprüfung, oder auch die digitale Kundenplattform fin4u. Rund 50.000 Anwender würden die App mittlerweile nutzen, jeder sechste Nutzer mindestens einmal pro Woche. Von allen Registrierten haben mehr als 42% ein Konto oder Depot eingebunden. Zudem unterstützt der Versicherer seine Vertriebspartner bei der Umsetzung von Videoberatung.

Intensiv digitalisiert werden auch die Services bei der HALLESCHE Krankenversicherung. Mit der Entscheidung, ob und inwiefern man einer elektronischen Gesundheitsakte beitreten wolle, will sich der Versicherer aber noch Zeit lassen. Erst wolle man sehen, welches Format sich am Markt durchsetze. (bh)

Foto: Dr. Christopher Bohn, Vorstandsvorsitzender des ALTE LEIPZIGER – HALLESCHE Konzerns, beim Pressegespräch am 21.03.2019 in Oberursel.

 

Betriebsunterbrechung – Eine oft unterschätzte Gefahr

Betriebsunterbrechungen können verheerende Auswirkungen auf ein Unternehmen haben – im schlimmsten Fall droht Insolvenz. Daher gilt es, Firmenkunden auch im Hinblick auf dieses Risiko zu beraten. Unterstützt werden Vermittler dabei nicht zuletzt durch die ALTE LEIPZIGER. Ein Artikel von Sven Waldschmidt, Vorstand der ALTE LEIPZIGER Versicherung AG

Betriebsunterbrechungen infolge von Sachschäden können eine ernstzunehmende Gefahr für den Fortbestand eines jeden Unternehmens sein. Häufig werden jedoch die möglichen Auswirkungen eines Schadens auf einen Gewerbebetrieb unterschätzt. In der Folge werden zu niedrige Versicherungssummen oder zu kurze Haftzeiten gewählt oder die Betriebsunterbrechungsversicherung gar für nicht notwendig oder nachrangig erachtet.

Im Schadenfall wird dann die ganze Tragweite einer Betriebsunterbrechung sichtbar: Neben dem Verlust wichtiger Kundenver­bindungen oder der Aufgabe von Teilbereichen der Unternehmung droht im schlimmsten Fall die Insolvenz.

Wieso wird das Risiko Betriebsunterbrechung oft unterschätzt?

Im Zuge der eigenen Risikoermittlung und der Abwägung möglicher Auswirkungen eines Schadens auf den eigenen Betrieb werden wichtige Faktoren oft unterschätzt oder schlichtweg nicht erkannt. Es wird davon ausgegangen, praktisch direkt nach einem Schadenfall aufräumen und neu loslegen zu können.

Wer sich jahrelang mit vollem Einsatz für den Aufbau seines Unternehmens engagiert hat, dem fehlt häufig der klare Blick auf die vielfältigen Herausforderungen in einem komplexen Schadenszenario. Hinzu kommt mangelnde Erfahrung mit den Auswirkungen von Schadenfällen und im Umgang damit – schließlich hat ja bislang immer alles funktioniert und es ist (ohne einen Schaden) immer gut gegangen.

In der Summe gelangt der Kunde – ohne fachkundige Unterstützung – bei der eigenen Risikoermittlung zu einer deutlich zu positiven Sichtweise der Auswirkungen und Aufwände nach einem Schadenfall.

Zeit als Risikofaktor

Der Faktor Zeit wird häufig falsch eingeschätzt, wenn es darum geht, mögliche Schadenauswirkungen und den daraus für den Betrieb entstehenden Verlust zu beziffern. Unternehmer berücksichtigen oft nur die Kosten und die Zeit für die Wiederbeschaffung notwendiger Betriebsmittel. Das sind ohne Frage sehr wichtige Positionen. Schnell werden darüber aber weitere Zeitfaktoren vergessen oder vernachlässigt:

  • Bei unklaren Schadenursachen, der Schädigung von Personen oder der Ermittlung im Falle des Verdachts auf Brandstiftung kann die Schadenstätte oft nicht unmittelbar für Aufräum- und Wiederaufbauarbeiten freigegeben werden.
  • Auch die Dauer von Dekontaminierungs- oder Abbrucharbeiten wird von den Kunden meist unterschätzt. So vergehen schnell Tage oder in einigen Fällen Wochen, in denen der Betrieb durch die Ermittlung des Schadenhergangs und den Wiederaufbau blockiert wird.
  • Müssen anschließend noch behördliche Auflagen für die Weiterführung des Betriebs erfüllt werden, ergibt sich eine weitere Verzögerung. Die behördlichen Auflagen wurden in jüngerer Zeit weiter verschärft.
  • Kann der Geschäftsbetrieb nicht vorübergehend an einem anderen Ort fortgeführt werden oder ist ein Ausweichen auf einen anderen Standort nicht möglich, so wirkt sich dies ebenfalls voll auf den Unterbrechungsschaden aus.

Dies sind nur wenige Beispiele für die vielen klassischen Einflussfaktoren auf Ausmaß und Dauer einer Betriebsunterbrechung. Werden diese bei Vertragsabschluss nicht beachtet, kann der Versicherungsschutz unzureichend sein.

Neue Herausforderungen und Chancen

Die Digitalisierung führt in vielen Branchen zu schnellen und tiefgreifenden Veränderungen. Dies bringt komplett neue Faktoren bei der Ermittlung des tatsächlichen Umfangs eines Schadens mit sich:

  • Legt die vom Schaden betroffene IT weitere davon abhängige Betriebsteile lahm, obwohl diese räumlich vom Schaden gar nicht betroffen sind?
  • Wandern treue Stammkunden eines Ladengeschäfts aufgrund des nicht mehr verfügbaren lokalen Angebots zu Online-Händlern ab?

Daraus ergeben sich für die Zeit der Betriebsunterbrechung beispielsweise folgende Fragestellungen:

  • Welche Möglichkeiten gibt es, der Abwanderung von Kunden entgegenzu­wirken und so die Auswirkungen des Schadens zu reduzieren?
  • Welchen Anteil hat das klassische Geschäft überhaupt noch am gesamten Unter­nehmenserfolg?
  • In welcher Form können die Kunden mithilfe von Online-Medien über den Schaden, die zu erwartende Ausfallzeit, aber auch über die Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs informiert werden?
  • Stehen überhaupt notwendige Informationen und das Einverständnis der Kunden zu dieser Maßnahme bereit?

Allein die hier aufgeführten wenigen Fragestellungen zeigen, wie viele Auswirkungen eine Betriebsunterbrechnung auf den jeweiligen Gewerbebetrieb haben kann. Diese Vielzahl an neuen Fragestellungen – viele sind vom Kunden nicht immer gleich eindeutig zu beantworten – birgt enormes weiteres Potenzial, das Risiko einer Betriebsunterbrechung nicht ausreichend zu bewerten.

Persönliche Beratung weiterhin topaktuell

Da der Kunde seinen Fokus auf das Tagesgeschäft legt und Versicherungsfragen, gerade wenn sie unbequem oder kompliziert sind, gerne auf die lange Bank schiebt, ist eine fachkundige Beratung durch den Versicherungsmakler und den Versicherer auch heute so aktuell wie eh und je. Kunden benötigen Unterstützung dabei, die richtigen Fragen zu stellen, diese korrekt zu beantworten und so eine ausgewogene und umfassende Absicherung für ihre Betriebsunterbrechungsrisiken zu erhalten.

Die ALTE LEIPZIGER Versicherung AG steht seit 200 Jahren für eine qualitativ hohe Beratung und Betreuung der Vertriebspartner und Kunden. Durch qualifizierte und mit entsprechenden Kompetenzen ausgestattete Mitarbeiter, insbesondere mit den bundesweit präsenten Accountmanagern und fachlich spezialisierten Direktionsbevollmächtigten, bietet die ALTE LEIPZIGER vor Ort persönliche Ansprechpartner zu allen Fragen rund um die Betriebs­unterbrechungsver­sicherung und die Absicherung weiterer Risiken von Gewerbekunden.

  • Diesen Artikel sowie weitere Artikel zum Thema finden sich in unserem E-Paper zur Sonderedition „Gewerbeversicherung“, das im Rahmen des AssCompact Gewerbe-Symposiums entstanden ist. Eine Zusammenfassung der Veranstaltung lesen Sie hier.
 

ALTE LEIPZIGER frischt BU-Versicherung auf

Die ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung bietet in der BU-Versicherung neue Features an. Dazu gehören eine Soforthilfe bei Krebs, ein neues Tool für die Risikovoranfrage und eine risikoangepasstere Schüler-BU.

Die ALTE LEIPZIGER startet ins Jahr 2019 mit neuen Merkmalen in der BU-Versicherung. So erleichtert der Versicherer Kunden mit einer Krebs-Diagnose den Zugang zu Leistungen mit einer Soforthilfe. Der Kunde muss nur einen vereinfachten Nachweis mit Diagnose und Behandlungsplan einreichen. Leistungsprüfung und -bestätigung werden innerhalb von fünf Werktagen vorgenommen, verspricht die ALTE LEIPZIGER. Zudem wird die Sofort-Rente für bis zu 15 Monate gezahlt, auch wenn sich in dieser Zeit die Gesundheit des Kunden wieder verbessert.

Schüler-BU wird risikogerechter und günstiger

Günstiger wird zudem die BU-Versicherung für Schüler bei Erweiterung der Risikogruppen. Den Berufsunfähigkeitsschutz der ALTE LEIPZIGER gibt es für Schüler ab zehn Jahren und neuerdings mit vier statt zwei Risikogruppen. Die Beiträge seien dadurch teilweise um bis zu 27% gesenkt worden, erläutert die Gesellschaft, die zu den Maklerfavoriten in der BU zählt. Die BU-Rente gibt es bis zu einer maximalen Höhe von 1.500 Euro. Im Leistungsfall wird die Fähigkeit geprüft, die zuletzt besuchte Schule weiterhin zu besuchen: Eine abstrakte Verweisung auf eine andere Schulform ist nicht möglich.

Neuartiges Tool für die Risikovoranfrage

Der Arbeitserleichterung im Maklerbüro soll die neue elektronische Risikovoranfrage „e-Votum“ dienen. Mit dem Tool kann durch wenige Fragen innerhalb von vier bis fünf Minuten geprüft werden, ob der Kunde eine BU-Versicherung abschließen kann. Wenn Zuschläge oder Ausschlüsse erforderlich sind, wird dies im Ergebnis ausgewiesen. e-Votum enthält rund 7.500 Erkrankungen und wird zukünftig durch weitere Krankheitsbilder ergänzt.

Der Vermittler erhalte dank e-Votum innerhalb weniger Minuten eine vollständige Dokumentation und das verbindliche Votum. Das neue Tool bilde das in vielen Jahren erworbene, umfassende Know-how der Gesellschaftsärzte und Risikoprüfer des Unternehmens ab und sei dadurch mit keinem anderen Tool am Markt vergleichbar, zeigt sich die ALTE LEIPZIGER selbstbewusst. (bh)

 

ALTE LEIPZIGER Leben beteiligt Neukunden bis zu 3,1%

Die ALTE LEIPZIGER hält ihre Überschussbeteiligung für 2019 stabil: Wer sich bei dem Versicherer für eine moderne Variante in der Rentenversicherung entscheidet, bekommt 2,6%. In der Gesamtverzinsung macht dies 3,1%.

Die ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung deklariert ihre Überschussbeteiligung 2019 für ihre klassischen Rentenversicherungen bei 2,5%. Diese bietet der Versicherer weiter für die betriebliche Altersversorgung an. Für die Rentenversicherungen AL_RENTEFlex und AL_RENTEKlassikPur werden 2,6% deklariert. Es ergibt sich hier eine Gesamtverzinsung für 2019 bei 3,1%, wobei Kunden hier neben einer höheren Überschussbeteiligung auch von einem etwas höheren Schlussanteil profitieren.

Hinweis auf hohe Solvenz-Werte

Im Rahmen der Deklaration verweist der Versicherer auf seine gute Solvenzquote. Diese lag zuletzt bei 302%, Übergangsmaßnahmen musste die ALTE LEIPZIGER nicht in Anspruch nehmen.

Im Ausblick auf das Jahr 2019 bekräftigt der Versicherer, dass er seine Finanzkraft auch 2019 kontinuierlich stärken wolle. Gleichermaßen kündigt er an, dass zahlreiche Bedingungsverbesserungen für BU-Neuverträge umgesetzt werden sollen. Darüber hinaus will die ALTE LEIPZIGER im kommenden Jahr ein neues fondsgebundenes Einmalbeitragsprodukt am Markt einführen. (bh)

Foto: Firmensitz der ALTE LEIPZGER in Oberursel (Quelle: ALTE LEIPZIGER)

 

ALTE LEIPZIGER - HALLESCHE „Wir werden uns weiterhin auf unsere Stärken besinnen“

Sowohl Kennzahlen als auch Marktakzeptanz stimmen im ALTE LEIPZIGER – HALLESCHE Konzern. Damit dies so bleibt, will sich das Unternehmen auch künftig weniger auf Abenteuer einlassen, sondern die Stärken Stück für Stück in Richtung Zukunft ausbauen, sagt der Vorstandsvorsitzende Christoph Bohn im AssCompact Interview.

Herr Bohn, zur Mitte des Jahres haben Sie den Vorstandsvorsitz des ALTE LEIPZIGER – HALLESCHE Konzerns übernommen und Kontinuität versprochen. Was sind hier für Sie die wichtigsten Punkte?

Schon in den letzten Jahren habe ich die erfolgreiche Geschäftsstrategie unseres Konzerns mitgestaltet. Deshalb ist es für mich selbstverständlich, dass wir uns weiterhin auf unsere Stärken besinnen und diese kontinuierlich ausbauen. Zentral sind für mich vor allem die sehr gute Kapitalausstattung der Konzerngesellschaften, attraktive und leistungsstarke Produkte für unsere Kunden sowie die verlässliche, rundum kompetente Unterstützung unserer Vertriebspartner.

Lässt sich damit dann schon die Frage klären, dass es einen externen Run-off in der Lebensversicherung bei Ihnen nicht geben wird?

Ja, da hat sich nichts geändert: Kunden, die ein Leistungsversprechen bekommen, erwarten zu Recht, dass wir den Vertrag bis zum Ende der Laufzeit einhalten. Zu diesem Versprechen stehen wir. Für uns ist eine dauerhafte Kundenbeziehung eine Verpflichtung, der wir aufgrund unserer Finanzstärke, insbesondere des hohen Eigenkapitals, auch langfristig nachkommen.

Wie sehen Sie denn darüber hinaus die Herausforderungen, die die Regulierungen mit sich bringen? Solvency II bleibt ja ein Thema. Bei der Zinszusatzreserve (ZZR) soll es ja erst einmal Erleichterungen geben.

Unsere Gesellschaften verfügen über eine sehr gute Kapitalausstattung: Die Solvenzquoten zum 31.12.2017 bestätigen unsere finanzielle Solidität, ohne dass wir Übergangs-, Hilfsmaßnahmen oder ergänzende Eigenmittel in Anspruch genommen haben.

Die Erleichterungen bei der Dotierung der Zinszusatzreserve sind vernünftig, weil nach der bisherigen Regelung mehr ZZR aufgebaut würde als für die Garantien erforderlich ist. Das belastete die Überschussbeteiligung der Kunden unnötig stark und führte zu einem starken Auflösen von Kapitalanlagereserven im Niedrigzinsumfeld. Die Rückführung der ZZR auf eine angemessene Höhe begrüßen wir daher.

Und IDD und LVRG II?

Das Thema IDD hat vor allem unsere Vermittler stark beschäftigt. Wir haben deshalb zum Beispiel im Bereich der Altersvorsorge ein spezielles Online-Tool entwickelt, um dem Vermittler passende Produkte zum Risikoprofil des Kunden anzuzeigen, inklusive automatischer IDD-Dokumentation. So kann er die neuen Pflichtaufgaben in Beratung und Dokumentation zügig erledigen.

In der Evaluierung zum LVRG 2014 sind die Abschlusskosten besonders beachtet worden. Das war zu erwarten. Fakt ist aber, dass seit 2015 die Abschlusskosten deutlich gesunken sind. Auch wir haben damals unsere Vergütungsregelungen angepasst. Da die Provisionszahlungen im Markt insgesamt jedoch nicht so stark gesunken sind wie erhofft, ist die Diskussion über den Provisionsdeckel noch nicht vom Tisch.

Eine Ihrer wichtigsten Aufgaben wird es aber wohl sein, die Digitalisierung im Haus voranzutreiben. Sehen Sie hier im Marktvergleich noch Aufholbedarf?

Im Markt ringen aktuell viele Anbieter mit Hinweis auf „die Digitalisierung“ um Aufmerksamkeit. Von solchen Worthülsen halte ich nichts. Aber natürlich werden auch in unserem Konzern neue, vor allem digitale Prozesse angestoßen.

Zielführend ist dabei die Frage: „Was bringt es?“ Zum Beispiel kümmern wir uns um Schnittstellen und -portale, damit unser Konzern auch in Zukunft ertragreich wachsen und seine Position im Markt festigen kann. Dieses strategisch ausgerichtete Vorgehen hat viele Vorteile – für uns, unsere Vertriebspartner und unsere Endkunden.

Welche Projekte stehen konkret an?

Letztes Jahr haben wir unsere App fin4u eingeführt, die wir noch weiter ausbauen. Die Kunden unserer Geschäftspartner haben mit fin4u die Möglichkeit, ihre Versicherungs- und Bankangelegenheiten digital zu managen, ohne dass damit automatisch im Hintergrund eine Vollmacht für einen anderen Makler in Kraft tritt. Ein schönes Beispiel dafür, dass wir bei unseren Digitalisierungsbemühungen immer zuerst auch an unsere Geschäftspartner denken.

Der HALLESCHE bietet sich die Chance, Kunden als digitaler Gesundheitspartner Mehrwerte zu bieten. Die neue App hallesche4u steht in den Startlöchern. Ab 2019 unterstützen wir unsere Kunden damit bei der Leistungserstattung, der Prävention und der Erhaltung ihrer Gesundheit.

Ihr Haus hat sich einen guten Ruf bei Versicherungsmaklern erarbeitet. Inwieweit werden diese in Ihre digitale Welt eingebunden sein?

Für den Vertrieb werden Tools zur Risikoprüfung immer wichtiger. Über entsprechende Plattformen beantworten wir Vermittlern bereits heute zeitnah Risikovoranfragen zu BU- und Risikolebensversicherungen sowie zu Krankenvoll- und Zusatzversicherungen. Ganz neu ist unser Onlinetool „e-Votum“ für die Lebensversicherung: Ein Dialogsystem mit einfachen Fragen ermöglicht schnell eine verbindliche Entscheidung.

Im Online-Vertrieb für beratungsarme Produkte sehen wir eine Ergänzung zu den bisherigen Vertriebswegen. Hier realisieren wir Online-Endkundenrechner für Produkte von HALLESCHE und AL-Sach. Unsere Vertriebspartner können sämtliche Online-Tools auch für ihren Direktvertrieb beratungsarmer Produkte verwenden.

Ihr Haus steuert immer mehr in Richtung Firmengeschäft. Die bAV dürfte dabei gut laufen. Welche Rolle wird künftig das Konsortium zum Sozialpartnermodell spielen, das Sie mit anderen Versicherern eingegangen sind?

Als einer der führenden Anbieter im Markt bieten wir alle fünf Durchführungswege an. Neben dem Privatkundengeschäft und der BU ist die bAV unser wichtigstes Geschäftsfeld. Auch für die Politik hat die bAV Priorität: Hier rückt jetzt die kollektive Vorsorge in Form der neuen reinen Beitragszusage in den Vordergrund. Mit unserer Konsortiallösung, der Initiative Vorsorge, sind wir gut vorbereitet und hoffen auf ein stärkeres Engagement der Sozialpartner.

Machen Sie auch Fortschritte bei der betrieblichen Krankenversicherung (bKV)? Vermutlich wäre das Geschäft hilfreich auch im Ausgleich zum ausbleibenden Neugeschäft in der Vollkostenversicherung?

Die bKV ist ein junger Markt. Die HALLESCHE hat sich hier schon früh mit Kompetenz, Innovationskraft und umfassender Beratung erfolgreich platziert. Auch in Zukunft werden wir unser Potenzial ausspielen: Auf der DKM haben wir das neue Produkt FEELfree vorgestellt. Ich bin sicher, es wird wieder für viel Beachtung im Markt sorgen – vor allem bei unseren Firmenkunden.

Wie ist denn im Allgemeinen die Entwicklung bei der HALLESCHE? Was sind Ihre Pläne?

Wir werden die Vollversicherung weiterhin im Fokus halten. Trotz schwieriger Zeiten sind wir absolut von ihrer Zukunftsfestigkeit überzeugt. Daneben bauen wir die Zusatzversicherung unter Ertragsgesichtspunkten weiter aus. Mit erfolgreichen Produkten wie OLGAflex, der DENT-Reihe und in der bKV sehe ich uns auf einem sehr guten Weg.

Werden Sie denn gleichermaßen im Gewerbegeschäft als wichtiger Wettbewerber gesehen?

Ja, Vermittlerbefragungen zeigen, dass wir als ein wichtiger Wettbewerber im Gewerbegeschäft angesehen werden, was uns freut. Im Bereich Heilwesen zum Beispiel haben wir uns inzwischen als maßgeblicher Anbieter positioniert. Im Gewerbegeschäft sehen wir insgesamt viel Potenzial – für Versicherer und für Vermittler. Wir arbeiten an weiteren Lösungen, die der wachsenden Komplexität der Risiken mittelständischer Unternehmen gerecht werden und auch den hohen Bedarf an persönlicher Beratung und Betreuung erfüllen.

Das Interview lesen Sie auch in AssCompact 11/2018, Seite 32 f.

 
Ein Artikel von
Christoph Bohn

ALTE LEIPZIGER – HALLESCHE lädt bei der DKM 2018 zum persönlichen Austausch

Für Vermittler von Finanzdienstleistungen fast ein Pflichtbesuch: die DKM in Dortmund. Hier trifft sich die Branche – auch auf dem Messestand des ALTE LEIPZIGER – HALLESCHE Konzerns in Halle 3B, Stand E04.

Viele Vermittler empfehlen ihren Kunden Fondsprodukte für eine langfristig ausgerichtete, private Altersvorsorge. Sie fragen sich allerdings auch, was passiert, wenn sich der Markt „dreht“ und die Zinsen wieder steigen. Hier ist ein flexibles Produkt wie AL_RENTEFlex aus dem Haus der ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a.G. angesagt. Sie steht auf der DKM im Mittelpunkt des Angebots der ALTE LEIPZIGER für eine moderne Altersvorsorge. In diesem Produktkonzept können die Beiträge sowohl in Fonds als auch im klassischen Sicherungsvermögen oder in beidem angelegt werden. Bei AL_RENTEFlex kann sich der Kunde während der Laufzeit immer wieder neu entscheiden, ob er mehr Sicherheit möchte oder die Chancen auf eine höhere Rendite nutzen will.

Außerdem geht bald die BU-Risikoprüfung online: Ab Dezember können Vermittler Risikovoranfragen für ihre Kunden online durchführen und erhalten in nur wenigen Minuten ein verbindliches Ergebnis: Die BU-Risikoprüfung „e-Votum“ bündelt das Wissen der Gesellschaftsärzte und Risikoprüfer, ist dadurch hochindividuell.

HALLESCHE: Weg in eine neue bKV-Welt

In ihrem Kerngeschäft, der Voll- und Zusatzversicherung, genießt die HALLESCHE Krankenversicherung a.G. schon seit vielen Jahren die Aufmerksamkeit von Verbrauchermedien, Kunden und Vermittlern. Auf der DKM präsentiert sie ein Produkt, das den Weg in eine neue bKV-Welt weisen soll: Informationen dazu gibt Robert Gladis, Leiter Kompetenzcenter Firmenkunden, in einem Workshop am 24.10.2018 um 15:15 Uhr (Halle 5, Raum 2).

Wiltrud Pekarek, Mitglied des Vorstands der HALLESCHE, wird am 25.10.2018 zudem in einem Dialog die HALLESCHE als „digitalen Gesundheitspartner“ vorstellen (13:00 Uhr, Halle 3B, Raum 9). Ziel des Unternehmens ist es, Kunden bei der Erhaltung ihrer Gesundheit und der Organisation ihrer Genesung noch besser zu unterstützen.

AL-Sach: wichtiger Wettbewerber im Gewerbegeschäft

Vermittler-Befragungen zeigen, dass die ALTE LEIPZIGER Versicherung AG (AL-Sach) als wichtiger Wettbewerber im Gewerbegeschäft angesehen wird. Hier sieht der Sachversicherer viel Potenzial – für Versicherer und für Vermittler. Im Vordergrund stehen Lösungen, die der wachsenden Komplexität der Risiken mittelständischer Unternehmen gerecht werden und gleichzeitig den hohen Bedarf an persönlicher Beratung und Betreuung erfüllen. Auf die-sem Weg wurden in den vergangenen Monaten Produkterweiterungen und -verbesserungen umgesetzt.

Bausparen auch in der Niedrigzinsphase attraktiv

Bausparen ist auch in der Niedrigzinsphase attraktiv, denn mit einem Bausparvertrag lassen sich die derzeit extrem niedrigen Darlehenszinsen langfristig sichern. Der neue Bausparta-rif „AL_Neo“ aus dem Haus der ALTE LEIPZIGER Bauspar AG umfasst drei Produktvarianten für unterschiedliche Kundenwünsche. Wichtig für Kunden ist die schnelle Zuteilung: Bei zwei Tarifvarianten kann die Zuteilung des Darlehens bereits mit einer Ansparung von 20% bzw. 30% der Bausparsumme ermöglicht werden. Kunden, die Wert auf eine attraktive Verzinsung ihres Guthabens legen, profitieren in der Variante „AL_Neo Dynamik“ von variablen Zinspaaren.

KMU im Blick: Unterdeckungen bei Direktzusagen flexibel ausfinanzieren

Über ihre Vertriebspartner bietet die ALTE LEIPZIGER Trust Investment-Gesellschaft mbH in Kooperation mit der ALTE LEIPZIGER Treuhand eine moderne Produktlösung an, mit der Unterdeckungen bei Direktzusagen flexibel und insolvenzgeschützt ausfinanziert werden können. Zielgruppe sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen. Für die Anlage stehen bei der ALTE LEIPZIGER Trust drei Strategien zur Wahl, die sich in der Höhe des Aktienanteils unterscheiden: Stabilität, Wachstum und Chance. Je nach voraussichtlicher Laufzeit der Pensionsverpflichtungen und der individuellen Anlageaffinität kann der entsprechend geeignete Fonds ausgewählt werden.

 

Steuer- und arbeitsrechtliche Auswirkungen des BRSG

Das BRSG bringt neue arbeits- und steuerrechtliche Fragen mit sich. Arbeitgeber müssen sich intensiv mit der Thematik befassen und suchen sich von Vermittlern kompetente Unterstützung. Von Jochen Prost, Leiter bAV-Vertriebsunterstützung bei der ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a. G.

Zum 01.01.2018 trat das im Vorfeld viel diskutierte Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) in Kraft. Ziel des Gesetzes ist die Erhöhung des Verbreitungsgrades der betrieblichen Altersversorgung. Als sogenanntes Artikelgesetz hat das BRSG Auswirkungen auf insgesamt 16 andere Gesetze, insbesondere auf das Betriebsrenten- und das Einkommensteuergesetz.

Die schon bisher komplexen gesetzlichen Regelungen für die bAV werden dadurch noch umfangreicher und werfen teilweise Zweifelsfragen auf. Daher nahm das Bundesministerium der Finanzen am 06.12.2017 mit einem Schreiben zu diesen Fragen Stellung. Mit der gestiegenen Komplexität ist auch der Anspruch an die Beratungsqualität und die Qualifikation der Berater gestiegen. Ein positiver Effekt: Unternehmen müssen sich nun intensiv mit der betrieblichen Altersversorgung beschäftigen und daraus ergeben sich zahlreiche neue Vertriebsansätze und -chancen.

Die wichtigsten Änderungen infolge des BRSG

Im Folgenden werden wesentliche Änderungen beziehungsweise Neuerungen beschrieben.

Neuer Förderhöchstrahmen nach § 3 Nr. 63 EStG

Eine sehr begrüßenswerte Änderung betrifft die Erhöhung des steuerfreien Höchstbeitrags nach § 3 Nr. 63 EStG. Bisher waren die Beiträge bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze (BGB) in der allgemeinen Rentenversicherung (West) steuerfrei. Wenn keine Beiträge nach § 40 b EStG a.F. pauschal versteuert wurden, konnten weitere 1.800 € eingezahlt werden. Dieser zusätzliche Beitrag ist entfallen und dafür wurde die Grenze von 4% auf 8% erhöht. Hat ein Kunde einen Vertrag nach § 40 b EStG a.F., wird dieser Beitrag von den möglichen 8% abgezogen. Die Höchstgrenze der sozialversicherungsfreien Beiträge bleibt leider unverändert bei 4% der BBG. Gerade im Bereich der Entgeltumwandlung ist das wenig sinnvoll, denn wie bisher auch sind bei Entgeltumwandlung zweimal 4% der Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungsfrei möglich. Allerdings muss man dann zwei Durchführungswege kombinieren: einen versicherungsförmigen mit Unterstützungskasse oder die Direktzusage. Das erhöht die Verwaltungsaufwände beim Arbeitgeber.

Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung

Zukünftig müssen Arbeitgeber, soweit sie bei Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einsparen, 15% des umgewandelten Entgelts als Zuschuss leisten. Diese Regelung gilt ab 01.01.2019 für neu abgeschlossene Verträge mit Entgeltumwandlung. Bis dahin sind die Arbeitgeber nicht zu einem Zuschuss verpflichtet; sie sollten aber nicht außer Acht lassen, dass es im Sinne des Betriebsfriedens sinnvoll ist, diesen Zuschuss auch schon vor dem 01.01.2019 zu gewähren. Es besteht die Möglichkeit, „spitz“ abzurechnen, das heißt die tatsächliche Ersparnis an die Mitarbeiter weiterzugeben. Auch hierbei sollten die Arbeitgeber beachten, dass eine „spitze“ Abrechnung wieder mit Aufwänden verbunden ist, da sich sowohl die Beitragsbemessungsgrenzen als auch die Beitragssätze zu den verschiedenen Sozialversicherungszweigen ändern. Für die betriebliche Praxis empfiehlt es sich daher, pauschal 15% oder auch mehr an die Mitarbeiter weiterzugeben.

Für vor dem 01.01.2019 geschlossene Entgeltumwandlungsvereinbarungen wird der Arbeitgeberzuschuss ab dem 01.01.2022 verpflichtend. Fraglich ist in diesem Zusammenhang, ob bestehende Zuschüsse auf die 15% angerechnet werden können oder nicht. Beim bestehenden Zuschusssystem, dessen Intention die Weitergabe der Sozialversicherungsersparnis des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer ist, überwiegt in der Fachliteratur die Meinung, dass in diesen Fällen eine Anrechnung erfolgen kann. Problematischer ist es bei Zuschusssystemen, die feste Beiträge vorsehen. In diesen Fällen kann nicht zwingend konkludent hergeleitet werden, dass Hintergrund der Regelung die Weitergabe der Sozialversicherungsersparnis ist. Es besteht nach Meinung des Autors auch hier die Möglichkeit der Anrechenbarkeit, denn es kann nicht Intention des Gesetzgebers sein, die Arbeitgeber zu belasten, die bisher schon auf freiwilliger Basis die Entgeltumwandlung bezuschusst haben.

Förderbetrag für Geringverdiener nach § 100 EStG

Um die Arbeitgeber dafür zu motivieren, für einkommensschwächere Gehaltsgruppen eine arbeitgeberfinanzierte Versorgung einzurichten, wurde mit § 100 EStG eine Förderung für Geringverdiener eingeführt. Hierfür erhält der Arbeitgeber im Lohnsteuerabzugsverfahren eine Förderung in Höhe von 30% des aufgewendeten Beitrags. Maximal können es 144 Euro p. a. sein. Voraussetzung für die Förderung ist die Nutzung von ungezillmerten Tarifen und dass zum Zeitpunkt der Beitragszahlung der laufende Arbeitslohn nicht mehr als 2.200 Euro monatlich beträgt.

Sonstige Änderungen

Darüber hinaus wird mit dem neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz eine reine Beitragszusage als weitere Zusageform der betrieblichen Altersversorgung eingeführt. Die reine Beitragszusage ist nur auf der Ebene von Tarifvertragsparteien möglich und soll die Haftungsrisiken der Arbeitgeber beschränken. Im Rahmen dieses sogenannten Sozialpartnermodells gilt „pay and forget“, das heißt, die arbeitsrechtliche Verpflichtung des Arbeitgebers beschränkt sich lediglich auf die Zahlung der Beiträge.

Außerdem ist noch zu erwähnen, dass die sogenannte Vervielfältigungsregel bei vorzeitigem Ausscheiden vereinfacht wurde. Zukünftig wird die Zahl der Dienstjahre mit 4% multipliziert. Als Obergrenze gelten zehn Jahre. Das bisher geltende und deutlich kompliziertere Verfahren gilt nicht mehr. Hierbei wurden von dem Vervielfältigungsbetrag die im Jahr des Ausscheidens und den sechs Jahren davor geleisteten Beiträge abgezogen.

Darüber hinaus wurde in § 3 Nr. 63 Satz 4 EStG die Möglichkeit geschaffen, Beiträge für Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis ruht, nachzuzahlen. Pro Kalenderjahr können 8% der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung nachgezahlt werden. Hierbei gilt eine Maximierung auf zehn Kalenderjahre.

Fazit

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz bringt viele Neuerungen und auch Verbesserungen für die betriebliche Altersversorgung. Die Arbeitgeber müssen sich intensiv mit der Thematik befassen. Sonst könnten sie Gefahr laufen, zusätzlich zu einem eventuell bereits bestehenden Arbeitgeberzuschuss auch noch den neuen verpflichtenden Zuschuss von 15% zahlen zu müssen. Dazu benötigen sie Beratung und Unterstützung, wodurch sich natürlich sehr viele Vertriebsansätze ergeben.

Für Versicherungsvermittler ist es äußerst hilfreich, wenn sie bei arbeits- und steuerrechtlichen Fragen in diesem Gesamtkontext auf Versicherer mit entsprechender bAV-Expertise zurückgreifen können. Die ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a. G. ist seit vielen Jahren ein führender Anbieter in diesem Markt und bringt darüber hinaus weitere Voraussetzungen mit, um in der betrieblichen Altersversorgung erfolgreich zu sein: hervorragende Bilanzkennzahlen, Solidität, Finanzstärke und eine langfristig ausgerichtete Unternehmensstrategie.

Der Artikel ist auch auf Seite 10 der AssCompact Sonderedition „betriebliche Versorgung“ zu finden.