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Private Haftpflicht

Hilfe für Ukraine: Immer mehr Versicherer schließen sich an

Der Krieg zwingt immer mehr Menschen, die Ukraine zu verlassen. In Deutschland werden derweil Hilfsaktionen ins Leben gerufen und Spenden gesammelt – auch die Beteiligung der Versicherungsbranche wird immer größer, wie zahlreiche Beispiel zeigen.

Die Versicherungsbranche verurteilt die Situation in der Ukraine deutlich und zeigt sich solidarisch mit den Menschen dort. Die Anteilnahme ist groß. Doch es bleibt nicht bei Bekundungen. Viele Versicherer werden selbst aktiv und bieten z. B. ihren Kunden erweiterten Versicherungsschutz, wenn sie Geflüchtete aufnehmen.

Rückblick

Vor rund zwei Wochen wurden bereits die ersten Unterstützungsmaßnahmen aus der Branche bekannt (AssCompact berichtete). Es folgten Meldungen, z. B. über Spendenaktionen oder darüber, dass erste Versicherer die Versicherungen ihrer Kunden kostenfrei erweiterten, wenn sie Geflüchtete aufnahmen (AssCompact berichtete). Nun folgen immer mehr Versicherer diesen Beispielen mit weiteren Erleichterungen für ihre Kunden sowie Hilfsmaßnahmen.

Generali versichert und spendet

Generali Deutschland beispielsweise versichert Kriegsgeflüchtete aus der Ukraine, die bei Kunden aufgenommen werden, als Haushaltsangehörige mit. Dies gilt für die Bereiche Privathaftpflicht und Hausrat. Außerdem wurde auf internationaler Ebene ein Notfallfonds geschaffen, durch den bereits 3 Mio. Euro an das UNHCR gespendet wurden. Auch eine Fundraising-Kampagne wurde über die gesellschaftliche Initiative der Generali, The Human Safety Net, gestartet, bei der die Spenden an UNICEF gehen. Die Generali verdoppelt jede eingezahlte Spendensumme um den gleichen Wert. Des Weiteren wird das Ausbildungszentrum, die Generali Akademie in Bensberg, zur Unterbringung von Flüchtlingsfamilien aus der Ukraine umfunktioniert.

GEV trägt ebenfalls bei

Ähnliches hat die GEV Grundeigentümer-Versicherung bekanntgegeben: GEV-Versicherte, die Geflüchteten eine kostenfreie Unterkunft zur Verfügung stellen, erhalten erweiterten Schutz bei der Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung. Der Hausrat und das Privathaftpflichtrisiko der Schutzsuchenden ist dann im vereinbarten Deckungsumfang ohne Zusatzbeitrag enthalten. Auch mitgebrachte Hunde der Geflüchteten sind über den abgeschlossenen GEV-Hundehalterhaftpflichteinschluss abgedeckt. Diese Deckungserweiterung ist zunächst befristet bis zum 31.12.2022.

GVO: Privathaftpflicht und Hausrat

Auch die GVO Versicherung leistet einen Beitrag: Alle Versicherungsnehmer mit einer Privathaftpflichtversicherung bei der GVO haben auch beitragsfrei die bei ihnen untergebrachten ukrainischen Flüchtlinge mitversichert. Für Hausratverträge bei der GVO gilt, dass das fremde Eigentum der aufgenommenen ukrainischen Flüchtlinge beitragsfrei bis zu 25.000 Euro mitversichert ist.

Haftpflichtkasse beteiligt sich ebenfalls

Die Haftpflichtkasse hat sich dazu entschlossen, Menschen aus der Ukraine, die bei Kunden des Versicherers unterkommen, kostenlosen Versicherungsschutz zu geben. Die gesetzliche Haftpflicht der vorübergehend und kostenlos in den Familienverbund eingegliederten Personen ist innerhalb der privaten Haftpflichtversicherung des Gastgebers mitversichert. Für die private Haftpflichtversicherung innerhalb der Betriebshaftpflichtversicherung gilt das Angebot der Haftpflichtkasse ebenfalls. Auch der Hausrat der Gäste ist mit bis zu 5.000 Euro pro Person abgedeckt. Gültig ist dies vorerst bis 31.12.2022. In der Hausratversicherung bekommen Kunden der Haftpflichtkasse nach Mitteilung eine Bestätigung des Versicherungsschutzes. In der Privathaftpflichtversicherung sei dies nicht erforderlich.

R+V sichert Ehrenämtler und Hilfstransporte ab

Die R+V Versicherung unterstützt Helfer und Geflüchtete ebenfalls mit beitragsfreiem Versicherungsschutz. So sind Geflüchtete, die von R+V-Kunden aufgenommen werden, automatisch mitversichert, und zwar in der Privathaftpflicht-, der Wohngebäude- und der Hausratversicherung. Geflüchtete erhalten in der Privathaftpflicht den vollen Schutz, der in der jeweiligen Police vereinbart wurde – für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Und bei der Hausratversicherung ist das Eigentum der Geflüchteten unbegrenzt mitversichert.

Besonders für ehrenamtliche Helfer: Wer Hilfstransporte für die Ukraine organisiert, erhält eine beitragsfreie Unfallversicherung, in der auch Wegeunfälle abgedeckt sind. Dieser Versicherungsschutz besteht innerhalb der EU bis zur ukrainischen Grenze und gilt zunächst bis zum 30.04.2022. Unternehmen können mit einer Speditions-Güter-Police Hilfstransporte beitragsfrei mitversichern. Bei der Anmeldung muss der Transport unter der Warenkategorie „Hilfsgüter“ deklariert werden. Dieser Versicherungsschutz gilt nicht für die Ukraine, Belarus und Russland.

Internationales Bündnis

Darüber hinaus haben sich die Versicherungsgruppe die Bayerische, die österreichische Merkur und die deutsche Niederlassung der niederländischen Dela Lebensversicherung zu einem internationalen Bündnis zusammengeschlossen. Gemeinsam betreiben sie nun einen Hilfsfonds, der zunächst von der Bayerischen bereitgestellt worden war. Auch ein Sofortmaßnahmenprogramm für ukrainische Kriegsgeflüchtete wurde von den Versicherern ins Leben gerufen. Dazugekommen ist noch Roland Rechtsschutz, welcher die Aktion in Form von telefonischen Rechtsberatungen für Betroffene unterstützt. Der Hilfsfonds (zunächst 120.000 Euro) leistet Hilfe durch Spenden und Sacheinlagen, z. B. mit der Organisation von Hotelkapazitäten in München und Berlin. Auch intern hat beispielsweise die Bayerische durch diverse Aktionen viele Spenden zusammengetragen. (lg)

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Schul-iPad-Versicherung ist keine private Versicherung

Eine Kostenbeteiligung an einer von der Schulleitung abgeschlossenen iPad-Versicherung ist bei Schülern, die Hartz IV beziehen, nicht bedarfsmindernd als Beitrag für eine private Versicherung zu berücksichtigen. Das hat das LSG Baden-Württemberg entschieden.

Eine Realschule in Baden-Württemberg hat sogenannte „iPad-Klassen“ eingerichtet und für die von ihr angeschafften iPads eine Versicherung für 92 Euro pro Stück abgeschlossen. An dem finanziellen Aufwand für diese Versicherung hat sie die Schüler anteilig beteiligt, indem sie den Eltern einmalig je 50,00 Euro pauschal in Rechnung gestellt und den Rest auch für das folgende Schuljahr übernommen hat.

Jobcenter: Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf bereits berücksichtigt

Zwei minderjährige Schülerinnen dieser Realschule stehen im SGB-II-Leistungsbezug („Hartz IV“). Das Jobcenter lehnte es nun ab, im Zusammenhang mit den iPad-Versicherungen für den Bewilligungszeitraum Dezember 2018 bis Juni 2019 monatlich je weitere 30 Euro einkommensmindernd als Beiträge der Schülerinnen zu privaten Versicherungen zu berücksichtigen. Es argumentierte, dass für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf bei Schülerinnen und Schülern 70 Euro zum 01. August und 30 Euro zum 01. Februar eines jeden Jahres bereits berücksichtigt würden. Weitere Kosten könnten nicht übernommen werden. Der Leistungsempfänger könne und müsse mit der Pauschale selbst wirtschaften und sich das Geld einteilen.

SG: Eltern haben Vertragsabschluss genehmigt

Das Sozialgericht (SG) hat das Jobcenter in erster Instanz allerdings verurteilt, den Klägerinnen im streitgegenständlichen Zeitraum unter Zugrundelegung eines jeweils um 30 Euro verminderten anzurechnenden monatlichen Einkommens höhere Leistungen zu gewähren. Es spiele keine Rolle, dass die Klägerinnen (gegebenenfalls vertreten durch ihre Eltern) die Versicherungsverträge nicht selbst abgeschlossen hätten. Denn es sei davon auszugehen, dass die Eltern bei Anmeldung ihrer Kinder zur iPad-Klasse die Schule zum Abschluss des Versicherungsvertrages ermächtigt bzw. spätestens mit der Bezahlung der 50 Euro an die Schule den Versicherungsvertragsabschluss genehmigt hätten.

LSG: Versicherungsnehmer ist allein die Realschule

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG) sieht die Sache anders, hat daher der Berufung des Jobcenters stattgegeben und die Klage abgewiesen. Laut LSG handelt es sich bei den von der Schule geforderten 50 Euro nicht um Beiträge der Klägerinnen zu einer privaten Versicherung. So hätten die minderjährigen Schülerinnen (gegebenenfalls vertreten durch ihre Eltern) selbst gar keine Versicherung für die iPads abgeschlossen. Versicherungsnehmer sei allein die Realschule.

Aber nur, wenn für das jeweilige Kind eine eigene Versicherung abgeschlossen wäre, die sein Einkommen auch tatsächlich belaste, könnten die hierfür aufgewandten Beiträge im Sinne des § 11b Abs. 1 Nr. 3 SGB II i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 2 Alg II-V bedarfsmindernd vom Einkommen abgesetzt werden.

Dass die Eltern der Klägerinnen dem Abschluss der Versicherung zugestimmt oder einen solchen nachträglich genehmigt hätten, sei weder vorgetragen worden, noch ergebe sich dies aus den von der Realschule vorgelegten Unterlagen. Das Jobcenter habe daher die Absetzung weiterer Versicherungspauschalen zu Recht verweigert. Im Übrigen hätten die Klägerinnen vom Jobcenter jeweils Leistungen für persönlichen Schulbedarf nach § 28 Abs. 3 SGB II zum 01. August 2018 in Höhe von 70 Euro und zum 01. Februar 2019 in Höhe von 30 Euro ausgezahlt bekommen und daher insoweit bereits mehr als die von der Schule verlangten 50 Euro erhalten. (ad)

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.02.2022 – Az.: L 3 AS 1023/21

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Sachversicherung: Aus Krisen lernen

Für das Produktmanagement der Sachversicherer wird Anpassung zur Hauptaufgabe. Das bedeutet, schnell aus Krisen zu lernen und neue Risiken in Produktleistungen umzusetzen. Die Alte Leipziger setzt hierzu moderne Methoden ein und hat einige ihrer Sachprodukte angepasst.

<h5>Ein Artikel von Kai Waldmann, Vorstand der Alte Leipziger Versicherung AG für das Geschäftsfeld Privat</h5><p>Die Jahre 2020 und 2021 hätten eins nicht deutlicher vor Augen führen können: Katastrophen verändern das Leben rasend schnell und nichts bleibt, wie es vorher war. Das zeigt die Corona-Pandemie, die das Privat- und Arbeitsleben verändert hat. Das zeigt das Juli-Hochwasser, das Häuser und Straßen hinweggeschwemmt hat.</p><h5>Tempo ist gefragt</h5><p>Schadenversicherer sind gefordert, ihre Produkte an neue Szenarien anzupassen, sei es im Rahmen von Tarif-Neuauflagen oder kleineren Updates am bestehenden Produkt. Dabei kommt es auf die Geschwindigkeit an. Denn langwierige Produktentwicklungen drohen schon veraltet zu sein, wenn sie eingeführt werden.</p><p>Die Alte Leipziger hat bei ihren Produkten Gas gegeben. 2020 und 2021 erneuerte sie ihre Hausrat-, Haftpflicht- und Wohngebäudeversicherung mitsamt den damit verbundenen internen Prozessen. Dabei konnte sie Lehren aus der Flut berücksichtigen und dank einer dynamischen Produktimplementierung besondere Corona-Leistungen ergänzen. Die Gesellschaft arbeitet mit agilen Produktentwicklungsmethoden und hat beispielsweise die so genannte „Market Watch“ eingeführt, mit deren Hilfe Produkte in Zukunft rollierend aktualisiert werden. Die Vertriebspartner profitieren automatisch von Innovationen, ohne in Zugzwang zu kommen, ihre Bestände selbst neu ordnen zu müssen. Elastische Produktkonzeptionen lassen die Tarife mitwachsen. Anpassbar zu sein, ist die neue Kernkompetenz in der Schadenversicherung.</p><p>Was genau bedeutet das mit Blick auf die Produkte?</p><h5>Flexible Haftpflichtversicherung</h5><p>Die im Dezember 2020 eingeführte Haftpflichtversicherung bleibt dank Innovationsklausel, Vorversicherungsgarantie und Bestleistungsgarantie flexibel. Vertriebspartnern bietet diese Offenheit Beratungssicherheit und sie reduziert Haftungsrisiken. Denn Kunden profitieren automatisch von (zukünftigen) Leistungsverbesserungen.</p><p>Um die Leistungen an den veränderten Pandemie-Alltag anzupassen, hat die Alte Leipziger bereits im Februar 2021 innovative und beitragsfreie Zusatzleistungen ergänzt. Beispielsweise wurde ein Zuschuss für Nachhilfeunterricht und Lernsoftware von 300 Euro pro Kind eingeführt. Mitversichert ist nun auch, passend zu „New Normal“, Hardware, die von der Schule oder vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird.</p><h5>Zeitgemäße Hausratversicherung</h5><p>In der Grundkonzeption der 2020 gestarteten neuen Hausratversicherung sind einige Leistungsverbesserungen enthalten, die das Angebot zeitgemäß machen. So sind beispielsweise berufsbedingte Zweitwohnsitze im Schutz inbegriffen, ebenso der Grill auf der Terrasse oder der Hausstand eines Kindes, das auszieht. Ein Cybermodul rettet Bilder und Dokumente, wenn sie verschlüsselt wurden. Bei Cybermobbing wirkt ein spezialisierter Dienstleister darauf hin, die verletzenden Inhalte im Netz zu löschen oder zumindest aus den Suchergebnissen zu verbannen. Auch grob fahrlässiges Verhalten und die Verletzung von Obliegenheiten sind versichert.</p><p>Doch wie bleiben die Leistungen nach der Produkteinführung auf der Höhe der Zeit? Auch hier löst die Alte Leipziger diese Herausforderung mit einer „Innovationsklausel“. Das heißt, Kunden profitieren beitragsfrei von zukünftigen Produktneuerungen. Weil Coro­­na bei der Produktentwicklung noch nicht absehbar war, konnten dadurch mittlerweile neue Leistungen in den Versicherungsschutz integriert werden. Wenn zum Beispiel der Herd kaputt ist und die Küche kalt bleiben muss, gibt es einen Zuschuss für die Restaurantbestellungen oder den Lieferservice bis 250 Euro. Im Fall von Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit greift eine zwölfmonatige Beitragsbefreiung.</p><p>Wechselt der Kunde von einem anderen Versicherer zur Alte Leipziger, so ist garantiert, dass im Schadenfall der bessere Schutz zählt. Besteht zum Zeitpunkt des Schadens ein anderer Tarif in Deutschland mit höheren Leistungen, dann gilt durch die „Bestleistungsgarantie“ für die Regulierung der Tarif des anderen Versicherers.</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Verbraucherorientierte Wohngebäudeversicherung--><h5>Verbraucherorientierte Wohngebäudeversicherung</h5><p>Die Alte Leipziger hat bei der Neukonzeption ihrer Wohngebäudeversicherung, die im Dezember 2021 auf den Markt gekommen ist, die Lehren aus der Flutkatastrophe berücksichtigt. Der Elementarschutz enthält deshalb eine besonders verbraucherorientierte Definition der Überschwemmungsschäden und hilft Kunden zum Beispiel mit dem Ersatz von Trocknungskosten, wenn nach Starkregenereignissen Schäden durch Grundwasser entstanden sind. Zusätzlich bietet sie Kostenersatz für eine Hochwasser-Vorsorgeberatung. Im schlimmsten Fall, dem Totalschaden, bietet das neue Produktkonzept Neuwert- statt nur Zeitwertersatz, wenn das Haus an einem anderen Ort wiederaufgebaut wird. Neukunden, die bisher einen schlechteren oder keinen Elementarschutz haben, erhalten ihn als Sofort-Upgrade für sechs Monate kostenlos.</p><p>Wenn Kunden im Schadenfall selbst mit anpacken und beispielsweise Malerarbeiten übernehmen, reduziert sich der Preis erheblich und sie werden für ihre Leistung fair und transparent im Rahmen eines Leistungskatalogs entlohnt. Neben dem Angebot für Selbermacher gibt es umweltfreundliche Produktmerkmale oder ein neuartiges Zusatzpaket für den Garten. „Grob fahrlässige Obliegenheitsverletzungen“ wie unzureichendes Heizen bei Frost führen im neuen Produkt nicht mehr zu Schadenablehnungen.</p><h5>Und Firmen?</h5><p>Auch in der Gewerbeversicherung sind Versicherer gefragt, mit Anpassungen auf die Pandemie zu reagieren. Die Alte Leipziger hat beispielsweise im Februar 2021 im Heilwesensegment spezielle, für die Zeit der Corona-Pandemie befristete Haftpflicht-Deckungserweiterungen eingeführt.</p><p>Die Betriebsschließungsversicherung (BSV) war noch nie so im Fokus wie seit Pandemiebeginn. Sie hat branchenweit viel Unzufriedenheit hervorgebracht, weil vor Corona niemand an eine Allgemeinverfügung anlässlich einer Pandemie gedacht hatte. Nun haben die Versicherer ihre Produkte an die neue Situation angepasst. Die Alte Leipziger hat Leistungen ausgebaut und verbessert, wichtige Klarstellungen vorgenommen und den dynamischen Bezug zum Infektionsschutzgesetz eingeführt. Ursprünglich war die BSV Betrieben, die mit Lebensmitteln zu tun haben, sowie der Hotel- und Gastronomie­branche vorbehalten. Nun wurde sie auf weitere Betriebsarten erweitert, beispielsweise Arztpraxen, Schuhgeschäfte, Boutiquen, Friseure und Kosmetiksalons.</p><h5>Fazit</h5><p>Es kommt zukünftig stärker als bisher darauf an, dass sich die Versicherer mit Produkten und Prozessen schnell den neuen Herausforderungen anpassen können. Außerordentliche Krisen können helfen, die Produkte weiterzuentwickeln, indem sie Lücken aufzeigen. Das Produktmanagement der Sachversicherer ist laufend gefordert, den Versicherungsschutz dem Leben anzupassen. Tempo ist wichtig.</p><p>Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 02/2022, S. 28 f., und in unserem <a href="https://epaper.asscompact.de/asscompact-02-2022/66309369&quot; target="_blank" >ePaper</a>.</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © fotomek – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/8BC2277C-F339-45B3-8B48-EB8EC3986855"></div>

 
Ein Artikel von
Kai Waldmann

Schmerzensgeld: BGH verwirft „taggenaue Berechnung“

Soll nach einem Unfall die Höhe des Schmerzensgelds festgestellt werden, geht es dem BGH zufolge darum, eine einheitliche Entschädigung für das sich insgesamt darbietende Schadensbild festzusetzen, die sich aber nicht streng anhand einer rechnerischen Methode ermitteln lässt.

Ein Mann war bei einem Verkehrsunfall erheblich verletzt worden. Über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren verbrachte er im Rahmen von 13 stationären Aufenthalten insgesamt 500 Tage im Krankenhaus, u. a. musste ihm der rechte Unterschenkel amputiert werden. Seither ist der Mann, der im konkreten Fall als Kläger auftritt, zu mindestens 60% in seiner Erwerbsfähigkeit gemindert. Die Einstandspflicht der Beklagten (Fahrer, Halter und Haftpflichtversicherer des unfallverursachenden Pkw) steht dem Grunde nach außer Frage.

Bisheriger Prozessverlauf

Das Landgericht hat dem Kläger, soweit für das Revisionsverfahren von Interesse, ein Schmerzensgeld von 100.000 Euro zugesprochen. Auf die Berufung des Klägers hat das Oberlandesgericht die Beklagten zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von insgesamt 200.000 Euro verurteilt.

Nach der vom Berufungsgericht hierbei angewendeten Methode der sogenannten „taggenauen Berechnung“ des Schmerzensgeldes ergibt sich dessen Höhe in einem ersten Rechenschritt (Stufe I) unabhängig von der konkreten Verletzung und den damit individuell einhergehenden Schmerzen aus der bloßen Addition von Tagessätzen, die nach der Behandlungsphase (Intensivstation, Normalstation, stationäre Reha-Maßnahme, ambulante Behandlung zuhause, Dauerschaden) und der damit regelmäßig einhergehenden Lebensbeeinträchtigung gestaffelt sind.

Das Berufungsgericht hat diese Tagessätze – ausgehend von bestimmten Prozentsätzen eines durchschnittlichen Einkommens – für die verschiedenen Behandlungsstufen auf 150 Euro (Intensivstation), 100 Euro (Normalstation), 60 Euro (stationäre Reha) und 40 Euro bei einem 100%-igen Grad der Schädigungsfolgen angesetzt.

In einem zweiten Rechenschritt (Stufe II) können von der zuvor „taggenau“ errechneten Summe je nach Gestaltung und Schwere des Falles individuelle Zu- und Abschläge vorgenommen werden. Das Berufungsgericht hat auf dieser Stufe wegen der erheblichen Vorerkrankungen des Klägers aber einen Abschlag vorgenommen. Von der nach dieser Methode grundsätzlich vorgesehenen abschließenden Erhöhung des Schmerzensgeldes bei Dauerschäden und besonders schwerwiegenden Verfehlungen des Schädigers (Stufe III) hat das Berufungsgericht im Streitfall keinen Gebrauch gemacht.

Mit der vom Berufungsgericht insoweit zugelassenen Revision begehren die Beklagten die Wiederherstellung des landgerichtlichen Urteils (100.000 Euro Schmerzensgeld ohne „taggenaue Berechnung“.

BGH: Einheitliche Entschädigung für das gesamte Schadensbild festsetzen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Entscheidung des Berufungsgerichts nun aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung dorthin zurückverwiesen.

Laut BGH sind für die Höhe des Schmerzensgeldes im Wesentlichen die Schwere der Verletzungen, das dadurch bedingte Leiden, dessen Dauer, das Ausmaß der Wahrnehmung der Beeinträchtigung durch den Verletzten und der Grad des Verschuldens des Schädigers maßgebend. Es gehe nicht um eine isolierte Schau auf einzelne Umstände des Falles, sondern um eine Gesamtbetrachtung aller Umstände. In erster Linie seien dabei die Höhe und das Maß der entstandenen Lebensbeeinträchtigung zu berücksichtigen. Auf der Grundlage dieser Gesamtbetrachtung sei eine einheitliche Entschädigung für das sich insgesamt darbietende Schadensbild festzusetzen, die sich jedoch nicht streng rechnerisch ermitteln lasse.

Diesen Grundsätzen wird die vom Berufungsgericht vorgenommene „taggenaue Berechnung“ des Schmerzensgeldes aber nach Ansicht des BGH nicht gerecht. Die schematische Konzentration auf die Anzahl der Tage, die der Kläger auf der Normalstation eines Krankenhauses verbracht hat und die er nach seiner Lebenserwartung mit der dauerhaften Einschränkung voraussichtlich noch wird leben müssen, lasse nämlich wesentliche Umstände des konkreten Falles außer Acht. So bleibe beispielsweise unbeachtet, welche Verletzungen der Kläger erlitten habe, wie die Verletzungen behandelt worden seien und welches individuelle Leid bei ihm ausgelöst worden sei. Gleiches gilt dem Urteil des BGH zufolge auch für die Einschränkungen in seiner zukünftigen individuellen Lebensführung. Das Berufungsgericht wird daher nun erneut über die Höhe des Schmerzensgeldes zu befinden haben. (ad)

BGH, Urteil vom 15.02.2022 – VI ZR 937/20

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ARAG erweitert Kombiversicherung Recht & Heim

Die ARAG erweitert die Kombiversicherung Recht & Heim. Dabei spielen Digitalisierung und Nachhaltigkeit eine größere Rolle. Zusätzlich bietet die ARAG ein Rechtsschutzprodukt für Privatpersonen mit Soforthilfe an.

Im Rahmen von Digitalisierung und Nachhaltigkeit baut die ARAG ihre Kombiversicherung, die Rechtsschutz-, Haftpflicht- und Hausratleistungen abdeckt, weiter aus. Optional steht auch die Wohngebäudeversicherung zur Verfügung. Die bestehende Schadenfreiheitsstaffel enthält nun auch eine Schadenfreiheitsklasse mit 50% nach acht Jahren. Die Versicherungssummen bei der Hausratversicherung sind auch in der Komfortvariante unbegrenzt.

Digitalisierung, Mobilgeräte-Schutz und Online-Betrug

Beim Mobilgeräte-Schutz sind Geräte wie Handys, Tablets und Smartwatches integriert. Für diese gibt es einen Elektronik-Schutz gegen Beschädigung oder Zerstörung mit bis zu 4.000 Euro pro Versicherungsjahr. Klassische Gefahren wie Diebstahl sind ebenfalls inkludiert. In Premium ist der Diebstahl von Kryptowährungen mitversichert – Höchstentschädigung 10.000 Euro pro Versicherungsjahr. Online-Betrug, z. B. beim Online-Shopping, und fehlerhaft getätigte Überweisungen sind auch abgedeckt. Entschädigt werden hier Vermögensschäden je Versicherungsfall bis zu 5.000 Euro im Komfortpaket und bis zu 10.000 Euro in Premium.

Nachhaltigkeit hält Einzug

Für Kunden mit Elektroauto sind nun z. B. auch mobile Ladestationen mitversichert. Wer beschädigten Hausrat bzw. ein beschädigtes Gebäude repariert, statt eine Neuanschaffung zu tätigen, hat je nach Tarifvariante Mehrkosten bis zu maximal 10.000 Euro mit abgedeckt. Dies gilt auch bei einer Wiederbeschaffung bzw. Reparatur, für die ein nachhaltiges Unternehmen beauftragt wird.

Fahrrad-Kasko-Versicherung mit Fahrrad-Schutzbrief

Bei ARAG Recht & Heim kann außerdem eine Fahrrad-Kasko-Versicherung optional abgeschlossen werden, in die ein Fahrrad-Schutzbrief integriert ist. Sie ist zusätzlich zur Versicherung gegen Fahrraddiebstahl abschließbar und deckt Schäden ab, die aufgrund eines Unfalls, Sturzes oder Vandalismus entstehen.

Rechtsschutz für Privatpersonen mit Soforthilfe

Neu im ARAG Privat-Rechtsschutz ist seit 2022 ein Rechtsschutzprodukt, das durch eine Soforthilfe erweitert ist. Angeboten wird es in der Komfort- und Premiumvariante. Es bietet Rechtsschutz über frei wählbare Bausteine und Selbstbeteiligungen. Die Soforthilfe gilt für den außergerichtlichen Bereich und greift einmalig bei allen rechtlichen Streitigkeiten – unabhängig vom abgeschlossenen Deckungsbereich wie Beruf oder Verkehr. Abgedeckt sind dadurch auch Fälle, die bereits vor Vertragsabschluss eingetreten sind. In der Komfortvariante beträgt die Versicherungssumme für die Soforthilfe bis zu 500 Euro, bei Premium bis zu 1.000 Euro pro Vertragslaufzeit. (lg)

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Privathaftpflicht: Einem Fünftel fehlt dieser wichtige Schutz

Eine private Haftpflichtversicherung schützt im Schadenfall vor dem finanziellen Ruin. Allerdings: In Deutschland hat gut ein Fünftel der erwachsenen Bevölkerung keine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen, wie das Umfrageinstitut YouGov in einer repräsentativen Umfrage ermittelt hat.

Wer anderen einen Schaden zufügt, muss dafür haften – und zwar mit dem privaten Vermögen in unbegrenzter Höhe. Vor allem Personenschäden können schnell hohe Kosten nach sich ziehen und ohne private Haftpflicht für den Schadenverursacher existenzgefährdend werden.

Privathaftpflicht: Einem Fünftel fehlt dieser wichtige Schutz

Eine private Haftpflichtversicherung (PHV) schützt daher im Schadenfall den Verursacher vor dem finanziellen Ruin. Eine PHV ist also für den eigenen Versicherungsschutz unerlässlich. Allerdings: In Deutschland hat gut ein Fünftel der erwachsenen Bevölkerung keine PHV abgeschlossen, wie das Umfrageinstitut YouGov in einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des Vergleichsportals CHECK24 ermittelt hat. Demnach sagten rund 76% der 2.145 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, dass sie privat haftpflichtversichert seien, 20% verneinten die Frage, und der Rest antwortete nicht. Diese Umfrageergebnisse sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren. In Deutschland ist eine ganze Reihe von Haftpflichtversicherungen vorgeschrieben, unter anderem die Kfz-Haftpflicht für Autobesitzer oder auch die Jagdhaftpflicht für Jäger. Die PHV ist jedoch nicht vorgeschrieben.

Geringe Wechselbereitschaft im PHV-Segment

Unter allen Befragten, die eine PHV abgeschlossen haben, gaben nur 39% an, diese in der Vergangenheit schon einmal gewechselt zu haben. Bei 36% davon liegt der Wechsel bereits über fünf Jahre zurück, bei weiteren 21% ist es mindestens drei Jahre her. Die Wechselbereitschaft im PHV-Segment ist in der deutschen Bevölkerung also entsprechend der Studienergebnisse recht gering ausgeprägt. Dabei können zum Beispiel nach Änderung der Lebensumstände wie durch Heirat oder Geburt eines Kindes in der PHV neue Leistungskriterien notwendig werden. „Insbesondere ältere Haftpflichtversicherungen haben häufig zu geringe Deckungssummen und wichtige Leistungen wie die Ausfalldeckung nicht inkludiert“, sagt Lorenz Becker, Managing Director Privathaftpflichtversicherung bei CHECK24. (as)

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andsafe startet Privathaftpflichtversicherung

Der Digitalversicherer andsafe erweitert seine Produktlinie. Künftig können Kundinnen und Kunden eine Privathaftpflichtversicherung abschließen. Darin abgesichert sind beispielsweise Schlüsselverlust und Mietsachschäden.

andsafe, der Digitalversicherer der Provinzial Holding AG, bietet ab sofort eine Privathaftpflicht an. Das neue Produkt umfasst weltweiten Versicherungsschutz – auch während Urlaubsreisen und für im europäischen Ausland gemietete oder ausschließlich dort genutzte Fahrzeuge wie Pkw, Krafträder oder Wohnmobile. Eine weitere Besonderheit ist der Schutz beim Schlüsselverlust, sowohl im privaten als auch im betrieblichen Kontext. Ebenfalls mitversichert sind Mietsachschäden an Einrichtungsgegenständen und Gebäudebestandteilen, wie zum Beispiel ein kaputtes Fenster oder die gebrochene Vase in der Ferienwohnung.

Lebensphasenabhängige Tarifauswahl

Singles erhalten einen Tarif, der schon ab 2,38 Euro monatlich abgeschlossen werden kann. Paare, die in einer häuslichen Lebensgemeinschaft leben, haben hingegen die Möglichkeit, sich gemeinsam zu versichern und dadurch zu sparen. Singles und Paare mit Kindern erhalten eine klassische Familienhaftpflicht, die alle Familienmitglieder – auch Großeltern und minderjährige Kinder – umfassend versichert. Außerdem greift der Versicherungsschutz auch bei Kindern, die sich zum Beispiel noch in der Ausbildung befinden und endet erst, wenn das Kind nicht mehr mit dem Versicherungsnehmer in einer häuslichen Gemeinschaft wohnt und ein eigenes Einkommen aus einer beruflichen Tätigkeit erzielt. Bei allen drei Tarifoptionen können Kunden zwischen Versicherungshöhen von 10, 20 oder 30 Mio. Euro wählen. Außerdem haben sie die Wahl, ob ein Vertrag ohne Selbstbeteiligung oder wahlweise mit einer Selbstbeteiligung von 150, 300 oder 500 Euro abgeschlossen werden soll. Eine Mindestschadenhöhe entfällt generell bei der andsafe-Privathaftpflicht. (as)

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PHV: Die Haftpflichtkasse erneuert Tarifstruktur

Nur noch drei anstatt vier Produktlinien gibt es jetzt in der vereinfachten PHV-Tarifwelt der Haftpflichtkasse: „Einfach Gut“, „Einfach Besser“ und „Einfach Komplett“. Die Neuerungen sollen den gesellschaftlichen und sozialen Veränderungen sowie den Wünschen der Vertriebspartner und Kunden Rechnung tragen.

Die Haftpflichtkasse hat die Tarifstruktur in ihrer privaten Haftpflichtversicherung (PHV) vereinfacht und bietet nun drei statt bisher vier Produktlinien an: „Einfach Gut“, „Einfach Besser“ und „Einfach Komplett“. Im Rahmen der Neustrukturierung erhöhen sich die Versicherungssummen in allen Produktlinien deutlich: auf 25, 50 und 70 Mio. Euro. Das exponentielle Wachstum des technologischen Fortschritts führt in immer kürzeren Abständen zu großen Entwicklungssprüngen – beispielsweise der Elektromobilität. Hierdurch entstehen neuartige Herausforderungen, die finanzielle oder gesundheitliche Risiken zur Folge haben können. „Damit monetäre oder körperliche Belastungen nicht die Freude an den großartigen Optimierungen unseres Alltags nehmen, muss ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz mitwachsen und sich den Neuerungen anpassen. Das haben wir zum Anlass genommen, unseren Privathaftpflicht-Tarif auf Herz und Nieren zu prüfen. In die Entwicklung sind neben den gesellschaftlichen und sozialen Veränderungen auch die Wünsche unserer Vertriebspartner und Kunden eingeflossen“, berichtet Torsten Wetzel, Vorstandsmitglied der Haftpflichtkasse.

Da die Zufriedenstellung der Versicherungsnehmer das primäre Ziel des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit ist, hat die Haftpflichtkasse eine Zufriedenheitsgarantie für ihre Kunden in die Bedingungen des neuen Tarifs integriert. Und um dem gesellschaftlichen Wandel bei Familienformen gerecht zu werden, gibt es eine eigene Tarifvariante für Paare ohne Kinder.

Weitere Neuerungen: Bei der Nutzung von Car-Sharing-Angeboten übernimmt die Haftpflichtkasse im Schadenfall den Selbstbehalt der Vollkasko bis 250 Euro – für Elektroautos sogar bis 500 Euro. Auch Schäden an gemieteten E-Scootern sind mitversichert. Ebenso sind selbstständige gewerbliche Nebentätigkeiten bis zu 22.000 Euro Jahresumsatz mitversichert („Einfach Komplett“-Tarif). Mit der Neuwert-GAP-Deckung wird die Differenz zum Neuwert bis 5.000 Euro erstattet, wenn der Versicherungsnehmer als Anspruchsteller von einem anderen Haftpflichtversicherer nur den Zeitwert ersetzt bekam. Bei einer nachhaltigen Neuanschaffung werden sogar bis zu 20% zusätzlich gezahlt. Eine beitragsfreie Exzedentendeckung ist im „Einfach Komplett“-Tarif zudem bis zu zwölf Monate inkludiert.

Aber auch die aus den bisherigen PHV-Tarifen der Haftpflichtkasse bekannte Erweiterte Vorsorge, Innovationsgarantie und Besitzstandsgarantie wurden in die neuen Tarife mit übernommen. (ad)

Bild: © sonjanovak – stock.adobe.com

 

Neuer nachhaltiger Assekuradeur namens SicherGRÜN

Ein Erfolgsfaktor bei der Vermittlung nachhaltiger Versicherungslösungen ist ein „grüner“ Auftritt gegenüber Kundinnen und Kunden. Für den Vertrieb nachhaltiger Policen hat die GVO nun einen nachhaltigen Assekuradeur namens SicherGRÜN gegründet.

Die Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg (GVO) hat für den Vertrieb nachhaltiger Versicherungslösungen den nachhaltigen Assekuradeur SicherGRÜN gegründet. Ab sofort können Kundinnen und Kunden Policen mit „grünem“ Mehwert über SicherGRÜN abschließen. Das Unternehmen verfolgt das Ziel, den Kundinnen und Kunden sicheren und vor allem nachhaltigen Versicherungsschutz anzubieten und ihnen so entsprechend den aktuellen Marktgegebenheiten einen guten Schutz zu bieten.

Markteintritt mit Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung

Zunächst wird den Kundinnen und Kunden eine Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung mit nachhaltigen Mehrleistungen angeboten. Zu den Mehrleistungen zählen unter anderem die Wiederbeschaffung oder Reparatur durch nachhaltige Unternehmen. Zudem geht pro Versicherungsbeitrag 1 Euro in die gemeinnützige Stiftungsgesellschaft der GVO Stiftungs-gGmbH für Umwelt und Nachhaltigkeit. Diese fördert nachhaltige Projekte, die eines der 17 UN-Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 unterstützt. „Jedes Unternehmen steht in der Verantwortung einen nachhaltigen Beitrag für die Umwelt und Gesellschaft zu leisten und indem wir pro Vertrag aktiv die Stiftung fördern, können wir nachhaltige Projekte aktiv fördern“, so die Geschäftsführung von SicherGRÜN, bestehend aus Gernold Lengert sen. und Florian Krahn. Der Assekuradeur ist in den Räumlichkeiten der GVO ansässig und wird somit auch im Frühsommer 2022 mit in das neue, nachhaltig erbaute Direktionsgebäude in Bad Zwischenahn ziehen. Im Rahmen der nachhaltigen Unternehmensausrichtung entsteht am Standort eine Kombination aus Gewerbe, Wohnen und Kinderbetreuung. Somit erhalten die Kundinnen und Kunden nachhaltigen Versicherungsschutz von einem nachhaltig ausgerichteten Assekuradeur. (as)

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Lemonade weist BdV-Abmahnung als „nicht zutreffend“ zurück

Der BdV hat das InsurTech Lemonade wegen der Verwendung vermeintlich unzulässiger Versicherungsbedingungen im Bereich Hausrat und Privathaftpflicht abgemahnt. Der Versicherer wies die Vorwürfe umgehend als „nicht zutreffend“ zurück.

Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) hat den Onlineversicherer Lemonade wegen der Verwendung vermeintlich unzulässiger Versicherungsbedingungen abgemahnt. Das InsurTech bietet in Deutschland über seine Website den Abschluss einer Hausratversicherung, einer Privathaftpflichtversicherung sowie einer Kombination aus beiden Versicherungsprodukten an. Konkret wirft der BdV dem Versicherer nun die Verwendung von Klauseln vor, die „absolut branchenunüblich sind und die Kunden in unangemessener Weise benachteiligen“. „Wir gehen davon aus, dass sich Lemonade unserer Auffassung anschließt und die Versicherungsbedingungen entsprechend nachbessert“, sagt BdV-Vorstand Stephen Rehmke. Lemonade wies die Vorwürfe allerdings umgehend in einem Statement als „in diesem Maße nicht zutreffend“ zurück.

Erster Vorwurf: Unrechtmäßige Beendigung der Privathaftpflicht

Nach Auffassung des BdV müssen Versicherungsnehmer bei einer Absicherung über Lemonade nach einem Umzug ihre Police kündigen und einen neuen Vertrag für die neue Adresse abschließen. Wer laut BdV eine Lemonade-Kombipolice aus Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, bei dem endet einen Monat nach Umzug ansonsten auch der Privathaftpflichtschutz. Die Regelung in den Versicherungsbedingungen von Lemonade, dass gar ohne jegliches Aussprechen einer Kündigung der Versicherungsschutz enden kann, ist nach Ansicht des BdV absolut ungewöhnlich und somit unangemessen benachteiligend. „Insbesondere der Schutz der für alle Verbraucher wichtigen Privathaftpflichtversicherung darf nur durch eine ausdrückliche und verständliche Kündigung enden“, argumentiert der BdV in seiner Pressemitteilung. Lemonade stellte zu diesem Vorwurf in einer Stellungnahme klar: „Nach einem Umzug endet der Privatversicherungsschutz des Kombi-Pakets (Hausrat+Haftpflicht) nicht nach einem Monat, sondern läuft – wenn nicht bewusst vom Kunden gekündigt – automatisch auf unbestimmte Zeit weiter. Die Formulierung in unserer Police bezieht sich ausschließlich auf den Hausratschutz, der in der Tat einen Monat nach dem Umzug endet.“ Zur Verdeutlichung argumentiert Lemonade, dass im Auszug der Versicherungsbedingungen stets die Rede von deinen Sachen und nie von dir (im Sinne des Kunden) ist, was verdeutlichen soll, dass sich die Aussagen ausschließlich auf den Hausratschutz beziehen.“

Zweiter Vorwurf: Unrechtmäßiger Ausschluss von Sachen im Fremdeigentum

Außerdem mahnt der BdV an, dass vom Hausratversicherungsschutz der Police bei Lemonade mutmaßlich Gegenstände ausgenommen sind, die sich im Haushalt der Versicherungsnehmer befinden, aber im Eigentum einer anderen Person stehen. Nach Auffassung des BdV gehört es jedoch zum Wesensmerkmal einer Hausratversicherung, dass es auf die Eigentumsverhältnisse gerade nicht ankommt. Maßgeblich ist allein, dass die Sachen der privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) der Versicherungsnehmer dienen. Auch zu diesem Vorwurf äußert sich das InsurTech mit folgender Gegendarstellung: „Gegenstände, die sich Kunden nur ausgeliehen haben und die ihnen nicht gehören, wie beispielsweise ein Fahrrad, das sie sich temporär von einer Freundin geliehen haben (und das sie in ihrer Wohnung aufbewahren), sind nicht unter der Hausratversicherung mitversichert. Unsere Herangehensweise ist jedoch nicht branchenunüblich. Es gibt auf dem deutschen Versicherungsmarkt Versicherungsunternehmen, die geliehene Sachen unter dem Hausratschutz einschließen, und es gibt wiederum andere, die dies nicht tun.“ Außerdem sei der Ausschluss ganz klar in der Lemonade-Police dargelegt. Für die Privathaftpflicht ergänzt das InsurTech: „Für unseren Privathaftpflichtschutz sieht die Lage etwas anders aus. Dort sind Schäden an Dingen, die dem Vermieter gehören und die der Kunde mitmietet (und die sich dementsprechend in seinem Zuhause befinden) unter der Kategorie Mietsachschäden abgedeckt. Die Rede ist hier beispielsweise von Möbeln, den Wänden, Böden etc. Zusätzlich sind Gegenstände, die der Kunde vorübergehend mietet oder least, unter der Privathaftpflichtversicherung abgedeckt.“ (as)

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