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Private Haftpflicht

Warum sich Versicherungsbetrug nicht rentiert

Laut einer Umfrage sagen 5% der Deutschen, schon einmal ihre Versicherung betrogen zu haben. Besonders häufig wird bei Elektrogeräten geschwindelt. Kommt ein neues Smartphone-Modell heraus, gehen plötzlich besonders viele Handys kaputt. Dabei lohnt sich Versicherungsbetrug finanziell überhaupt nicht.

Gerade vor großen Sportereignissen wie einer Weltmeisterschaft passieren die kuriosesten Dinge in deutschen Wohnzimmern: TV-Geräte fallen von der Wand oder kippen beim Umstellen plötzlich aus der Hand. Versicherungssachbearbeiter und Sachverständige sind schon gewappnet, wenn bei beliebten Smartphones ein Nachfolgemodell auf den Markt kommt, denn dann lassen auf einmal besonders viele Menschen das Handy eines Freundes fallen. Solche Missgeschicke passieren wirklich, doch manchmal ist es schlicht (versuchter) Versicherungsbetrug, wie die Gothaer Versicherung unterstreicht. Einer Umfrage von Statista und YouGov zufolge sagen 5% der befragten Deutschen von sich, schon einmal Versicherungsbetrug begangen zu haben. Besonders häufig schwindeln Versicherte bei Unterhaltungs- und Haushaltselektronik und melden angebliche Schäden der Privathaftpflicht- oder der Hausratversicherung. Dabei sei den meisten Tätern nicht klar, dass sie eine hohe Strafe riskieren, finanziell aber gar keinen Vorteil haben würden, so die Gothaer.

Versicherungsbetrug lohnt sich nicht

Als typische Wunschvorstellung führt die Gothaer folgendes Beispiel an: Ein Freund schrottet das alte Smartphone – und schnell gibt es von der Versicherung Geld für das neue Modell. Doch das klappe so oder so nicht. Denn was eine private Haftpflichtversicherung zahlt, hängt von den gesetzlichen Vorschriften ab, die auch gelten, wenn man nicht versichert ist. Der Schadenersatz soll einen Geschädigten so stellen, als sei der Schaden nicht passiert. Die Versicherung prüft zuerst einmal, ob eine Reparatur möglich ist. Doch gerade bei Elektrogeräten ist die Reparatur meist teurer als das, was das Gerät zum Zeitpunkt des Schadens wert war, also als der Zeitwert. Ist dies der Fall, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, der zur Folge hat, dass der Versicherer eben nur jenen Zeitwert erstattet.

Daran orientiert sich der Zeitwert

Um den Zeitwert eines Smartphones zu ermitteln, sehen Schadensachbearbeiter beispielsweise bei Ebay nach, für welchen Preis ein gleich altes Smartphone gehandelt wird. Der Versicherungsbetrüger erhält von der Haftpflichtversicherung für sein kaputtes Smartphone also nicht mehr, als er ohnehin beim Verkauf seines gebrauchten Gerätes bekommen würde, macht die Gothaer deutlich. Hat man es mit einem sparsamen Schadensachbearbeiter zu tun, der den Zeitwert an der unteren Spanne ansetzt, bringt der getürkte Schaden unter Umständen sogar weniger als ein Verkauf bei Ebay oder über den Kleinanzeigenmarkt.

Hausrat deckt nur bestimmte Risiken

Die Hausratversicherung zahlt zwar den Neupreis von beschädigten Dignen, deckt aber üblicherweise nur die Risiken Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Vandalismus. Macht der Freund des Hauses das TV-Gerät kaputt, ist dies daher nicht versichert. Die Wohnung zu fluten für ein neues Smartphone-Modell wird auch von betrügerisch veranlagten Menschen als unverhältnismäßig betrachtet. Hinzu kommt, dass die Hausratversicherung anders als die Haftpflichtversicherung wegen grober Fahrlässigkeit Leistungen ganz oder teilweise verweigern kann. Selbst wenn der Betrug nicht auffliegt, geht der Anspruchsteller voraussichtlich leer aus, hat aber einen defekten Fernseher oder ein zerstörtes Smartphone.

Wenn der Betrug auffliegt

Entdeckt der Versicherer den Betrugsversuch, kündigt er den Vertrag. Einen neuen Vertrag bei einer anderen Gesellschaft zu bekommen, ist für Versicherte dann praktisch unmöglich, so die Gothaer. Geht der Fall an die Staatsanwaltschaft, droht eine Anklage und Verurteilung wegen Betruges. Auf Betrug steht eine Höchststrafe von regelmäßig fünf Jahren Haft, in schweren Fällen können bis zu zehn Jahre verhängt werden. (tk)

 

Flieg, Drohne, flieg: Was Piloten beachten sollten

Drohnen erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Doch oftmals wird nicht bedacht, dass für Drohnen und Multicopter eine Versicherungspflicht besteht. Es drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Was Drohnenpiloten für einen sicheren Flug außerdem beachten sollten, erklärt ein Experte der Zurich Versicherung.

Die Fangemeinde von Drohnen wird größer, doch vielfach bleibt die Versicherungspflicht für Drohnen und Multicopter unbeachtet. Denn egal, ob die Drohne privat oder gewerblich genutzt wird, verpflichtet das deutsche Luftverkehrsgesetz nach § 43 Abs. 2 dazu, eine Versicherung abzuschließen. Ohne Absicherung können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro anfallen, was vielen Drohnenpiloten nicht bewusst ist. Nur wenn die Drohne ausschließlich in den geschlossenen Räumen der privaten Wohnung genutzt wird, kann die Versicherung vernachlässigt werden.

Halterhaftpflicht für Drohnen

„Für den privaten Gebrauch reicht die Privat-Haftpflichtversicherung des Drohnenpiloten meist nicht aus,“ erläutert der Luftfahrtversicherungs-Experte der Zurich Gruppe Deutschland, Sebastian Schneider. „Es muss daher zusätzlich eine Halterhaftpflicht für Drohnen und Multicopter abgeschlossen werden. Der Versicherungsschutz gilt dann je nach Vertrag in Europa und in den Mittelmeeranrainerstaaten oder weltweit ohne USA und Kanada.“ Eine eigenständige Multicopter Kaskoversicherung umfasst zudem die gewerbliche Nutzung. Die Police deckt auch den Einsatz von Drohnen oder Multicopter auch im Urlaub außerhalb von Deutschland ab.

Drohnenversicherung online abschließbar

Versicherungen für Drohnen und Multicopter können online abgeschlossen werden, so auch bei der Zurich. Notwendig seien hierzu lediglich die Angaben zum geplanten Einsatzort, zur erforderlichen Deckungssumme und zur gewünschten Selbstbeteiligung, wie der Experte der Zurich erklärt. Die Kosten für eine Drohnenversicherung hängen von verschiedenen Parametern ab wie von der Verwendungsart, der gewünschten Versicherungssumme und dem Einsatzbereich, in dem geflogen wird. Die Zurich Versicherung bietet einen Tarifrechner auf ihrer Homepage.

Absicherung bis zu einer Höhe von 100 m

Der Versicherungsschutz umfasst den Aufstieg der Drohne bis zu einer Höher von 100 m. Wiegt die Drohne mehr als 5 kg, ist neben der Versicherung auch eine Aufstiegsgenehmigung des Luftfahrtbundesamtes erforderlich.

Diese Gebiete sind für Drohnen tabu

Grundsätzlich darf der Pilot seine Drohne nur in Blickweite führen. Wo Drohnen oder Multicopter überhaupt fliegen dürfen und welche Zonen tabu sind, erkläutert Schneider: „Verboten ist das Fliegen unter anderem über Industrie- und Bahnanlagen, Menschenansammlungen, Naturschutzgebieten und in Kontrollzonen von Flughäfen.“ (tk)

 

 Was Piloten beachten sollten

 

 

VHV bietet PHV und Hausrat zu reduzierten Beiträgen

„SHU-Sorglos-Sommer“ heißt eine Aktion, in deren Rahmen die VHV eine Kombination aus Haftpflicht-, Hausrat- und Unfallversicherung anbietet. Die PHV- und Hausratprodukte gibt es dabei mit Preisnachlässen.

Die VHV bietet derzeit unter dem Motto „SHU-Sorglos-Sommer“ eine Kombination aus Haftpflicht-, Hausrat- und Unfallversicherung zu reduzierten Beiträgen bei den Produkten PHV und Hausrat an. Mehr Informationen zur Aktion gibt es unter www.vhv-partner.de.

VHV Privathaftpflicht: Absicherung von neuen Risiken

In der heutigen Zeit, in der der Alltag zunehmend digitaler wird und die alltäglichen technischen Geräte immer teurer werden, müssen auch die Leistungsmerkmale von Versicherungsprodukten ständig angepasst werden. Immer mehr Privatpersonen nutzen beispielsweise Drohnen oder andere Flugmodelle als Spielzeug im privaten Haushalt. Deshalb sind auch Drohnen bis 250 g im VHV-Klassik-GARANT und bis 5 kg im Zusatzbaustein EXKLUSIV mitversichert. Auch die Verletzung von Persönlichkeits- und Namensrechten ist abgedeckt: Was passiert zum Beispiel, wenn jemand unerlaubt Urlaubsfotos ins Internet stellt? Vor den möglichen Folgen kann man sich mit der VHV Privathaftpflicht ausreichend absichern.

VHV Hausratversicherung: Leistungserweiterungen mit EXKLUSIV-Baustein

Wenn man verreist ist und in die Wohnung oder in das Haus eingebrochen wurde, ist der immaterielle und materielle Schaden oftmals sehr hoch. Nicht nur in der Wohnung, auch im Garten kann es zu Diebstahl kommen, so zum Beispiel wenn Gartenmöbel gestohlen werden. Diese Risiken sollten versichert sein, damit die Folgen nicht den finanziellen Ruin bedeuten. In der VHV Hausratversicherung bietet der Klassik-GARANT bereits einen umfangreichen Versicherungsschutz. Mit dem Baustein EXKLUSIV können Leistungserweiterungen vereinbart werden, die über den Grundschutz und den Marktstandard hinausgehen (z. B. höhere Entschädigungsgrenzen für Wertsachen und bei Überspannungsschäden, Diebstahl aus Kfz, etc.) Außerdem kann der Versicherungsschutz für Fahrraddiebstahl, für Glas- und für Elementarschäden optional vereinbart werden. (ad)

 

Waldbrand: Wer kommt für Schäden auf?

Angesichts der hochsommerlichen Temperaturen und der extremen Trockenheit herrscht derzeit vielerorts erhöhte Waldbrandgefahr. Dem Bundes-Umweltamt zufolge kommt es etwa 1.000 Mal pro Jahr in deutschen Wäldern zu einem Brand. Aber wer zahlt in einem solchen Fall? Und wie können sich Waldbesitzer absichern?

Die Temperaturen sind in einigen Teilen Deutschlands seit Tagen hochsommerlich und Regen Mangelware. Aufgrund der extremen Trockenheit wurde in einigen Teilen Deutschlands bereits die höchste Waldbrand-Gefahrenstufe ausgerufen. Laut Bundes-Umweltamt bricht etwa 1.000 Mal pro Jahr in deutschen Wäldern ein Feuer aus. Doch wer kommt eigentlich in einem solchen Fall für den Schaden auf? Und wie können sich Waldbesitzer schützen?

Ein Fall für die Haftpflicht?

Das größte Risiko für einen Waldbrand ist die Unachtsamkeit des Menschen – sei es eine weggeworfene Zigarette oder ein Lagerfeuer, das außer Kontrolle gerät. Konrad Göbel, Privathaftpflicht-Experte bei der Gothaer Versicherung erklärt: „Entsteht durch fahrlässiges Verhalten ein Waldbrand, leistet die private Haftpflichtversicherung des Verursachers für den Schaden. Wir unterscheiden dabei nicht zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit. Auch wenn Rauchen im Wald oder ein offenes Feuer natürlich gesetzlich verboten sind.“ Göbel unterstreicht aber auch, dass Versicherte in jedem Fall auf eine ausreichend hohe Deckungssumme von mindestens 10 Mio. Euro achten sollten. Wird jedoch bewusst und gezielt ein Waldbrand ausgelöst, so springt die private Haftpflicht nicht ein, denn sie kommt nicht für vorsätzlich verursachte Schäden auf.

Absicherung für Waldbesitzer

Für Waldbesitzer besteht die Möglichkeit, sich mit einer Waldbrand- und Waldsturmversicherung abzusichern. Eine Waldbrandversicherung deckt neben dem bereits geschlagenen Holz, das sich noch im Eigentum des Waldbesitzers befindet, auch Jagdeinrichtungen wie Hochsitze und Jagdhütten ab. Zusätzlich können Waldbesitzer zur Erstattung des Vermögensverlustes im Brandfall auch eine Absicherung gegen Folgekosten wie Wiederaufforstung abschließen. (tk)

 

Versicherer zahlten 2017 im Schnitt 570 Euro für ein gestohlenes Rad

2017 waren mit insgesamt 300.000 Fällen weniger Fahrraddiebstähle zu verzeichnen als im Vorjahr. In rund 160.000 Fällen entwendeten Langfinger versicherte Räder. Die Hausratversicherer zahlten hierfür rund 90 Mio. Euro und damit 10% weniger als 2016. Im Schnitt gab es für jedes gestohlene Rad 570 Euro.

Die Zahl der gestohlenen Fahrräder hierzulande ist im vergangenen Jahr um rund 10% gesunken. Wie aus der Polizeilicher Kriminalstatistik hervorgeht, wurden insgesamt – versicherte und nicht versicherte Räder – gut 300.000 Diebstähle registriert. Laut einer aktuellen Auswertung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) griffen Kriminelle in rund 160.000 Fällen bei versicherten Velos zu. Diebstahlopfer wurden 2017 von den Hausratversicherern mit insgesamt 90 Mio. Euro entschädigt, das sind 10% weniger als 2016. Pro gestohlenem Rad zahlten die Gesellschaften im Schnitt 570 Euro. 550 Euro waren es im Jahr 2016.

Das sind die Diebstahlhochburgen

Zu den Diebstahlhochburgen zählen nach wie vor die drei Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg, während dagegen das Saarland, Rheinland-Pfalz und Thüringen wie im Vorjahr am unteren Ende der Statistik landen. Statistisch gesehen finden sich übrigens in allen deutschen Privathaushalten zusammen genommen über 70 Mio. Drahtesel.

Diebstähle meist auf offener Straße - Zusatzklausel in 40% der Verträgen

Die Hausratversicherung übernimmt den Schaden, wenn ein ein Fahrrad aus verschlossenen Abstellräumen, Kellern oder Wohnungen entwendet wird. Die meisten Diebstähle ereignen sich aber auf offener Straße. Gegen solche Fälle können sich Radbesitzer mit einer Zusatzklausel in der Hausratpolice versichern. Laut GDV haben von den 26 Mio. Hausratversicherungsverträgen gut 40% die Fahrradklausel eingeschlossen. In diesem Fall kommt der Versicherer für den Schaden auf, wenn das angeschlossene Fahrrad Langfingern in die Hände fällt. Ersetzt wird der Wiederbeschaffungswert. Die Höchstentschädigung wird in der Regel auf einen bestimmten Prozentsatz des gesamten versicherten Hausrates festgelegt. Für teure Räder kann die Summe erhöht oder eine spezielle Police abgeschlossen werden. (tk)

 

S.L.P. erweitert Angebot an Privathaftpflichttarifen

„Prima 2018“ und „Prima Plus 2018“ heißen die neuen Tarifgenerationen, mit denen die S.L.P. Vertriebsservice AG ihren PHV-Schutz nun erweitert hat. Optional können beide Tarife auch um ein Sorglospaket ergänzt werden, das zusätzlichen Schutz für Opfer von Gewalttaten bietet, selbst wenn der Schädiger unbekannt bleibt.

<p>Mit den neuen Tarifgenerationen &bdquo;Prima 2018&ldquo; und &bdquo;Prima Plus 2018&ldquo; hat die S.L.P. Vertriebsservice AG ihren Versicherungsschutz gegen private Haftpflichtrisiken ausgebaut. Sie sind f&uuml;r einen j&auml;hrlichen Beitrag von 42,48 Euro (inklusive Versicherungsteuer) erh&auml;ltlich.</p>
<p>Die Versicherungssumme betr&auml;gt bis zu 20 Mio. Euro. Mitversichert sind auch der Verlust privater oder beruflich genutzter Schl&uuml;ssel sowie Sch&auml;den durch deliktunf&auml;hige oder beschr&auml;nkt deliktf&auml;hige Personen, jeweils bis zu 20 Mio. Euro. Auch Gef&auml;lligkeitssch&auml;den sowie Sch&auml;den an gemieteten und geliehenen Sachen sind bis zu 20 Mio. Euro abgesichert. Zudem gibt es eine beitragsfreie Forderungsausfalldeckung und einen Rabattausgleich in der Kfz-Haftpflicht- und Kasko-Versicherung inklusive der &Uuml;bernahme eines vereinbarten Selbstbehaltes bei geliehenen Kraftfahrzeugen bis zu 1.500 Euro. Betankungssch&auml;den an geliehenen Kraftfahrzeugen sind bis zu 1.500 Euro abgesichert. F&uuml;r Sachsch&auml;den beim Arbeitgeber gilt ein Versicherungsschutz bis zu 5.000 Euro.</p>
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Sorglospaket bietet Opferschutz</h5>
<p>Durch Einschluss des optionalen Sorglospaketes k&ouml;nnen neben der Versicherungssumme (bis zu 50 Mio. Euro) auch die Leistungen nochmals erweitert werden: Das Sorglospaket enth&auml;lt eine Vorversicherungsgarantie und bietet zus&auml;tzlichen Schutz f&uuml;r Opfer von Gewalttaten, selbst wenn der Sch&auml;diger unbekannt bleibt. Hier leistet der SLP-Haftpflichtschutz mit bis zu 50.000 Euro. (ad)</p>
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uniVersa erhöht Versicherungssummen in der Privathaftpflicht

Zum April hat die uniVersa die Versicherungssummen in der privaten Haftpflichtversicherung „FLEXXrisk“ beitragsneutral aufgestockt. Die bisherige 10-Millionen-Deckung wurde auf 50 Mio. Euro heraufgesetzt, die 7,5-Millionen-Deckung auf 10 Mio. Euro. Die neuen Summen gelten für neue und bestehende Verträge.

<p>Die uniVersa hat in ihrer Privathaftpflichtversicherung „FLEXXrisk“ nun die Versicherungssummen beitragsneutral angepasst: Die bislang geltende 10-Millionen-Deckung wurde auf 50 Mio. Euro erhöht, die 7,5-Millionen-Deckung auf 10 Mio. Euro erweitert. Seit April gelten diese neuen pauschalen Versicherungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, und zwar für das Neugeschäft wie auch für Verträge im Bestand. </p><p>Der Versicherungsschutz lässt sich mit dem flexiblen Bausteinkonzept individuell für den Kunden zusammenstellen und an sich ändernde Lebenssituationen anpassen. Den „FLEXXrisk“-Tarif bietet der Versicherer mit einer Selbstbeteiligung von 250 Euro ab rund 40 Euro jährlich. (tk)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/25FC39E7-E7AF-4AA3-B7E1-A462244A0FB7"></div>

 

Diese Haftpflichtversicherer werden am häufigsten gegoogelt

In der Rangliste der Versicherungen mit den meisten Google-Suchanfragen landet die private Haftpflichtpolice auf Rang 5. Nach welchen Haftpflicht-Anbietern bei Google am häufigsten gesucht wird, zeigt ein aktuelles Ranking der Digitalagentur Mediaworx.

<p>Die private Haftpflichtversicherung liegt in der Rangliste der Versicherungsprodukte mit den meisten Google-Suchanfragen auf dem 5. Platz. Welche Anbieter von Haftpflichtversicherungen zu den gefragtesten im Netz gehören, also häufig bei Google gesucht werden, hat die Digitalagentur Mediaworx beleuchtet. Ausschlaggebend für die Platzierung der 36 untersuchten Unternehmen war das im Jahr 2016/2017 kumulierte durchschnittliche monatliche Google-Suchvolumen nach der Marke in Kombination mit den Begriffen „Haftpflicht“, „Haftpflichtversicherung” und „Privathaftpflicht”. Mithilfe interner Google-Daten lässt sich untersuchen, wie häufig bestimmte Begriffskombinationen gesucht werden. Die Daten sind stark auf- bzw. abgerundet, aber es geht auch eher um eine grobe Einstufung. Als Voraussetzung für die Auswahl der Versicherer musste die Marke hinsichtlich der genannten Haftpflicht-Begriffe mindestens 100-mal pro Monat gesucht werden. Ins Ranking schafften es 36 Anbieter. </p><h5>Die Top Ten der Versicherer mit den meisten Suchanfragen</h5><p>Auf Platz 1 im Ranking der Haftpflichtversicherer landet die HUK COBURG mit 4.200 Anfragen vor der VHV auf Rang 2 mit 2.860 und der Allianz mit 2.740 Anfragen. Es folgen AXA, Gothaer, HUK24, Debeka, DEVK, HanseMerkur, wgv HDI und Asstel. Bei Asstel, dem ehemaligen Haftpflicht-Direktversicherer der Gothaer, den es seit Mitte 2016 nicht mehr gibt, erfolgt eine Weiterleitung zur Haftpflichtversicherung der Gothaer.</p><h5>Suchhäufigkeit korreliert nicht mit Bestand</h5><p>Laut Mediaworx zeigt die Auswertung, dass die Suchhäufigkeit bei Google nicht mit dem Vertragsbestand der Versicherer korreliert. Dagegen scheint die Online-Bekanntheit einer Marke im Allgemeinen, also ohne Bezug auf ein bestimmtes Produkt, stärker mit der Platzierung im Ranking zusammenzuhängen. So stellt im Beispiel der HUK COBURG die Haftpflichtversicherung zwar nicht deren kommunikatives Aushängeschild dar, dennoch schneidet der Versicherer mit hoher Wahrscheinlichkeit aufgrund der starken Markenbekanntheit auch in diesem Produktsegment gut ab. Nicht im Ranking berücksichtig ist CHECK24. Das Vergleichsportal würde mit 2.660 Suchanfragen auf dem 4. Rang landen und verzeichnet damit eine deutlich steigende Tendenz. Die Suchanfragen hätten Mediaworx zufolge gegenüber dem Vorjahr um fast 50% zugenommen. </p><p>Weitere Ergebnisse des Rankings finden sich unter <a href="https://blog.mediaworx.com/gefragtesten-haftpflichtversicherer/&quot; target="_blank" >www.mediaworx.com</a&gt;. (tk) </p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/CED5DFA3-41D1-456F-906B-596AF9D7E060"></div>

 

Diese Privathaftpflichtversicherer punkten in Sachen Kundenorientierung

Die Qualität der Anbieter von privaten Haftpflichtversicherungen macht sich auch an der Kundenorientierung fest. Welche Versicherer in diesem Bereich überzeugen können, hat die Analysegesellschaft ServiceValue beleuchtet. Insgesamt elf Versicherer schneiden im Ranking mit der Gesamtnote „sehr gut“ ab.

<p>Die private Haftpflichtversicherung (PHV) geh&ouml;rt zu den wichtigsten Policen. Welche Privathaftpflichtversicherer neben Produkten und Tarifen auch mit echter Kundenorientierung punkten k&ouml;nnen, hat die Analysegesellschaft ServiceValue untersucht. F&uuml;r die zum zweiten Mal durchgef&uuml;hrte Vergleichsstudie &bdquo;ServiceAtlas Privat-Haftpflichtversicherer&ldquo; wurden 3.648 Kundenurteile zu insgesamt 36 Versicherern eingeholt. Ob die Gesellschaften die Erwartungen der Kunden erf&uuml;llen oder gar &uuml;bertreffen, hat ServiceValue anhand von f&uuml;nf Leistungskategorien bzw. Qualit&auml;tsdimensionen untersucht. Dazu z&auml;hlen Produkte, Kundenbetreuung, Kundenservice, Schadenregulierung und Preis-Leistungs-Verh&auml;ltnis. Bei den Leistungskategorien hat die &bdquo;Schadenregulierung&ldquo; den h&ouml;chsten Einfluss auf die Kundenbindung der Versicherten.</p>
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Elf PHV-Anbieter mit der Note &bdquo;sehr gut&ldquo;</h5>
<p>Insgesamt elf Privathaftpflichtversicherer konnten mit einer &uuml;berdurchschnittlichen Kundenorientierung &uuml;berzeugen und weisen im Ranking daher die Gesamtnote &bdquo;sehr gut&ldquo; auf: Provinzial Rheinland, HUK-COBURG, die Mecklenburgische Versicherung, die Continentale, Die Haftpflichtkasse, die AachenM&uuml;nchener und Allsecur. Ebenfalls die Gesamtnote &bdquo;sehr gut&ldquo; haben die DEVK, HUK24, CosmosDirekt und LVM eingeheimst.</p>
<p>Was die Einzelkategorien betrifft, ist HUK24 Testsieger bei &bdquo;Produkte&ldquo; und &bdquo;Preis-Leistungs-Verh&auml;ltnis&ldquo;. Bei der &bdquo;Kundenbetreuung&ldquo; f&uuml;hrt die Continentale das Einzelranking an, w&auml;hrend beim &bdquo;Kundenservice&ldquo; die Mecklenburgische Versicherung und bei der &bdquo;Schadenregulierung&ldquo; Provinzial Rheinland Spitzenreiter sind.</p>
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Diese Versicherer schneiden mit &bdquo;gut&ldquo; ab</h5>
<p>F&uuml;r ihre Kundenorientierung haben zehn der 25 restlichen Anbieter die Bewertung &bdquo;Gut&ldquo; erhalten: die Helvetia, die Concordia, ERGO, ARAG, R+V, VHV, Allianz, WGV und SV SparkassenVersicherung. Einige der Versicherer sind zwar nicht im Gesamt-Ranking ganz vorne dabei, weisen aber in einzelnen Kategorien die Note &bdquo;sehr gut&ldquo; auf. So punktet die Concordia in der Teildimension &bdquo;Kundenbetreuung&ldquo;, die ERGO, die Allianz und die SV Sparkassenversicherung &uuml;berzeugen mit &bdquo;sehr gut&ldquo; bei &bdquo;Schadenregulierung&ldquo;, die ARAG in der Kategorie &bdquo;Produkte&ldquo;, WGV beim &bdquo;Preis-Leistungs-Verh&auml;ltnis&ldquo;.</p>
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Gesellschaften &uuml;berzeugen im Schadenfall</h5>
<p>Wie ServiceValue anhand der Studienergebnisse unterstreicht, erhalten die Anbieter in der Kategorie &bdquo;Schadenregulierung&ldquo; als st&auml;rkstem Kundenbindungstreiber im Schnitt auch die h&ouml;chsten Zufriedenheitswerte. Die Anbieter k&ouml;nnen im Vergleich aller untersuchten Leistungs- und Servicemerkmale vor allem bei &bdquo;Reaktionsgeschwindigkeit im Schadensfall&ldquo;, &bdquo;Einhalten von Zusagen im Schadensfall&ldquo; und &bdquo;Freundlichkeit und H&ouml;flichkeit der Mitarbeiter&ldquo; bei ihren Kunden punkten. Die niedrigsten Zufriedenheitswerte ergeben sich dagegen bei &bdquo;Belohnung von Kundentreue&ldquo;, &bdquo;Wechselangebote zu g&uuml;nstigeren Tarifen w&auml;hrend der Vertragslaufzeit&ldquo; und &bdquo;Regelm&auml;&szlig;ige &Uuml;berpr&uuml;fung von Versicherungsumfang und -beitr&auml;gen&ldquo;.</p>
<p>Weitere Informationen zum &bdquo;ServiceAtlas Privat-Haftpflichtversicherer&ldquo; finden sich unter <a href="http://www.servicevalue.de&quot; target="_blank">www.servicevalue.de</a&gt;. (tk)</p>
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Richtig versichert in die Pedale treten

Der Frühling naht und damit stehen auch die Radfahrer bereits in den Startlöchern, um sich in den Sattel zu schwingen. Welche Versicherung Radfahrer benötigen und wie Fahrräder, E-Bikes und Pedelecs abzusichern sind, erläutert der Bund der Versicherten e. V. (BdV).

<p>Der Frühlingsanfang steht bevor und damit auch der Start in die Fahrradsaison. Über den nötigen Versicherungsschutz für Radfahrer und die passende Absicherung für Fahrräder, E-Bikes und Pedelecs informiert der Bund der Versicherten e. V. (BdV). Denn für viele elektrounterstützte Fahrräder ist beispielsweise ein spezieller Versicherungsschutz notwendig. „Grundsätzlich sollte eine Privathaftpflichtversicherung bestehen und die Hausratversicherung überprüft werden“, erklärt BdV-Pressesprecherin Bianca Boss.</p><h5>Nicht ohne Haftpflichtschutz am Lenker</h5><p>Fügen Radfahrer anderen Personen einen Schaden zu, sind sind durch die Privathaftpflichtversicherung vor den Folgekosten abgesichert. Die Versicherung kommt nicht nur für die Schäden auf, sie wehrt auch unberechtigte Schadenersatzansprüche ab. Für elektrounterstützte Fahrräder gelten darüberhinaus folgende Bestimmungen: So müssen E-Bikes und S-Pedelecs mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h ein Versicherungskennzeichen aufweisen, damit Haftpflichtschutz besteht. Folgende Pedelecs sind dagegen beitragsfrei in der Privathaftpflicht eingeschlossen: Der E-Motor hat eine Maximalleistung von 250 Watt und läuft ohne Tretunterstützung maximal 6 km/h; läuft bei Geschwindigkeiten über 6 km/h nur mit Tretunterstützung (und schaltet sich ansonsten ab) bzw. schaltet sich bei Geschwindigkeiten über 25 km/h in jedem Fall ab. Boss empfiehlt Radfahrern in ihrer Policen zu überprüfen, ob Schäden durch E-Bike oder Pedelec mitversichert sind. </p><h5>Hausratversicherung und Fahrraddiebstahlpolice</h5><p>Bei Fahrrädern handelt es sich um Sport- und Freizeitgeräte, die über die Hausratpolice gegen Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel oder Einbruch versichert sind. Die Hausratversicherung zahlt bei Einbruchdiebstahl, wenn also das Rad aus dem verschlossenen Keller gestohlen wird. Nicht über die Hausratpolice abgedeckt ist allerdings der sogenannte einfache Diebstahl, wenn der Drahtesel etwa an einer Laterne oder einem Zaun angeschlossen war und Langfingern zum Opfer fällt. Ein solcher Diebstahl ist nur über eine spezielle Fahrraddiebstahlversicherung abgedeckt, die als zusätzliche Klausel gegen Beitragszuschlag in die Hausratpolice aufgenommen werden kann. „Fahrräder müssen immer mit einem handelsüblichen Schloss gesichert sein, wenn sie draußen oder im Gemeinschaftskeller stehen – sonst greift die Versicherung nicht“, warnt Expertin Boss. </p><h5>Spezielle Fahrradversicherungen</h5><p>Manche Versicherer haben auch separate Fahrradversicherungen im Angebot, die nicht nur Diebstahl umfassen, sondern zum Beispiel auch Reparaturkosten. Ein solcher Schutz kann bei sehr teuren Rädern eine Option sein, die über die Hausratversicherung nicht ausreichend versichert werden können. Dabei gilt es aber auf die Höhe der möglichen Selbstbeteiligung zu achten. „Ob der Abschluss einer solchen Versicherung sinnvoll ist, sollte stets kritisch geprüft werden – aus unserer Sicht ist sie nicht in jedem Fall empfehlenswert“, meint Boss. (tk)</p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/2F2328A9-F07B-4562-9E4B-B35026ED958E"></div>