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Private Haftpflicht

Die wichtigsten drei Versicherungen für Grillmeister

Im Sommer bleibt die Küche oft kalt. Denn was gibt es Schöneres, als in einer lauen Sommernacht den Grill anzuheizen und je nach Geschmack Fleisch, Fisch oder Gemüse im Freien zuzubereiten? Doch gerade beim Hantieren mit offenem Feuer bleiben Unfälle nicht aus. Daher ist es ratsam, sich im Vorfeld ausreichend zu versichern.

95,8% der Deutschen lieben es, im Sommer zu grillen. Mehr noch: In einer Umfrage hat Statista herausgefunden, dass für die überwältigende Mehrheit (95,8%) der Deutschen ein Sommer ohne Grillen gar kein richtiger Sommer ist. Laue Sommernächte eignen sich ja auch ideal, um eine Grillparty zu veranstalten oder einem romantischen Feuerkorb beim Flammenspiel zuzusehen. Allerdings belegen rund 4.000 Unfälle jährlich, dass offenes Feuer durchaus auch gefährlich sein kann. Wie die WWK Allgemeine Versicherung AG betont, passieren die meisten Grillunfälle mit oft lebensgefährlichen Folgen beim Anzünden der Kohle.

Aus diesem Grund ist es ratsam, auf Anzündhilfen wie Flüssigrillanzünder und Spiritus zu verzichten. Sollte dennoch beim Barbecue etwas passieren, tut der Grillmeister gut daran, im Vorfeld ausreichend vorgesorgt zu haben.

Hausratversicherung

Der harmloseste Fall: Durch ein außer Kontrolle geratenes Grillfeuer sind an Haushaltsgegenständen wie Möbeln, Unterhaltungselektronik oder Heimtextilien Schäden entstanden. In diesem Fall springt die eigene Hausratversicherung ein. Enthält sie eine sogenannte „Außenversicherungsklausel“ sind Grillmeister auch außerhalb des eigenen Grundstücks zum Beispiel am Badesee abgesichert.

Unfallversicherung

Werden Grillmeister beim Brandunfall selbst verletzt, greift die private Unfallversicherung. Im Rahmen der Versicherung kann eine Einmalleistung oder eine lebenslange Unfallrente vereinbart werden, um zum Beispiel Einkommensbußen aufzufangen.

Privathaftpflichtversicherung

Aber vor allem eine Absicherung gehört für Grillliebhaber zu den wichtigsten Versicherungen: die Privathaftpflicht. Wird infolge von Unachtsamkeit durch das offene Feuer das Eigentum oder die Gesundheit anderer verletzt, deckt die Privathaftpflicht diese Schadenersatzansprüche ab. (sg)

 

Wenn die Haftpflicht nicht zahlt – WhatsApp-Grillparty kann teuer werden

Ein 16-Jähriger hat im März bereits zum zweiten Mal per WhatsApp zum großen Grillfest auf einen öffentlichen Grillplatz im Landkreis Heilbronn aufgerufen. Die Polizei unterband die Veranstaltung und hat angedroht, die Einsatzkosten in Rechnung zu stellen. Ein Fall für die private Haftpflicht?

Da kommt Freude auf. Die Eltern eines Jugendlichen, der bereits zum zweiten Mal zu einer großen Grillparty im Landkreis Heilbronn eingeladen hatte, werden wohl Post von der Polizei bekommen. Diese hatte angekündigt, die hohen Kosten, die bei der Unterbindung des Grillfestes aufgelaufen sind, den Eltern in Rechnung zu stellen.

Wiederholungstat

Dabei ist der 16-Jährige Wiederholungstäter: Bereits im November 2018 waren Medienberichte zufolge 250 Personen einem WhatsApp-Aufruf des Jungen gefolgt und feierten auf dem öffentlichen Platz ein Grillfest. Polizeibeamte hatten den Jugendlichen infolgedessen belehrt, dass er nicht ohne Weiteres zu einer größeren Veranstaltung einladen dürfe, und erklärt, dass solche Veranstaltungen bei den zuständigen Behörden angemeldet und von diesen genehmigt werden müssten.

Eltern droht Gebührenbescheid über mehr als 2.000 Euro

Im März 2019 lud der 16-Jährige erneut zu einer weiteren großen Party auf den Grillplatz ein. Die Polizei bekam von diesem Aufruf jedoch Wind und verwies 150 Jugendliche, die der neuerlichen WhatsApp-Einladung gefolgt waren, des Platzes. Da es sich um eine Wiederholungstat handelt, will die Polizei den finanziellen Aufwand für den durchgeführten Einsatz nun in Rechnung stellen. Grundlage dafür ist die „Verordnung des Innenministeriums über die Festsetzung der Gebührensätze für öffentliche Leistungen der staatlichen Behörden“. Im konkreten Fall könnte den Eltern des noch nicht volljährigen Jungen ein Gebührenbescheid über mehr als 2.000 Euro zugehen.

Kein Fall für die Privathaftpflicht

Wie die Württembergische Versicherung in diesem Zusammenhang klargestellt hat, kann die Familie keine Versicherungsleistung durch eine Privat-Haftpflichtversicherung erwarten. Zwar kommt eine solche Versicherung für Schäden auf, die anderen von den Versicherten oder deren mitversicherten Kindern zugefügt werden – egal ob Sach-, Personen- oder Vermögensschäden. Kein Versicherungsschutz besteht jedoch für Ansprüche auf Kostenerstattung für Maßnahmen im öffentlichen Interesse – also wie im vorliegenden Fall für die Kosten des Polizeieinsatzes. Sie sind über eine Privat-Haftpflicht auch nicht versicherbar. (sg)

 

GEV: Bauherrenhaftpflicht und Bauleistungsversicherung erweitert

Der Leistungskatalog der Bauherrenhaftpflicht und der Bauleistungsversicherung der GEV hat umfassende Erweiterungen erfahren. Zudem wurden die Sublimits erhöht und die Beiträge gesenkt.

Die GEV Grundeigentümer-Versicherung bietet die zwei wichtigsten Versicherungen für Neubauvorhaben – die Bauherrenhaftpflicht und die Bauleistungsversicherung – jetzt mit zusätzlichen Leistungen an. Gleichzeitig hat der Spezialversicherer für Immobilien die Beiträge für diese beiden Versicherungen gesenkt. In der Bauherrenhaftpflichtversicherung reduziert sich die Prämie um bis zu 40%, in der Bauleistungsversicherung bis zu 16%.

Versichert ist in der Bauherrenhaftpflicht sowohl die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als privater Bauherr als auch als Haus- und Grundbesitzer für das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Gebäude mit Deckungssummen von 5 und 10 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden. Die Vermögensschäden sind jetzt auch bis zur Deckungssumme mitversichert.

Schäden an Erd-, Frei- und Oberleitungen mitversichert

Die beitragsfreien Sublimits für Bauen in Eigenleistung wurden von 5.000 Euro auf 25.000 Euro erhöht. Neu in den Versicherungsschutz aufgenommen wurden Schäden an Erdleitungen sowie Frei- und Oberleitungen und Schäden an Fahrzeugen und Containern, die durch Be- und Entladen entstehen. Darüber hinaus gilt ab sofort die Innovationsklausel für die Bauherrenhaftpflichtversicherung. Das heißt: Werden künftig die Bedingungen beitragsneutral verbessert, gelten diese Verbesserungen auch für den bestehenden Vertrag.

Bauleistungsversicherung: Kosten für Dekontamination neu dabei

Neu in den Versicherungsschutz ihrer Bauleistungsversicherung aufgenommen hat die GEV die Kosten für Dekontamination und Entsorgung, was vor allem bei steigendem Umweltbewusstsein und schärferen Auflagen immer wichtiger wird. Im Deckungsumfang enthalten sind jetzt auch die Versehensklausel – wenn Obliegenheiten versehentlich nicht beachtet wurden –, Schäden durch innere Unruhen, Streik und Aussperrung, Mehrkosten für Eil- und Expressfrachten sowie Überstunden, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Außerdem wurden die Sublimits für Schadensuchkosten, den Austausch oder die Verfüllung von Baugruben (Baugrund- und Bodenmassen) sowie zusätzliche Aufräumungskosten auf 50.000 Euro erhöht. Darüber hinaus gilt ab sofort wie für die Bauherrenhaftpflicht auch für die neue Bauleistungsversicherung der GEV die Innovationsklausel. (ad)

 

Die Continentale baut ihren PHV-Tarif aus

Die Continentale Sachversicherung hat ihren PHV-Tarif ProtectionPlus erneuert. Es gibt nun in vielen Bereichen niedrigere Beiträge, zwei neue Zusatzbausteine für individuelle Absicherung und übersichtlichere Bedingungen.

Die private Haftpflichtversicherung ProtectionPlus der Continentale Sachversicherung umfasst jetzt niedrigere Beiträge in vielen Bereichen und neue Zusatzbausteine. Zudem sind laut Continentale die Versicherungsbedingungen kundenfreundlicher.

Viele Leistungen, die zuvor extra abgeschlossen werden konnten, sind nun außerdem in der XXL-Variante inklusive. Dazu gehört beispielsweise die Forderungsausfallversicherung, die bisher als ein Zusatzbaustein angeboten wurde. Hiermit sichert sich der Kunde ab, wenn ihm ein Schaden entsteht und der Verursacher keine Privathaftpflichtversicherung besitzt. In diesem Fall zahlt die private Haftpflichtversicherung der Continentale die ausstehenden Forderungen bis zu einer Versicherungssumme von 30 Mio. Euro. 

Bausteine für Kfz und Umweltfreunde

Zwei neue Bausteine bieten darüber hinaus eine passgenaue Absicherung: Der Kfz-Baustein sichert unter anderem Schäden an Mietwagen im Ausland sowie durch eine falsche Betankung ab. Auch an Umweltfreunde ist gedacht: Der Öko-Baustein versichert Schäden, die zum Beispiel durch eine Erdwärme- oder Solaranlage entstehen können. (ad)

 

Privathaftpflicht: Das sind die kundenorientiertesten Versicherer

Welche Anbieter von Privathaftpflichtversicherungen überzeugen ihre Kunden im Ernstfall neben Produkten und Tarifen mit ihrer Kundenorientierung? ServiceValue hat im „ServiceAtlas Privat-Haftpflichtversicherer 2019“ insgesamt 37 Versicherer beleuchtet. Elf Anbieter schneiden aus Kundensicht mit „sehr gut“ ab.

Welche Privathaftpflichtversicherer können aus Sicht der Kunden neben Produkten und Tarifen im Ernstfall beim Thema Kundenorientierung überzeugen? ServiceValue hat insgesamt 37 Anbieter beleuchtet. Für die Vergleichsstudie „ServiceAtlas Privat-Haftpflichtversicherer 2019“ wurden 3.436 Kundenurteile zu 27 allgemeinen und spezifischen Service- und Leistungsmerkmalen herangezogen. Die Merkmale bezogen sich auf die vier Qualitätsdimensionen bzw. Einzelkategorien Produkte, Kundenbetreuung, Kundenservice, Schadenregulierung, Preis-Leistungs-Verhältnis.

Die TOP 20 der Haftpflichtversicherer aus Kundensicht

Insgesamt landen elf Anbieter mit der Bewertung „sehr gut“ vorne im Gesamt-Ranking: CosmosDirekt vor Provinzial Rheinland und HUK24. Es folgen acht weitere Versicherer, die ebenfalls mit der Kundenbewertung „sehr gut“ abschneiden: LVM, AllSecur, Allianz, DEVK, Die Continentale, SV SparkassenVersicherung und Concordia. Die weiteren Rängen von 12 bis 20 belegen mit der Gesamtbewertung „gut“ diese Versicherer: AachenMünchener, WGV, Mecklenburgische Versicherung, Westfälische Provinzial, Helvetia, Basler, VGH, Die Haftpflichtkasse, Zurich

Die Spitzenreiter in den Einzelkategorien

Der Gesamtsieger CosmosDirekt überzeugt vor allem in den Kategorien „Produkte“ und „Preis-Leistungs-Verhältnis“ und holt sich hier auch den Einzelsieg. Im Bereich „Kundenbetreuung“ kann Die Continentale punkten, in den Kategorien „Kundenservice“ und „Schadenregulierung“ hat die Provinzial Rheinland im jeweiligen Einzelranking die Nase vorn. Im Gesamt-Ranking zwar nicht unter der Spitzengruppe zu finden, aber in einzelnen Teildimensionen schneiden folgende Versicherer mit „sehr gut“ ab: Concordia („Kundenbetreuung“), VGH („Kundenbetreuung“), Mecklenburgische Versicherung („Kundenservice“), AachenMünchener („Schadenregulierung“), WGV („Preis-Leistungs-Verhältnis“) und Die Haftpflichtkasse („Preis-Leistungs-Verhältnis).

„Schadenregulierung“ als Kundenbindungstreiber

Auf der Ebene der Leistungskategorien hat die „Schadenregulierung“ den höchsten Einfluss auf die Kundenbindung der Versicherten. Hierzu zählen auch die auf der Einzelebene stärksten Kundenbindungstreiber „Kulanz der Schadenabwicklung“ und „Nachvollziehbarkeit der Schadenabwicklung“. Hohe Bindungswerte im Vergleich der konkreten Leistungsmerkmale erzielen aus den anderen Kategorien auch „Eingehen auf Kundenwünsche“, „Qualität der Produkte/Leistungen“, „Verbindlichkeit von Aussagen“ oder „Hilfsbereitschaft der Mitarbeiter“.

Versicherer überzeugen mit Einhalten von Zusagen im Schadenfall

Laut ServiceValue schaffen es die Versicherer auch im Rahmen der aktuellen Auswertung, beim stärksten Kundenbindungstreiber „Schadenregulierung“ auch die höchste Kundenzufriedenheit zu erreichen. Was alle untersuchten Leistungs- und Servicemerkmale betrifft, ergibt sich die höchste Kundenzufriedenheit bei „Reaktionsgeschwindigkeit im Schadensfall“, „Einhalten von Zusagen im Schadensfall“ und „Unkompliziertheit der Schadenabwicklung“ die höchste Kundenzufriedenheit auf.

In Sachen Kundenbetreuung besteht Luft nach oben

Am schlechtesten kommen die Versicherer in der Leistungskategorie „Kundenbetreuung“ weg, insbesondere bei den Merkmalen „Belohnung von Kundentreue“, „Wechselangebote zu günstigeren Tarifen während der Vertragslaufzeit“ und „Regelmäßige Überprüfung von Versicherungsumfang und -beiträgen“ sehen die Kunden Verbesserungsbedarf. „Der wettbewerbsintensive Versicherungsmarkt lockt stetig mit attraktiven Wechselangeboten, die einen besseren Schutz und günstigere Tarife versprechen“, erklärt Claus Dethloff, Geschäftsführer der ServiceValue GmbH, und ergänzt, „doch nur wer im Ernstfall kundenorientiert und partnerschaftlich aufgestellt ist, kann seine Kunden auch dauerhaft halten.“ (tk)

 

GEV erneuert Produktlinie in der Privathaftpflicht

Die bisherige PHV-Produktlinie Pro Domo Premium ist bei der Grundeigentümer-Versicherung (GEV) nun vom neuen Angebot Pro Domo Premium Plus abgelöst worden. Der Tarif bietet unter anderem einen Baustein zur Bauherrenhaftpflicht.

Die Grundeigentümer-Versicherung (GEV) hat zusätzlich zu ihren die drei Privathaftpflichttarifvarianten Pro Domo Basis, Pro Domo Kompakt und neu den Tarif Pro Domo Premium Plus im Angebot. Letzterer löst die bisherige Produktlinie Pro Domo Premium ab.

Die neue Pro Domo Premium Plus-Deckung beinhaltet beispielsweise eine Forderungsausfalldeckung, sofern der Schädiger den von ihm verursachten Schaden nicht ersetzen kann – selbst dann, wenn der Schädiger den Schaden vorsätzlich verursacht hat. Hierzu gehört auch ein Schadensersatz-Rechtsschutz bei Forderungsausfall mit einer Leistung von bis zu 250.000 Euro. Ebenfalls neu ist der Versicherungsschutz bei Schäden generell durch deliktunfähige Personen und nicht nur – wie bisher – bei Schäden durch deliktunfähige Kinder.

Baustein zur Bauherrenhaftpflicht

Außerdem gibt es einen Baustein zur Bauherrenhaftpflicht: Bei Baumaßnahmen für Um- und Anbauten leistet die GEV in der Premium-Plus-Deckung für Bausummen bis zu 500.000 Euro bzw. bei selbst genutzten Immobilien sogar ohne Begrenzung der Bausumme. Weitere Leistungen sind unter anderem Schäden an geliehenen, gemieteten und gepachteten Sachen ohne Selbstbehalt, Photovoltaikanlagen inklusive der Einspeisung von Strom, Ansprüche von Arbeitskollegen sowie Arbeitgebern oder Dienstherren oder Be- und Entladeschäden an fremden Fahrzeugen. (ad)

 

Haftpflichtversicherung: Wem der Anwalt im Prozess verpflichtet ist

Nur weil ein Versicherer verpflichtet ist, seinem Versicherten im Haftpflichtprozess einen Rechtsanwalt zur Seite zu stellen, heißt das nicht, dass er zum Vertragspartner des Rechtsanwalts wird. Der Anwalt jedenfalls darf nur auf einer Seite stehen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Im Versicherungsfall hängt es von den konkreten Umständen ab, ob ein Rechtsanwalt einen Haftpflichtversicherten in dessen Auftrag oder im Auftrag des Versicherers vertritt. In jedem Fall wird der Versicherer nicht automatisch zum Vertragspartner eines Rechtsanwaltes, nur weil er dazu verpflichtet ist, dem Versicherungsnehmer einen solchen zur Seite zu stellen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Rechtsanwalt darf nicht in Interessenskonflikte geraten

Ein Rechtsanwalt darf grundsätzlich keine widerstreitenden Interessen vertreten. Ein Interessenkonflikt trat aber im zugrunde liegenden Fall auf. Hier ging es um einen Schadenfall zwischen einem Bauherrn und dem Bauunternehmer. Im Versicherungsvertrag heißt es: „Kommt es zum Prozess über den Haftpflichtanspruch, so hat der Versicherungsnehmer die Prozessführung den Versicherern zu überlassen, dem von den Versicherern bestellten oder bezeichneten Anwalt Vollmacht und alle von diesem oder den Versicherern für nötig erachteten Aufklärungen zu geben.“ Im Beweisverfahren übernahm der Rechtsanwalt mit Einverständnis der Versicherung die Vertretung mehrerer Sonderfachleute, die teilweise mit der Planung, teilweise aber auch mit der Bauüberwachung beauftragt worden waren.

Kein Bereicherungsanspruch des Versicherers

Der Bundesgerichtshof entschied, dass der Anwaltsvertrag nichtig sei: Der Anwalt habe gegen das Verbot verstoßen, widerstreitende Interessen zu vertreten. Der Anwalt habe somit keinen Anspruch auf Zahlung seines Honorars durch den Versicherer. Somit sei auch ein Bereicherungsanspruch des Versicherers für die Leistungen des Rechtsanwalts ausgeschlossen. (tos)

BGH, Urteil vom 10.01.2019, Az: IX ZR 89/18

 

Kuh-Angriff: Streit um Tierhalterhaftpflicht in Deutschland

Das Urteil um den Tod einer Touristin durch eine Kuh in Österreich hat eine allgemeine Debatte über die Haftungsfrage von Tierhaltern ausgelöst. Der Landwirt musste im besagten Fall 490.000 Euro Schadensersatz zahlen. Jetzt ist ein ähnlicher Fall auch in Deutschland vor Gericht.

Ein österreichischer Landwirt musste den Angehörigen einer deutschen Touristin, die von seiner Kuh totgetrampelt wurde, 490.000 Euro zahlen. So entschied das Gericht. Der Mann hatte Warnschilder an den Rändern der Wiese angebracht, auf der die Mutterkühe mit ihren Kälbern grasten. Eingezäunt hatte er sie aber nicht.

Jetzt ist in Deutschland eine Frau wegen eines ähnlichen Falls vor Gericht gegangen. Sie fordert Schadensersatz von einer Almbäuerin, weil sie von einer Kuh im Kreis Miesbach gestoßen wurde. Sie gibt an, seit dem Unfall 2018 unter Schmerzen zu leiden. Die Versicherung der Bäuerin hat eine Schadensersatzzahlung abgelehnt. Sie ist der Ansicht, die Bäuerin habe alle Sorgfaltspflichten eingehalten.

Wann die Tierhalterhaftpflicht bei gewerblicher Tierhaltung greift

Im Gegensatz zu der österreichischen Touristin hatte die Frau im hiesigen Fall keinen Hund dabei, auf den Kühe mit Kälbern schnell aggressiv reagieren. Auch verließ sie den Weg nicht. Wie die lokale Zeitung Merkur online berichtet, habe die Bäuerin gegenüber der Frau eingeräumt, dass die besagte Kuh bereits mehrfach auffällig geworden sei. Der Anwalt der Geschädigten sieht darin die Verletzung einer Sorgfaltspflicht des Tierhalters. Die Tierhalterhaftung ist in § 833 Abs. 2 BGB geregelt. Demnach tritt diese bei erwerbsmäßigen Tierhaltern, wie zum Beispiel Landwirten, nur dann nicht ein, wenn „entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.“

Versicherung lehnt Schadensersatz ab

Die Verletzte fordert deshalb Schadensersatz in Höhe von 4.000 Euro. Die Versicherung der Bäuerin hat die Zahlung abgelehnt. Strittig ist, welche Kuh die Frau angegriffen hat. Die Versicherung ist nicht der Ansicht, dass die versicherte Bäuerin ihre Sorgfaltspflicht verletzt hat. Den Sachverhalt muss nun das Gericht klären. (tos)

 

Adam Riese bringt Haftpflichtlösung für Hundehalter

Die Digitalmarke der Wüstenrot & Württembergische-Gruppe, Adam Riese, hat ihre Produktpalette um eine Haftpflichtversicherung für Hundehalter erweitert. Die Lösung ist in den Varianten XL und XXL erhältlich und startet ab 24 Euro im Jahr.

Adam Riese, die Digitalmarke der Wüstenrot & Württembergische-Gruppe, erweitert ihr Produktsortiment um eine Haftpflichtversicherung für Hundehalter (HHV). Der Antrags- und Abwicklungsprozess ist rein digital. Das Produkt umfasst beispielsweise die Übernahme der Tierarztkosten für den eigenen Hund, wenn ein Verursacher nicht ermittelt werden kann sowie die Übernahme der Kosten für eine Tierpension im medizinischen Notfall oder bei stationärem Krankenhausaufenthalt des Halters. Die Hundehalterhaftpflichtversicherung ist über Poolmakler und Vergleichsportale sowie über den Direktkanal unter www.adam-riese.de verfügbar. 

Produktvarianten XL und XXL erhältlich

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§833 BGB) haftet der Halter eines Hundes für die Schäden, die der Hund verursacht. Neben kleineren und größeren Sachschäden sind insbesondere Personenschäden ein beträchtliches Risiko. Von der Regulierung kleinerer Kratzer bis hin zu schweren Verletzungen reichen die möglichen Folgen eines Hundebisses mit oftmals großen finanziellen Konsequenzen. Die neue HHV von Adam Riese bietet für diese Fälle Schutz und wird in den Produktvarianten XL und XXL angeboten. Bereits ab 24 Euro im Jahr startet in der Produktlinie XL der Versicherungsschutz für Schäden durch die Vierbeiner.

Best-Leistungs-Garantie inklusive

In der XXL-Variante ist auch die Neuwertentschädigung bis 5.000 Euro eingeschlossen, wenn ein vom Hund zerstörter Gegenstand nicht älter als 24 Monate ist, sowie eine Forderungsausfalldeckung mit Rechtsschutz bis 500.000 Euro. Mietsachschäden sind ebenso versichert wie Ansprüche des Tierhüters, wenn beispielsweise ein Nachbar mit dem Hund Gassi geht. Zudem gilt die Best-Leistungs-Garantie: Adam Riese zahlt im Schadenfall auch nicht versicherte Leistungen, die ein anderer Versicherer am Markt standardmäßig versichert. (ad)

 

Nürnberger: Leistungserweiterung in der Privathaftpflicht

Die Nürnberger hat den Leistungsumfang ihrer Privathaftpflicht erweitert. Im Komfort Plus-Baustein ist der Kunde zum Beispiel abgesichert, wenn beim Einladen der Einkäufe ins Auto der Einkaufswagen auf das Nachbarauto rollt und es beschädigt. Der Fall muss also nicht der Kfz-Versicherung gemeldet werden, eine Hochstufung entfällt.

Neue Leistungen in der Nürnberger Privathaftpflicht: Die Versicherung kommt nun dafür auf, wenn deliktunfähige Kinder einen Schaden bis 500.000 Euro verursachen. Das Gleiche gilt für weitere deliktunfähige Personen bei Schäden bis zu 50.000 Euro. Volljährige Kinder sind nicht nur während der Schul- und Berufsausbildung mitversichert, sondern solange sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben und unverheiratet sind. Zusätzlich ist ein Angehöriger im Haushalt beitragsfrei mitversichert, beispielsweise ein pflegebedürftiger Elternteil.

Kompakt-Tarif: Absicherung bei Schlüsselverlust

Auch im Kompakt-Tarif gibt es zahlreiche Neuerungen. So ist zum Beispiel der Verlust privater Schlüssel nun bis 15.000 Euro in der Grunddeckung abgesichert. Auch beim Verlust von Dritten überlassenen Haus-, Wohnungszugangs- und Briefkastenschlüsseln leistet die Nürnberger. Außerdem umfasst der Komfort-Tarif die sogenannte Summen- und Konditionsdifferenz-Deckung. Diese ermöglicht dem Versicherungsnehmer, bereits vor Versicherungsbeginn Leistungen aus dem Vertrag in Anspruch zu nehmen, die er in seinem aktuell noch bestehenden Vertrag nicht versichert hat.

Komfort Plus-Baustein: Schutz bei Gefälligkeitsschäden und rund ums Auto

Gefälligkeitsschäden – wenn man zum Beispiel Freunden beim Umzug hilft und etwas zu Bruch geht – werden zudem ab sofort im Komfort Plus-Baustein bis zur vereinbarten Versicherungssumme übernommen. Hierzu zählen auch Personenschäden. Bei Schäden an beweglichen Sachen wird im Komfort Plus-Baustein jetzt der Neuwert bis 1.500 Euro ersetzt. Bisher wurde bei der Berechnung der Zeitwert zugrunde gelegt.

Wer ein unentgeltlich geliehenes Auto versehentlich mit dem falschen Kraftstoff betankt, ist nun mit dem Komfort Plus-Baustein gegen Betankungsschäden abgesichert. Darüber hinaus greift der Schutz der Nürnberger auch dann, wenn es um Be- und Entladeschäden geht. Wenn beispielsweise beim Einladen der Einkäufe ins Auto der Einkaufswagen auf das Nachbarauto rollt und es beschädigt, ist der Kunde abgesichert, muss den Fall also nicht der Kfz-Versicherung melden und wird somit auch nicht hochgestuft. (ad)