AssCompact suche
Home
Management & Wissen
6. Oktober 2015
BVK lehnt Einführung eines staatlichen Vorsorgekontos ab

BVK lehnt Einführung eines staatlichen Vorsorgekontos ab

Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg hat vorgeschlagen, ein sogenanntes „Vorsorgekonto“ als weiteres Instrument der Altersvorsorge einzuführen. Es soll eine Alternative zu Riester unter dem Dach der gesetzlichen Rentenversicherung darstellen. Der BVK bezweifelt den Sinn eines solchen Vorsorgekontos: Der Aufbau einer zusätzlichen staatlichen Altersvorsorge abseits der Rentenversicherung sei unnötig. Der Staat solle sich hier besser heraushalten.

Ein staatliches Vorsorgekonto soll die Palette der heutigen Riester-Produkte der Banken, Bausparkassen und Versicherungen erweitern und Sparern die Möglichkeit geben, unter dem Dach der gesetzlichen Rentenversicherung und mit staatlicher Förderung ein Vorsorgevermögen aufzubauen – so beschreibt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg ihre Idee, wie Altersarmut in Deutschland verhindert werden könne. Es ist ein Modell, das insbesondere in Skandinavien verbreitet ist. Von dem Vorsorgekonto verspricht sich die Deutsche Rentenversicherung, damit auch die Menschen zu erreichen, die von den privaten Produktanbietern bisher nicht erreicht werden konnten.

Kritik vom BVK

Auf Kritik stoßen die Pläne, die bisher vom Gesetzgeber nicht aufgegriffen wurden, beim Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Die Altersvorsorge über das private Kapitaldeckungsverfahren funktioniert in Deutschland“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. In Deutschland gewährleiste die Dualität des obligatorischen staatlichen Umlageverfahrens in Kombination mit der wahlfreien privaten Altersvorsorge über das Kapitaldeckungsverfahren durch Versicherungen, Fonds, Aktien, Banksparpläne usw. nach Ansicht des BVK eine optimale Mischung, um den Lebensstandard der Bundesbürger im Alter halten zu können. Der Aufbau einer zusätzlichen staatlichen Altersvorsorge abseits der Rentenversicherung sei daher unnötig.

„Staat soll sich heraushalten“

„Der Staat sollte sich, wie bei manchen Großbaustellen auch, aus diesem Bereich heraushalten und die Profis machen lassen. Außerdem sollte er nicht als Akteur in einen funktionierenden Marktwettbewerb eingreifen“, so der BVK-Präsident. Zudem lässt Heinz nicht gelten, dass ein solches Modell mehr Sicherheit biete. Das Gegenteil sei der Fall, führt er an: Gerade die jüngste Vergangenheit habe gezeigt, dass einige krisengeschüttelte europäische Staaten die Leistungen aus staatlichen Altersvorsorgefonds kurzerhand gesenkt hätten, um ihre Haushalte zu sanieren. Daher gehe die Gleichung, staatliche Vorsorge gleich sichere Vorsorge, nicht zwangsläufig auf. (bh)