Die PKV-Billigangebote, die immer wieder als Kleinanzeigen im Internet auftauchen, sind dem PKV-Verband schon länger ein Dorn im Auge. Seit September geht der Verband juristisch gegen solche Angebote vor und kann nun erste Erfolge vermelden. Verbandsdirektor Volker Leienbach erklärt: „Das juristische Vorgehen des PKV-Verbandes gegen irreführende Billigangebote zeigt Wirkung: Mittlerweile liegen dem Verband fünf Unterlassungserklärungen vor.“ Insgesamt hat der PKV-Verband bislang acht bundesweite Anbieter abgemahnt. Die Versicherer werfen den Firmen irreführende Werbung und einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vor. Die Werbetricks à la „PKV ab 59 Euro“ haben nach Ansicht des Verbandes mit den realen Angeboten einer Privaten Krankenversicherung nichts zu tun und würden dem Ruf der gesamten Branche schaden.
Eine Nachfrage bei den Mitgliedsunternehmen hatte im Vorfeld ergeben, dass kein einziger Tarif ausgerollt wurde, der den üblichen Schutzumfang einer privaten Krankenversicherung zu den genannten Billigst-Beiträgen bietet. Soweit es einzelne Tarife mit derart geringen Beiträgen gebe, seien sie an enge Voraussetzungen geknüpft und bezögen sich auf spezielle Zielgruppen wie Studenten oder Beamtenanwärter.
Bei vielen Lockvogel-Anzeigen seien Abmahnungen allerdings nicht erfolgversprechend, weil sich die Anbieter hinter dubiosen Internetadressen im Ausland verstecken, so der Verbandsdirektor weiter. Leienbach: „Hier drängt sich der Verdacht auf, dass Adressenhändler am Werk sind. Manche Anzeigen führen direkt zu Fragebögen, auf denen persönliche Daten gesammelt werden. Der PKV-Verband wird weiterhin gegen diese Verbrauchertäuschungen vorgehen.“ (bh)
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