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27. Februar 2014
BVK greift Kritik an Stiftung Warentest auf

BVK greift Kritik an Stiftung Warentest auf

Empfehlungen und Ratings von Stiftung Warentest und der Zeitschrift „Finanztest“ wurden zuletzt häufiger in Zweifel gezogen. Dieser Kritik schließt sich nun auch der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) an. Zudem stellt er Forderungen zu Qualifizierung und Haftungsübernahme auf.

Die Kritik des BVK richtet sich beispielsweise gegen einen Online-Versicherungscheck von Stiftung Warentest. Dort werden Selbstständigen Riesterverträge empfohlen, obwohl diese Berufsgruppe in der Regel nicht in den Genuss der staatlichen Zulagen kommen kann. Lebensversicherungen würden zudem als ein „sehr teures Produkt“ verteufelt, die „weder als Sparanlage noch als Todesfallschutz brauchbar“ seien, so der BVK. Der Verband betont dagegen, dass Lebensversicherungen immer noch eine Verzinsung von durchschnittlich über 3,6% mit einem eingebauten Todesfallschutz für die Familie bietet.

Der BVK führt auch den Test von Berufsunfähigkeitsversicherungen im vergangenen Jahr an, der insbesondere im Internet für Aufruhr sorgte. Versicherungsmakler Matthias Hellberg analysierte den Test, bei dem 58 von 75 getesteten Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) die Note „sehr gut“ erhielten, und zeigte auf, dass wichtige Klauseln in den Versicherungsbedingungen für das Rating nicht oder nicht vollständig einbezogen worden sind. In dem Zusammenhang spricht der BVK sogar von einem „Geschmäckle“, da die Zeitschrift ihr Logo-Lizenzsystem, mit dem Anbieter für ihre Produkte mit Finanztest-Urteilen werben können, kurz zuvor deutlich verteuert hatte.

„Diese Liste ließe sich noch verlängern“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Allein an diesen aktuellen Beispielen sieht man, dass sich die Stiftung Warentest öfter irrt und eine unzureichende Gewichtung der Kriterien erstellt. Das ist für uns Versicherungskaufleute umso unverständlicher, weil wir im Gegensatz dazu für eine Falschberatung der Kunden belangt werden können. Doch die mit Steuergeldern finanzierte Stiftung Warentest braucht kaum Konsequenzen aus Fehlurteilen zu tragen.“

Der BVK ist deshalb der Auffassung, dass eine so populäre Bewertungsinstitution wie die Stiftung Warentest auf die gleichen fachlichen Voraussetzungen und Haftungsregeln verpflichtet werden sollte, wie sie für Versicherungsvermittler bereits seit Jahren gelten. Schließlich habe dieser Berufsstand Beschwerdequoten im kaum noch zu bezifferbaren Promillebereich, wie der Ombudsmann für Versicherungen attestiere.