Der Petitionsausschuss fordert, dass alle Eigentümer von Gebäuden eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden abschließen müssen, wobei die Beiträge in den Hochrisikozonen gedeckelt oder staatlich bezuschusst werden sollen. Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass Naturkatastrophen in regelmäßigen Abständen Milliardenschäden – insbesondere an Wohngebäuden – anrichteten.
Marktversagen im Bereich der Elementarversicherungen
Zwar würden sich viele Immobilieneigentümer gerne gegen solche Schäden versichern. Dies sei jedoch in vielen Fällen nicht möglich, da die Versicherer vor den hohen Kostenrisiken zurückschrecken würden. Folge davon sei, dass der Staat und damit der Steuerzahler die Schäden, zumindest zum Teil, kompensieren müssten. Es gebe also nach Ansicht des Petitionsausschusses im Bereich der Elementarversicherung ein klassisches Marktversagen, das den Gesetzgeber zum Handeln zwinge.
Verfassungsrechtliche Bedenken
Wie aus der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses hervorgeht, ist bereits 2003 eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit der Frage der Einführung einer privaten Elementar-Pflichtversicherung befasst gewesen. Sie habe sich jedoch – unter anderem mit Verweis auf verfassungsrechtliche Bedenken – gegen die Einführung einer solchen Versicherungspflicht ausgesprochen.
Die Diskussionen gehen weiter
Der Petitionsausschuss schreibt weiter, dass nach dem Hochwasser von 2013 seitens einiger Bundesländer die Diskussion darüber erneut angeregt worden sei. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz habe sich daraufhin bereit erklärt, sich an weiteren Überlegungen im Zusammenhang mit der Frage einer Versicherungspflicht zu beteiligen. Zugleich habe das Ministerium an einer Arbeitsgruppe mitgewirkt, deren erster Zwischenbericht im Juni 2014 vorgelegt worden sei. Darin sei unter anderen angeregt worden, dass die Bund-Länder-Arbeitsgruppe auch unter Einbeziehung der Versicherungswirtschaft die Möglichkeiten einer größeren Verbreitung der Elementarversicherungen durch eine Pflichtversicherung sowie alternative Lösungsmöglichkeiten weiter untersuchen solle. (kb)
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