Die Bundestagsfraktionen der Union sowie der SPD haben sich auf die Details der lange diskutierten Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) geeinigt. Der umstrittene Gesetzentwurf war nach vielfacher Kritik (AssCompact berichtete) entschärft worden. Die Stellung des Eigentümers gegenüber seiner Hausverwaltung wird nun weniger geschwächt als im ursprünglichen Gesetzentwurf vorgesehen. Bauliche Maßnahmen wiederum werden erleichtert. Das Gesetz soll noch diesen November in Kraft treten.
Anspruch auf private Kfz-Ladestelle
Bauliche Veränderungen sollen dem Gesetzentwurf gemäß zukünftig bereits mit Zweidrittelmehrheit der Eigentümergemeinschaft beschlossen werden können. Jeder Eigentümer soll darüber hinaus das Recht erhalten, sich eine Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge oder einen Einbruchschutz einzurichten. Auch das Recht auf einen barrierefreien Umbau und die Einrichtung eines Glasfaseranschlusses steht Wohnungseigentümern künftig zu.
Mieter haben ebenfalls Anspruch
Auch Mieter erhalten im Zuge der Gesetzesänderung das Recht, bauliche Maßnahmen vom Vermieter zu verlangen, die das Laden von Elektroautos ermöglichen.
Qualifikation der Hausverwalter
Außerdem soll die Qualität der Hausverwaltung sichergestellt werden. Verwalter müssen künftig eine Zertifizierung mitbringen sowie eine Prüfung bei den IHK ablegen. Den Nachweis der Zertifizierung können Eigentümer nach einer dreijährigen Übergangsfrist vom Verwalter einfordern, wie einer Mitteilung des Verbandes der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) zu entnehmen ist. Der Verband hatte als Interessenvertreter zu dem im Frühjahr veröffentlichten Gesetzentwurf Stellung bezogen.
Verwalter dürfen über teure Angelegenheiten zukünftig auch nicht mehr allein entscheiden, sondern sind auf den Entschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft angewiesen.
Digitale Versammlung der Wohnungseigentümer
Die Anforderungen an die Beschlussfähigkeit einer Wohnungseigentümerversammlung wird mit dem Gesetz jedoch gelockert. Zukünftig soll eine rein digitale Versammlung möglich sein. Ebenso muss eine Zustimmung nicht mehr schriftlich auf Papier erfolgen, sondern kann auch per Mail oder Instant-Messenger eingehen. Lediglich die Textform bleibt vorgeschrieben. (tku)
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