Viel Kritik mussten die Versicherer in den vergangenen Tagen mit ihrer Auslegung einstecken, dass ihre Betriebsschließungsversicherung keinen Schutz für die Corona-Pandemie enthalte. Das neuartige Corona-Virus sei nicht explizit genannt, die Betriebsschließung sei präventiv und allgemeingültig angeordnet, so die Argumentation für die Ablehnung von Zahlungen.
In der vergangenen Woche kam dann Bewegung in die Sache. Initiiert vom Bayerischen Wirtschaftsministerium fanden Gespräche zwischen Interessensverbänden der Kunden, insbesondere dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband, der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft und Versicherern statt. Ende der Woche verkündeten dann bisher Allianz (AssCompact berichtete), Zurich, NÜRNBERGER, Versicherungskammer und die Haftpflichtkasse, dass sie ihre betroffenen Kunden unterstützen wollen.
Die vereinbarte Regelung – branchenübergreifend und bundesweit
Durch staatliche Unterstützungsmaßnahmen wie Kurzarbeitergeld und Soforthilfen reduziert sich der wirtschaftliche Schaden eines Unternehmens aus der Hotel- und Gaststättenbranche um durchschnittlich rund 70%. Vom Rest übernehmen die Versicherer ungefähr die Hälfte – und damit bis zu 15% der in den Tarifen vereinbarten Tagessätzen. Von den Betriebsschließungen waren insbesondere Restaurants und Gaststätten betroffen, deshalb setzte sich der DEHOGA-Verband entsprechend für eine Lösung ein. Die genannten Versicherer, wollen die Regelung aber über alle Branchen hinweg und bundesweit umsetzen. Die Gesellschaften sagten hierzu Hilfe in Millionenbeträge zu. (bh)
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