Eine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige soll kommen. So sieht es zumindest der Koalitionsvertrag vor. Im April des vergangenen Jahres hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) bereits ganz konkret einen Gesetzentwurf bis Jahresende 2019 angekündigt. Nun ist er gegenüber der dts Nachrichtenagentur hinsichtlich dieses Termins zurück gerudert. Einen kommunizierfähigen Zeitplan gebe es derzeit nicht, sagte eine Sprecherin von Heil.
Berücksichtigung von Immobilien und Wertpapieren weiter unklar
Der Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD legt fest, dass innerhalb der gemeinsamen Amtszeit eine Altersvorsorgepflicht für diejenigen Selbstständigen eingeführt werden soll, die nicht anderweitig verpflichtend zum Beispiel in ein berufsständisches Versorgungswerk einzahlen. Die alternativen Vorsorgeformen sollen dabei gründerfreundlich und insolvenzsicher sein und Selbstständigen eine Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus sichern. Angedacht war eine Wahlmöglichkeit zwischen gesetzlicher Rentenversicherung und anderen insolvenzsicheren Vorsorgeformen. Es bleibt weiterhin unklar, inwiefern der Besitz von Wertpapieren oder Immobilien berücksichtigt wird.
Altersvorsorgepflicht weiter in Arbeit
Aufgeschoben ist aber nicht aufgehoben: Derzeit arbeitet das Arbeitsministerium laut Angaben von Heils Sprecherin weiter an der Umsetzung des Gesetzesvorhabens. (tos)
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