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22. November 2019
34f-Aufsicht der BaFin: „Durch nichts zu rechtfertigen“

34f-Aufsicht der BaFin: „Durch nichts zu rechtfertigen“

Ein Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums für ein Finanzanlagenvermittler-Aufsichtsübertragungsgesetz beziffert die Kosten der Übertragung der Aufsicht über 34f-Vermittler auf die BaFin. Der VOTUM Verband nutzt das, um zum Umdenken aufzufordern.

Das Bundesfinanzministerium hat einen Referentenentwurf ein Finanzanlagenvermittler-Aufsichtsübertragungsgesetz (FinAnlVÜG) erstellt. Dieser bestätigt nicht nur den bisher bekannten Zeitplan, sondern beinhaltet auch Angaben zu den Kosten der Übertragung der Aufsicht über 34f-Vermittler auf die BaFin. Allein auf Ebene der BaFin entsteht demnach ein einmaliger Aufwand in Höhe 5,2 Mio. Euro. Hinzu kommt ein jährlich wiederkehrender Aufwand in Höhe von 38,8 Mio. Euro. Getragen werden sollen die Kosten von den „zu Beaufsichtigenden“, sprich den beaufsichtigten Vermittlern.

Gesetzlicher Schildbürgerstreich

Dem VOTUM Verband stößt der Referentenentwurf sauer auf. „Spätestens jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, in dem den Planern dieses gesetzlichen Schildbürgerstreichs Einhalt geboten werden muss. Es ist zu hoffen, dass das Bundeswirtschaftsministerium sich mit seinen bereits formulierten Bedenken gegen diese aus der Zeit gefallene Maßnahme zur Steigerung weiterer Bürokratiekosten durchsetzt“, fordert VOTUM-Vorstand Martin Klein. Fachpolitiker der CDU/CSU Fraktion würden sich inzwischen zu Recht fragen, wie diese fixe Idee in den Koalitionsvertrag gelangt ist.

Durch nichts zu rechtfertigen

Der Aufbau einer solchen kostenträchtigen zusätzlichen Behördeneinheit sei durch nichts zu rechtfertigen. „Insbesondere ist damit einer Verbesserung des Verbraucherschutzes nicht gedient. Es gibt derzeit im Bereich der gewerblichen Finanzanlagenvermittlung keine Missstände oder Skandale, die eine Veränderung des Aufsichtsmanagements zwingend erforderlich machen würden“, so Klein. Weder sei eine flächendeckende Fehlberatung noch ein Anstieg der Beschwerden oder Klageverfahren zu beobachten.

Unnötige Aufsichts-Doppelungen

Anders als Banken haben Anlageberater keinen Zugriff auf das Kapital ihrer Kunden, sondern sind insbesondere im Bereich der Investmentfonds auf die Kooperation mit einer von der BaFin überwachten Depotbank angewiesen. Der geplante Aufsichtswechsel führt daher laut VOTUM-Vorstand Klein zu unnötigen Aufsichts-Doppelungen. Im Gegensatz zum Bankenbereich sei im Bereich der bankenunabhängigen Anlagevermittler zudem kein systematisches Fehlverhalten beobachtet werden. „Dennoch meint man, eine Behördeneinheit aufbauen zu müssen, die jedes Jahr nahezu 40 Mio. Euro verschlingt“, so Klein. Ohnehin werde die BaFin als Zentralbehörde mit ausschließlicher Erfahrung in der Institutsüberwachung eine enge Überwachung jedes einzelnen Vermittlers gar nicht leisten können. (mh)

Bild: © Eigens – stock.adobe.com

 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Wilfried Strassnig am 25. November 2019 - 08:41

Das ist die Lösung! Digitalbedingte Entlassungen werden mit Wirtschaftsbehindernden Beamten ausgeglichen. Sehr, sehr günstig da ja der Staat, wie üblich, ohne die hohen Altersleistungen die ja nicht rückgedeckt werden, äußerst günstig kalkulieren kann. Das kommt zwangsläufig als bestes Ergebnis heraus, wenn hochqualifizierte Spitzenbeamte und Verbraucherschützer die Politiker mit Ihren Ergüssen beliefern.
Aktuell 1,7 Billionen Euro Rückstellungsdefizit- € 1,7 000.000.000.000.00 Null Problemo für Finanztester und Politiker. In A,CH, NL keine Thema wegen Abschaffung der unbezahlbaren Beamtenprivilegien und sehr viel höherer Altersversorgung für die Mehrheit der Bürger...... Für freie Wirtschaftler: Der Markt kann es offensichtlich nicht finanzieren!Unsere Kinder und Enkel übernehmen natürlich gerne die exorbitanten Schulden (Schuldenfreiheit???) Ihrer Ahnen, bestimmt! Das ist Generationsgerechtigkeit vom allerfeinsten.

Gespeichert von Wilfried Strassnig am 25. November 2019 - 08:44

Das ist die Lösung! Digitalbedingte Entlassungen werden mit Wirtschaftsbehindernden Beamten ausgeglichen. Sehr, sehr günstig da ja der Staat, wie üblich, ohne die hohen Altersleistungen die ja nicht rückgedeckt werden, äußerst günstig kalkulieren kann. Das kommt zwangsläufig als bestes Ergebnis heraus, wenn hochqualifizierte Spitzenbeamte und Verbraucherschützer die Politiker mit Ihren Ergüssen beliefern.
Aktuell 1,7 Billionen Euro Rückstellungsdefizit- € 1,7 000.000.000.000.00 Null Problemo für Finanztester und Politiker. In A,CH, NL keine Thema wegen Abschaffung der unbezahlbaren Beamtenprivilegien und sehr viel höherer Altersversorgung für die Mehrheit der Bürger...... Für freie Wirtschaftler: Der Markt kann es offensichtlich nicht finanzieren!Unsere Kinder und Enkel übernehmen natürlich gerne die exorbitanten Schulden (Schuldenfreiheit???) Ihrer Ahnen, bestimmt! Das ist Generationsgerechtigkeit vom allerfeinsten.