Ein Betreuer in Fragen der Gesundheitsfürsorge, hat grundsätzlich weitreichende Kompetenzen über die zu betreuende Person. In vielen Belangen kann der Betreuer seinen hilfsbedürftigen Mandaten vertreten und an seiner statt für ihn entscheiden. Bei der Änderung des Bezugsrechts für eine Lebensversicherung ist dies jedoch nicht der Fall – zumindest dann, wenn der zukünftige Begünstigte der Betreuer selbst sein soll.
Sohn wird Betreuer
Im konkreten Fall ging es um einen Mann, der aufgrund eines Unfalls 1993 ins Koma gefallen war. Zuvor hatte er eine Lebensversicherung abgeschlossen und seine damalige Freundin, später Ehefrau, als Bezugsberechtigte benannt. Betreuer wurde der Sohn des Mannes. Dieser wurde unter anderem auch mit der Vermögenssorge seines Vaters betraut. Die Ehe wurde 1994 geschieden.
Betreuer versucht Bezugsberechtigter zu werden
Der Sohn des Mannes bat daraufhin das Versicherungsunternehmen, sie mögen die Geschiedene als bezugsberechtigte Person austragen und ihn selbst als Begünstigten eintragen. In seiner Eigenschaft als Betreuer, habe er schließlich die Kompetenz dazu. Des Weiteren solle die Tochter des Koma-Patienten bezugsberechtigt werden, sobald sie das 18. Lebensjahr vollendet hat. Der Versicherer bestätigte, dass er die Änderung bis auf Widerruf vorgemerkt habe.
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