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17. Oktober 2019
Die sieben häufigsten Rechtsirrtümer

Die sieben häufigsten Rechtsirrtümer

Im deutschen Gesetzesdschungel herrschen viele fest verwurzelte Irrtümer. Eric Schriddels, Partneranwalt der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG von der Kanzlei Kaiser und Kollegen, hat nun die sieben häufigsten Rechtsirrtümer in Deutschland aufgezeigt. AssCompact fasst sie in einer Bildergalerie zusammen.

 
In vielen Mietwohnungen darf man ab bestimmten Uhrzeiten generell nicht mehr duschen oder baden. Ist das rechtens? Nein. Generelle nächtliche Dusch- und Badeverbote in Hausordnungen sind unwirksam. „Prinzipiell darf jeder seine Wohnräume zu allen Tageszeiten nutzen, wie er möchte – solange er dabei die Nachbarn nicht unzumutbar stört“, erläutert Schriddels. [Bild: © koldunova – stock.adobe.com]
Irrtum Nr. 1: Nachts darf man nicht mehr baden und duschen
In vielen Mietwohnungen darf man ab bestimmten Uhrzeiten generell nicht mehr duschen oder baden. Ist das rechtens? Nein. Generelle nächtliche Dusch- und Badeverbote in Hausordnungen sind unwirksam. „Prinzipiell darf jeder seine Wohnräume zu allen Tageszeiten nutzen, wie er möchte – solange er dabei die Nachbarn nicht unzumutbar stört“, erläutert Schriddels. [Bild: © koldunova – stock.adobe.com]
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Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Jan Lanc am 18. Oktober 2019 - 08:44

Zum Glück stimmen diese Vorurteile nicht