Der Bundesrat entscheidet am Freitag über die zweite Verordnung zur Änderung der FinVermV. Im Vorfeld hatte sich zuletzt unter anderem der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. zu der umstrittenen Neuordnung des Finanzanlagenvertriebs geäußert. Insbesondere die Aufzeichnungspflicht von Beratungsgesprächen sorgt bei dem Verband nach wie vor für Unmut.
AfW fordert Änderungen oder Verschiebung
Der AfW fordert den Verzicht auf das verpflichtende Taping oder eine weiter Verschiebung der FinVermV. Schließlich sei die FinVermV ohnehin bereits ein Jahr und neun Monate zu spät im Zeitplan. Ohne erneute Verschiebung würde daher bei Finanzanlagenvermittlern keine weitere Probleme verursachen. Darüber hinaus soll die FinVermV sowieso mittelfristig abgelöst und im Wertpapierhandelsgesetz übernommen werden.
Abstimmungsergebnis weiter offen
Der Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI) kritisiert die geplante alternativlose Aufzeichnungspflicht. Verbraucherschützer fordern dagegen noch schärfere Auflagen. Zu Wochenbeginn ist noch immer offen, wie die Länderkammer am Freitag abstimmen wird. Allerdings plädieren sowohl der federführende Wirtschaftsausschuss als auch der Finanz- und Rechtsausschuss plädieren dafür, die Vorlage ohne Änderungen anzunehmen. (mh)
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