Auf den Tagesordnungen des Bundeskabinetts musste in den letzten Wochen jeweils vergeblich nach einem Tagespunkt „Provisionsdeckel“ gesucht werden. Damit steht jetzt fest: Eine Begrenzung der Abschlussprovisionen in der Lebensversicherung kann frühestens nach der parlamentarischen Sommerpause im September durch den Bundesrat beschlossen werden.
Änderungen am Gesetzentwurf zum Provisionsdeckel geringfügig
Zuletzt war der Gesetzentwurf leicht geändert worden. Allerdings bleibt die zweifache Deckelung mit einem sogenannten „Basisprovisionsdeckel“ von 2,5% und einem zusätzlichen „Qualitätsprovisionsdeckel“ von bis zu 1,5 % bestehen. Dabei kann die höchstmögliche Abschlussprovision von 4% nur erreich werden, wenn mehrere der qualitativen Kriterien erreicht werden. Eine niedrige Stornoquote allein reicht also beispielsweise nicht.
Unterstützung bröckelt auch in der SPD
Die Pläne des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) waren teils auf erhebliche Kritik nicht nur innerhalb der Branche gestoßen. So sprach sich zuletzt auch die CDU/CSU Fraktion gegen einen Deckel aus. Die Versicherer LV1871 und die Bayrische riefen Versicherungsmakler dazu auf, Protestbriefe an Abgeordnete zu schreiben (AssCompact berichtete). Auch der Versicherungstip hat eine Protestaktion gegen die Begrenzung der Provisionen angestoßen. Einen Erfolg dessen sieht er darin, dass nach seiner Interpretation auch auf Seite der Sozialdemokraten die Unterstützung für das Vorhaben angefangen hat zu bröckeln. (tos)
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