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1. Juli 2019
R+V bringt Kfz-Police mit vielfältigen Zusatzfahrer-Regelungen

R+V bringt Kfz-Police mit vielfältigen Zusatzfahrer-Regelungen

Mit dem neuen R+V-Angebot „Zusatzfahrer“ können Autofahrer, die ihren Pkw bei der R+V-Allgemeine oder den Tochtergesellschaften KRAVAG und Condor versichert haben, nun bis zu drei Zusatzfahrer in ihren Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag eintragen lassen, ohne dass diese beim Fahreralter genannt werden.

Junge Fahrer können mit dem neuen R+V-Angebot „Zusatzfahrer“ in der Kfz-Versicherung für einen Jahresbeitrag von 289 Euro jedes Auto fahren, das bei der R+V Gruppe versichert ist, ganz egal, ob es Verwandten, Freunden oder dem Arbeitgeber gehört. Voraussetzung ist allerdings immer, dass der Kreis der berechtigten Fahrer im Vertrag nicht aufgrund einer Sondereinstufung eingeschränkt ist. Autofahrer, die ihren Pkw bei der R+V-Allgemeine oder den Tochtergesellschaften KRAVAG und Condor versichert haben, können ab sofort bis zu drei Zusatzfahrer in ihren Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag eintragen lassen, ohne dass diese beim Fahreralter genannt werden. So offen der Kreis der Pkw ist, so offen ist auch der Kreis der Zusatzfahrer. Da nicht nur Familienmitglieder dafür in Frage kommen, können R+V-Kunden beispielsweise auch ihr Au-Pair-Mädchen oder den im Haus lebenden Studenten eintragen lassen.

Bekommt der Zusatzfahrer nach einiger Zeit das erste eigene Auto, fängt er nicht bei Null an. Die R+V belohnt ehemalige Zusatzfahrer mit einer Sondereinstufung in die günstige Schadenfreiheitsklasse 5, wenn sie erstmalig einen Pkw zulassen und versichern, unabhängig davon, wie oft und wie lange sie tatsächlich mit anderen Autos gefahren sind.

Erweiterte Leistungen für Elektro- und Hybrid-Pkw

Verbesserungen gibt es in der R+V-Kfz-Police-Plus auch für die Besitzer von Elektro- und Hybrid-Pkw. Bei Abschluss einer Vollkasko-Versicherung übernimmt die R+V im Falle eines Unfalls, mut- oder böswilliger Zerstörung durch Dritte oder beim Zusammenstoß mit Tieren nicht nur die Instandsetzung. Innerhalb der ersten vier Jahre nach Erstzulassung und bei Netto-Reparaturkosten über 1.000 Euro zahlt sie zusätzlich 10% dieser Summe als Wertminderung. Werden die teuren Hochvoltkabel durch Kurzschluss oder Tierbisse zerstört, leistet die R+V Ersatz unabhängig von der vereinbarten Entschädigungsgrenze. Kunden, die Schäden durch Eigenkollision eingeschlossen haben, bekommen ab sofort auch Ersatz bei Schäden an ihren Ladesäulen. (ad)

Bild: © Flamingo Images – stock.adobe.com