Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) setzt sich für die Etablierung von Mindeststandards bei Versicherungsprodukten im Privatbereich ein. Ziel dieser Mindeststandards ist es, Produkte aus dem Bereich der Haftpflicht-, Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen zu identifizieren, die die vertraglichen Ansprüche der Geschädigten unmissverständlich und in einer Mindestqualität regeln.
Im Unterschied zu bestehenden Produkt-Ratings gehe es bei dieser Bewertung nicht um eine möglichst umfassende Ausgestaltung der Produkte oder um die Prüfung auf hohe Leistungsstandards, sondern um eine Grundprüfung der erforderlichen Mindestausprägungen in Umfang und klarer Bedingungsformulierung, so der BVK. Nach Einschätzung des Vermittlerverbands enthalten viele Produkte zwar hochwertige Leistungsbausteine, oft fehlt es aber an grundlegenden Leistungsmerkmalen. Das kann im Schadensfall zu einer Deckungslücke führen und das Vertrauen in den Vermittler erschüttern.
Der Bewertungsprozess
Für das Projekt Mindeststandards nahm der BVK gemeinsam mit der Ratingagentur Franke und Bornberg eine Analyse von Versicherungsprodukten vor. BVK-Mitglieder aus allen Vertriebswegen trugen aktiv dazu bei, die Kriterien für die Mindeststandards zusammenzustellen, die gute Produkte für ihre Kunden ausmachen. So müssen beispielsweise Leistungsansprüche unmissverständlich geregelt sein und dürfen keine Auslegungsmöglichkeiten im Schadensfall zulassen. In einem aufwendigen Prozess wurden von der Schadenkommission des BVK in Zusammenarbeit mit Franke und Bornberg zunächst alle weiteren möglichen Sachverhalte eruiert, die Konfliktpotenziale im Schadensfall beinhalten. In einem Internetgestützten Verfahren wurden sodann diese Kriterien durch die BVK-Mitglieder bewertet und die wichtigsten Merkmale, die für nahezu alle Versicherten von Bedeutung sind, ausgewählt. In einem weiteren Schritt wurden für diese Kriterien Mindestausprägungen festgelegt. Dabei waren stets notwendige Mindeststandards zu erarbeiten, die aus Kunden- und Vermittlersicht bedeutsam sind.
Vergabe von Qualitätssiegel für Tarife
In Bezug auf die Untersuchung bieten der BVK und Franke und Bornberg die Nutzung eines Qualitätssiegels an, welches Versicherer zur werblichen Darstellung verwenden können. Dabei ist das vergebene Qualitätssiegel immer auf den Tarif und nicht auf den Anbieter bezogen, wobei die Einteilung der Tarife in Abhängigkeit von der jeweiligen Produktausgestaltung in den besagten Sparten erfolgt.
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