AssCompact suche
Home
Finanzen
25. März 2019
Restkreditversicherung: Kreditwirtschaft stellt Selbstverpflichtung vor

Restkreditversicherung: Kreditwirtschaft stellt Selbstverpflichtung vor

Restkreditversicherungen stehen regelmäßig in der Kritik. Die Deutsche Kreditwirtschaft reagiert darauf mit einer neuen Selbstverpflichtung. Sie soll mehr Transparenz beim Abschluss von Restschuldversicherungen schaffen.

Mehr als 1,5 Millionen Verbraucher sichern ihren Kredit aktuell mit einer Restkreditversicherung ab. Kreditnehmer und ihre Angehörigen können sich mit einer solchen Versicherung gegen die finanziellen Folgen von elementaren Risiken wie Tod, Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit schützen. Bei Verbraucherschützern stehen sie allerdings regelmäßig in der Kritik. Die Produkte seien zu intransparent und teuer lautet der Vorwurf.

Selbstverpflichtung zur Restkreditversicherung

Nach dem Bankenfachverband hat nun auch die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) auf die Kritik reagiert und eine „verbraucherfreundliche Selbstverpflichtung zur Restkreditversicherung“ vorgestellt. Damit wollen die in der DK vertretenen Spitzenverbände eine hohe Qualität des Produktes gewährleisten und den kritischen Stimmen entgegnen.

Transparenzmaßnahmen

In der Selbstverpflichtung werden unter anderem Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz aufgegriffen: Danach wird der Kunde bereits beim Angebot übersichtlich auf die Versicherungsprämie hingewiesen. Wird die Prämie über den Kredit mitfinanziert, weist die Bank oder Sparkasse die monatlichen Kreditraten sowohl mit als auch ohne Kosten der freiwilligen Versicherung aus. So könne der Kunde seine finanziellen Verpflichtungen für beide Alternativen besser vergleichen. Hinzu kommen klare Regeln zur Transparenz bei der Erstattung von Abschluss- und Verwaltungskosten bei Kreditaufstockungen oder Kreditkündigungen.

Freiwillig, nicht verpflichtend

Der Kreditvertrag darf darüber hinaus ausdrücklich nicht vom Abschluss eines Versicherungsvertrages abhängig sein: Banken und Sparkassen sollen ihre Kunden im Rahmen der Beratung und zusätzlich im sogenannten Welcome Letter ausdrücklich darauf hinweisen, dass eine Restkreditversicherung generell freiwillig ist und nicht zur Voraussetzung gemacht wird, um einen Kredit zu erhalten.

DK lehnt pauschale Begrenzung

Die DK betont, dass die teils geforderte pauschale Begrenzung der Versicherungsprämie im Verhältnis zum Kredit den individuellen Kundenbedürfnissen nicht gerecht werde. Denn diese hänge neben dem individuellen Risiko des oder der Kredit-/Versicherungsnehmer ganz maßgeblich vom gewünschten Absicherungsniveau ab. Banken und Sparkassen würden auch im Rahmen der jeweils angebotenen Beratung sicherstellen, dass die Versicherungsprämie ein angemessenes Verhältnis zum beantragten Kredit nicht überschreitet.

Maßnahmen sollen bestmöglichen Verbraucherschutz gewährleisten

Die Selbstverpflichtung soll „zeitnah“ von den Mitgliedsinstituten umgesetzt werden. Sie empfehlen ihren Mitgliedsinstituten, diese Selbstverpflichtung zeitnah umzusetzen. „Wir sind überzeugt, dass diese Maßnahmen geeignet sind, die Restkreditversicherung in vielen Aspekten zu verbessern und bestmöglichen Verbraucherschutz zu bieten, ohne dass es hierfür einer neuen gesetzlichen Regelung bedarf“, sagt Andreas Krautscheid, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes, als diesjähriger Federführer für die DK. (mh)

Die Selbstverpflichtung der Deutschen Kreditwirtschaft zur Restkreditversicherung ist hier abrufbar.