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28. März 2019
Finanzministerium zieht Schraubstock in der Restschuldversicherung an
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Finanzministerium zieht Schraubstock in der Restschuldversicherung an

Nicht nur die Lebensversicherung soll einen Provisionsdeckel bekommen, sondern – wie erwartet – auch die Restschuldversicherung. Der seit Mittwoch vorliegende Referentenentwurf aus dem Finanzministerium macht hier einen klaren Schnitt.

Während in der Lebensversicherung doch noch die Hoffnung bestand, dass die Forderung nach einem Provisionsdeckel im Sande verlaufen könnte, war die Einführung einer Provisionsdeckelung in der Restschuldversicherung beinahe unausweichlich.

Überzogene Provisionen zu Lasten der Darlehensnehmer

Im Sommer 2016 hatte die BaFin eine entsprechende Umfrage bei Banken und Versicherern durchgeführt. Die Anzahl der versicherten Personen bezifferte sie danach bei 8,2 Millionen. Und: Die Kreditinstitute erhielten zum Teil mehr als 50% der vom Darlehensnehmer gezahlten Versicherungsprämie als Provision bzw. Vergütung, wie das Bundesfinanzministerium im „Entwurf eines Gesetzes zur Deckelung der Abschlussprovisionen von Lebensversicherungen und von Restschuldversicherungen“ schreibt. Nach Ansicht des Ministeriums liege es dabei nahe, dass die Kosten für die an das Kreditinstitut gezahlte Vergütung vom Versicherungsunternehmen an den Darlehensnehmer über eine Einpreisung in die Prämie weitergegeben werde.

Deckelung bei 2,5% der Darlehenssumme

Verbrauchern seien – in Abhängigkeit von den versicherten Risiken – zusätzliche Kosten, die teilweise mehr als 10 % der von dem Kreditinstitut gewährten Darlehenssumme betragen, entstanden. Verbraucherschützer sprachen daher auch seit langem von der Kostenfalle Restschuldversicherung.

Um solche übermäßigen Zahlungen zu verhindern, soll die Abschlussprovision laut Entwurf bei Restschuldversicherungen auf maximal 2,5% der versicherten Darlehenssumme gedeckelt werden. (bh)

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