Wie die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion kürzlich erkennen ließ, soll die Aufsicht der Finanzanlagenvermittler nach §34 f „zügig“ erfolgen. Als Grund nennt die Regierung die Finanzmarktrichtlinie MiFID II, durch die sich die rechtliche Situation der Finanzanlagenvermittler verkompliziert habe. Daher plädiert die Große Koalition für eine einheitliche Aufsicht. (AssCompact berichtete).
Zu dem Vorhaben hat nun mit der BCA AG auch ein Maklerpool öffentlich Stellung bezogen. Vorstand Dr. Frank Ulbricht äußert die Sorge, dass durch die anhaltende Unklarheit in der Aufsichtsfrage die Planungssicherheit der unabhängigen Finanzanlagenvermittler in Gefahr sei. So bleibt unter anderem im Dunkeln, welche Kosten mit einem Aufsichtswechsel für die Vermittler verbunden wären. Laut der Antwort der Bundesregierung steht fest, dass Vermittler über die umlagefinanzierte BaFin an den Kosten beteiligt werden sollen. Dies sieht Ulbricht kritisch: „Die Bundesregierung muss sich fragen lassen, inwieweit die Förderung von Vermögensbildung und privater Altersvorsorge nicht im Widerspruch zur möglichen weiteren Konsolidierung der freien Finanzdienstleister steht“, sagt der BCA-Vorstand.
Kosten der BaFin-Aufsicht für Vermittler: FDP rechnet mit mindestens vierstelligem Betrag
Auch Frank Schäffler, Mitglied der FDP-Bundestagsfraktion und Hauptinitiator der genannten Kleinen Anfrage, bezeichnet die Pläne der GroKo als „absoluten Irrweg“ und sieht hohe Kosten auf Vermittler zukommen: „Viele Vermittler müssten mit einer BaFin-Aufsicht mit erheblichen Aufsichtskosten rechnen. Ich gehe von einem vier- bis fünfstelligen Betrag pro Jahr aus“, sagt er gegenüber AssCompact. Diese Kosten seien für große Banken vielleicht noch tragbar, für Einzelunternehmer aber nicht. Im Gegensatz zur Bundesregierung fürchtet Schäffler, dass die BaFin-Aufsicht nicht zu einer Vereinheitlichung sondern einer weiteren Zersplitterung führt: „(…) viele Finanzanlagevermittler haben auch eine Zulassung für die Versicherungsvermittlung nach Paragraph 34 d GewO, die weiterhin von den Gewerbeämtern beaufsichtigt würden“.
FinVermV: Hängt die Verschiebung an der Frage nach einem Aufsichtswechsel?
Und dann ist da noch die ewig zukünftige Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV). Die erneute Verschiebung ihrer Verabschiedung im Bundesrat hat die bestehenden Unsicherheiten wohl eher verstärkt. Nicht nur die BCA fragt sich zunehmend, ob die ständige Verschiebung mit dem geplanten Aufsichtswechsel in Zusammenhang steht, damit ihre Anwendung gleich unter BaFin-Aufsicht erfolgen kann. Bundestagsmitglied Frank Schäffler ist sich sicher, dass dies der Fall ist.
Maklerpool BCA richtet Hotline für Finanzanlagenvermittler ein
Aus diesen Unsicherheiten heraus, scheint die BCA einen Zulauf unter ihr Haftungsdach zu erwarten und rüstet sich entsprechend. Für Vermittler, die sich zum Thema „BaFin-Regulierung für Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO“ informieren wollen, hat die BCA eine Hotline eingerichtet. Sie ist unter der Nummer 06171 9150–168 zu erreichen.
FDP-Abgeordneter Schäffler: Haftungsdach nur Scheinsicherheit für Anleger
FDP-Abgeordneter Schäffler warnt davor, den Weg unter ein Haftungsdach politisch als die Lösung für die freie Finanzberatung zu sehen: „Die bankenunabhängige Beratung und Vermittlung wird in Deutschland geschwächt, obwohl sie eigentlich gestärkt werden müsste. Was nützt es den Anlegern, wenn die Vermittler und Berater künftig unter ein Haftungsdach schlüpfen müssen, das dann ein Eigenkapital von 25.000 Euro vorweisen kann? Die Regierung suggeriert eine Scheinsicherheit für die Anleger, die am Ende von den Anlegern bitter bezahlt werden muss.“ (tos)
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