Mit Restschuldversicherungen können Kreditnehmer das Risiko absichern, dass sie aufgrund von Tod, Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit die Rückzahlung eines Kredits nicht mehr leisten können. Dieses grundsätzlich sinnvolle Prinzip hat in der Praxis in den vergangenen Jahren oft für Kritik gesorgt. Damit sich daran etwas ändert, hat der Bankenfachverband nun einen Katalog mit sieben Punkten veröffentlicht, die die Transparenz über die wesentlichen Produkteigenschaften der Restkreditversicherung erhöhen sollen. Er umfasst die folgenden Punkte:
1. Freiwilligkeit
Die Restkreditversicherung ist freiwillig. Sie ist nicht erforderlich, um einen Kredit zu erhalten. Darauf sollen die Banken ihre Kunden ausdrücklich hinweisen.
2. Gleiche Rechte
Bei der Restkreditversicherung gibt es unterschiedliche Vertragsgestaltungen. Wichtig sei, dass Unabhängig davon, ob Kunden Versicherungsnehmer oder versicherte Personen sind, die gleichen Informationen erhalten und die gleichen Rechte haben.
3. Bestätigung
Zusätzlich zu den Versicherungsunterlagen bei Vertragsschluss erhalten Kunden ein Produktinformationsblatt und eine Bestätigung über ihre Restkreditversicherung. Darin weisen die Banken sie nochmals ausdrücklich darauf hin, dass sie ihre Versicherung widerrufen und jederzeit kündigen können.
4. Widerruf
Kunden können ihre Restkreditversicherung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Der Kreditvertrag bleibt dabei bestehen. Es entfällt dann lediglich der Kreditanteil, mit welchem die Restkreditversicherung ggf. finanziert wurde.
5. Jederzeitige Kündigung
Kunden können ihre Restkreditversicherung jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen.
6. Kostentransparenz
Zur besseren Vergleichbarkeit ihrer finanziellen Verpflichtungen weisen Banken den Kunden ihre monatlichen Kreditraten sowohl mit als auch ohne die Kosten der freiwilligen Restkreditversicherung aus.
7. Qualität
Für die Restkreditversicherung gelten strenge gesetzliche Vorschriften. Zusätzlich hätten Banken hohe interne Standards z.B. für den Verkauf der Versicherung und die Kommunikation mit unseren Kunden definiert. Die Institute sind angehalten, regelmäßig zu prüfen, ob diese Vorgaben eingehalten werden, und somit die Qualität gesichert wird. (mh)
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