Konflikte zwischen Verbrauchern und dem VuV angeschlossenen unabhängigen Vermögensverwaltern können zukünftig über die VuV-Ombudsstelle geschlichtet werden. Ombudsmann ist Wolfgang Arenhövel, der ehemalige Präsident des Oberlandesgerichts Bremen. Das neue Verfahren soll den Konfliktparteien eine unbürokratische Alternative zum gerichtlichen Verfahren bieten. „Natürlich lassen sich nicht alle Konflikte unkompliziert in einem bilateralen Gespräch klären. Häufig bedarf es eines unabhängigen Dritten, der die Situation objektiv von Außen beurteilt. Außerdem sind Gerichtsverfahren bei Auseinandersetzungen mit geringem Streitwert regelmäßig unverhältnismäßig. Das Ombudsverfahren kann diese Lücke schließen“, erläutert Arenhövel.
Vorgezogene Umsetzung europäischer Vorgaben
Der VuV wertet die Einrichtung der Schlichtungsstelle als Beitrag der Verbandsmitglieder zur nachhaltigen Stärkung des Verbraucherschutzes. „Als Verband sind wir stets auf der Suche nach effizienten Möglichkeiten, um unsererseits den Anlegerschutz zu stärken. Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie Nr. 2013/11/EU zur Alternativen Streitbeilegung (AS) in Form unserer eigenen, aber unabhängigen Schlichtungsstelle können wir als Verband ein Zeichen setzen und Verantwortung übernehmen“, erläutert VuV-Vorstandsvorsitzender Andreas Grünewald. Die Umsetzung der EU-Richtlinie muss bis zum 09.07.2015 erfolgt sein. Der Verband habe die Errichtung der Schlichtungsstelle um knapp ein Jahr vorgezogen, um bereits heute den Verbrauchern eine pragmatische Möglichkeit der Streitbeilegung zu bieten.
Standardisierte Abläufe
Der Verfahrensverlauf ist weitestgehend standardisiert. Nach der ersten Prüfung der eingegangenen Unterlagen nimmt die Schlichtungsstelle Kontakt zum betroffenen Vermögensverwalter auf und bittet ihn um seine Stellungnahme. Unter Berücksichtigung der Sach- und Rechtslage erarbeitet dieser zeitnah einen begründeten Schlichtungsvorschlag, der beiden Seiten abschließend vorgelegt wird. Damit sich Verbraucher umfassend informieren und im Bedarfsfall ihren Schlichtungsantrag einreichen können, hat der VuV zudem unter www.vuv-ombudsstelle.de eine eigene Website zur Ombudsstelle eingerichtet. (mh)
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