Das Urteil im Prozess gegen das Onlineportal Check24 hat jüngst in der Branche für Ausehen gesorgt (AssCompact berichtete). Jetzt hat das Bundeskartellamt eine Sektoruntersuchung „Vergleichsportale“ gestartet. Dabei werden Internetvergleichsportale aus den Bereichen Reise, Versicherungen, Finanzdienstleistungen, Telekommunikation und Energie unter die Lupe genommen. Das Bundeskartellamt will laut dessen Präsidenten, Andreas Mundt, sicherstellen, dass die Verbraucher sich auf die Zuverlässigkeit, die Objektivität und die Transparenz der Portale verlassen können.
Umfassende Befragung von Betreibern geplant
Die Behörde wird zahlreiche Betreiber zu Themen wie Rankings, Finanzierung, Verflechtungen, Bewertungen, Verfügbarkeiten oder relevante Marktabdeckung befragen, um mögliche Verstöße gegen verbraucherrechtliche Vorschriften aufklären und konkretisieren zu können. Dabei werden die umfassenden Ermittlungsbefugnisse des Bundeskartellamtes gegenüber den Portalen die bisherigen Möglichkeiten der Identifizierung und Bewertung möglicher Rechtsverstöße erheblich verbessern. Andreas Mundt: „Bislang werden Probleme mit Vergleichsportalen vor allem im Wege einzelner privatrechtlicher Gerichtsverfahren verfolgt. Hinweise von Verbands- und Verbraucherseite legen nahe, dass wir uns nun grundlegend mit dem Thema befassen. Wir ermitteln nicht gegen bestimmte Unternehmen, sondern schauen uns diesen Wirtschaftszweig insgesamt an, um etwaige verbotene Verhaltensweisen anhand einer umfassenden Sachverhaltsaufklärung identifizieren zu können.“
Derzeit führt das Bundeskartellamt die Auswahl der Vergleichsportale durch und bereitet die Fragebögen vor, die bis Jahresende an diese versandt werden sollen. Nach Eingang und Auswertung der Antworten werden die betroffenen Wirtschaftskreise dazu beraten. Die Ergebnisse wird das Bundeskartellamt in einem Bericht zusammenfassen.
Lauterkeitsrecht zum Schutz von Verbrauchern durchsetzen
Mit der Sektoruntersuchung können etwaige Defizite in der zivilrechtlichen und behördlichen Durchsetzung des Verbraucherrechts in diesem Bereich identifiziert werden. Der Bericht wird in Abhängigkeit von den Untersuchungsergebnissen Aufschluss darüber geben können, wie das Bundeskartellamt einen Beitrag dazu leisten könnte, um Lauterkeitsrecht zum Schutz einer Vielzahl von Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland durchzusetzen.
Eine Sektoruntersuchung im Bereich der Verbraucherrechte nach § 32e Abs. 5 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) richtet sich wie Sektoruntersuchungen im Bereich des Wettbewerbsschutzes nicht gegen bestimmte Unternehmen, sondern dient der Untersuchung eines Wirtschaftszweigs. Über Entscheidungs- und Durchsetzungsbefugnisse zur Ergänzung des zivilrechtlichen Systems der Durchsetzung von Verbraucherschutz in Deutschland verfügt das Bundeskartellamt noch nicht. (tos)
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