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13. März 2017
Betriebsrentenreform und IDD im Fokus der Bundespolitik
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Betriebsrentenreform und IDD im Fokus der Bundespolitik

Zwei wichtige Themen der Branche waren am Freitag im Fokus der Bundespolitik. Der Bundestag diskutierte über das Betriebsrentenstärkungsgesetz und der Bundesrat befasste sich mit weiteren Anträgen zur Versicherungsvertriebsrichtlinie.

Eigentlich waren sich am Freitag im Bundestag alle einig: Die gesetzliche Rentenversicherung ist die wichtigste Säule der Altersvorsorge und soll dies auch bleiben. Dennoch wurden während der Sitzung des Bundestages zum Betriebsrentenstärkungsgesetz hitzige Diskussionen geführt. Insbesondere die LINKE kritisierte den Gesetzesentwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles scharf. Sie warf der Koalition vor, die Alterssicherung für die Unternehmen billiger, jedoch für die Beschäftigten teuer, kompliziert und unberechenbar zu machen. Gleichzeitig sprach sie sich erneut für eine Anhebung des Rentenniveaus auf 53% aus.

Gegenwind für reine Beitragszusage

Die im Gesetzesentwurf vorgesehene Enthaftung der Arbeitgeber und das Konzept der reinen Beitragszusage wurden von Matthias Birkwald, rentenpolitischer Sprecher der Fraktion der LINKEN, heftig kritisiert. Dass der Arbeitgeber im Gegenzug in die Pflicht genommen wird, bis zu 20% der eingesparten Sozialversicherungsbeiträge aus der Entgeltumwandlung an die Versorgungseinrichtungen abzugeben, hält er für nicht ausreichend. Um eine betriebliche Altersversorgung handele es sich nur, wenn der Arbeitgeberanteil der Beiträge zwischen 50 und 100% liege. Die LINKE ist für eine Abschaffung der sozialabgabenfreien Entgeltumwandlung, da sie die gesetzlichen Rentenansprüche senkt.

Grüne kritisieren das Sozialpartnermodell

Bündnis 90/die Grünen sehen die Stärkung der Betriebsrenten als erstrebenswert an. Ihre Kritik am Gesetzesentwurf fokussiert auf das Sozialpartnermodell. Laut Markus Kurth, Sprecher für Rentenpolitik der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN, würden dadurch Geringverdiener und kleine sowie mittelständische Unternehmen gerade nicht profitieren. Als Kardinalfehler des Gesetzes bezeichnet er die Koppelung von Vergünstigungen und Subventionen an die Tarifbindung. Die Fraktion befürwortet eine Enthaftung der kleineren Unternehmen, nicht jedoch der großen.

Nahles: Haftungsrisiko als größter Hemmschuh für Betriebsrenten

Der Gesetzesentwurf der Großen Koalition hat laut Andrea Nahles zum Ziel, mehr Betriebsrenten zu erreichen, indem Tarifverträge mit Betriebsrenten vereinbart werden können, ohne dass der Arbeitgeber für den späteren Rentenbezug haftet (sogenannte reine Beitragszusagen). Das Haftungsrisiko sieht sie als den wesentlichen Hemmschuh für die Betriebsrente an. Gleichzeitig soll durch die Tarifpartner eine sogenannte Zielrente vereinbart werden. Dabei wird jedoch – als Antwort auf die Niedrigzinsphase – auf Garantien und Mindestleistungen durch die Versorgungseinrichtungen verzichtet. Im Gegenzug zur Enthaftung sollen sich die Arbeitgeber an der Absicherung der Zielrenten durch Sicherungsbeiträge beteiligen. Die Sozialpartner sollen sich an der Durchführung und Steuerung der neuen Betriebsrenten beteiligen müssen, durch eigene Einrichtungen oder durch Mitwirkung in bestehenden. Freibeträge für Betriebs- oder Riesterrenten bei der Grundsicherung sollen Geringerdiener entlasten. Außerdem sollen Betriebsrenten für Beschäftigte mit Einkommen unter 2.000 Euro staatlich gefördert werden.

Bundesrat befasst sich mit Änderungsvorschlägen zur IDD

Im Bundesrat wurden fast zeitgleich die Änderungsvorschläge der Ausschüsse für Wirtschaft, Recht und Verbraucherschutz zum IDD-Gesetz beraten – und ohne Änderungen beschlossen. Das Länderparlament fordert, dass zulässige Provisionen für Sparprodukte der Versicherer an die EU-Vertriebsrichtlinie für versicherungsfreie Anlageprodukte MiFID 2 angepasst werden. Der Bundesrat spricht sich zudem dafür aus, das Aufrechterhalten des Provisionsabgabeverbots zu prüfen und „alternative Maßnahmen“ für den Verbraucherschutz einzubeziehen.

Darüber hinaus sollen Versicherer dazu verpflichtet werden, zu jedem Brutto-Tarif einen Netto-Tarif mit identischer Leistung anzubieten, um die Arbeit für Versicherungsberater auf Honorarbasis wesentlich zu vereinfachen. Einen Länderantrag Bayerns hat der Bundesrat neu mit aufgenommen. Demnach sollen Vermittler, die lediglich produktergänzende Versicherungen wie zum Beispiel Reiserücktrittsversicherungen verkaufen, von den Weiterbildungspflichten befreit werden. Im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren geht es nun am 30.03.2017 weiter. Dann muss sich der Bundestag erstmals mit dem Kabinettsentwurf zur IDD-Umsetzung auseinandersetzen. (tos)