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19. April 2025
Lebensarbeitszeitkonten sind Win-win-Produkte
Lebensarbeitszeitkonten sind Win-win-Produkte

Lebensarbeitszeitkonten sind Win-win-Produkte

Lebensarbeitszeitkonten für bezahlte Auszeiten werden immer beliebter, besonders in der jungen Generation. Allerdings sind Lebensarbeitszeitkonten in den Unternehmen noch unzureichend verbreitet, obwohl sie viele Vorteile für Arbeitgeber und Beschäftigte – und Potenzial für Vermittler – bieten.

Ein Artikel von Frank Senger, Pressesprecher bei der R+V Versicherung AG

Angesichts des demografischen Wandels und des anhaltenden Fachkräftemangels wird es für Unternehmen immer wichtiger, flexible und attraktive Zusatzleistungen anzubieten. Eine ideale Möglichkeit sind Lebensarbeitszeitkonten (LAZ). Mit ihnen lassen sich längere Auszeiten (Sabbaticals) oder ein Vorruhestand, also eine Freistellungsphase vor Beginn der gesetzlichen Rente ohne Abschläge, finanzieren.

Unternehmen und ihre Beschäftigten profitieren von Lebensarbeitszeitkonten gleich mehrfach. Vor allem steigert ein LAZ die Attraktivität als Arbeitgeber. Insbesondere junge Fachkräfte schätzen flexible Arbeitszeiten und die Möglichkeit, Auszeiten vom Beruf zu nehmen. Gerade in wettbewerbsintensiven Arbeitsmärkten sind LAZ für Unternehmen somit ein bedeutender Vorteil beim Recruiting von Talenten und dienen der langfristigen Mitarbeiterbindung.

LAZ sind bei 18- bis 35-Jährigen besonders gefragt

Das größte Interesse an mehr Freizeit und einer flexiblen Arbeitszeit hat die Generation zwischen 18 und 35 Jahren. Hier fragen 64% ihren Arbeitgeber nach einem LAZ-Angebot, wie eine Studie der Arbeitsgemeinschaft Zeitwertkonten ergab. Und genau diese Altersgruppe ist bei der Nachwuchskräftegewinnung besonders relevant. In der Altersgruppe 35 bis 59 wünscht sich immerhin noch fast jeder Zweite ein LAZ.

Bezahlte Auszeiten gehören der Studie zufolge neben „Klassikern“ wie Gehalt, Dienstwagen oder betriebliche Vorsorge zu den wichtigsten Aspekten, die Fachkräfte im Bewerbungsgespräch thematisieren. Rund 30% (Mehrfachnennungen möglich) fragen nach einer Arbeitszeitreduktion vor dem Ruhestand, weitere 23% nach bezahlten Freistellungen für persönliche Zwecke. LAZ-Lösungen existieren der Studie zufolge in etwa einem Viertel der befragten Unternehmen – wobei die Faustregel gilt: je größer ein Unternehmen, desto größer die Wahrscheinlichkeit für ein LAZ-Angebot.

In der Praxis nutzen Beschäftigte ihr LAZ besonders häufig für Sabbaticals, also längere bezahlte Auszeiten. Die Gründe sind häufig Elternzeiten, längere Reisen oder auch die Pflege von Angehörigen. Das zeigen interne Statistiken der R+V Versicherung (R+V), die zu den größten Anbietern von LAZ-Lösungen zählt. Ansonsten werden die LAZ für den Vorruhestand verwendet.

Ein weiterer Vorteil für Unternehmen sind geringere Krankheitskosten und weniger Produktivitätseinbußen. Denn individuell gestaltete Arbeitszeiten und gezielte Auszeiten können gesundheitliche Belastungen vermindern. Mitarbeitende, die ihre Arbeitszeit flexibel gestalten können, sind motivierter und leistungsfähiger. Darüber hinaus können Unternehmen mit Lebensarbeitszeitkonten den Übergang ihrer Mitarbeiter in den Ruhestand besser gestalten. So lassen sich Nachfolgeregelung und Wissenstransfer innerhalb des Unternehmens leichter und effizienter planen.

Wertguthaben ist bei Insolvenz geschützt

Vor dem Hintergrund der aktuell kräftig steigenden Zahl an Unternehmensinsolvenzen ist der Insolvenzschutz des angesparten Wertguthabens ein besonders relevanter Aspekt. Der gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzschutz stellt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine große Sicherheit dar. Die R+V beispielsweise bietet neben dem klassischen Verpfändungsmodell zudem eine bewährte Treuhandlösung mit eigenem Treuhänder an.

Neben dem Insolvenzschutz ist die verbesserte Work-Life-Balance ein weiteres Verkaufsargument für ein LAZ. Darüber hinaus gibt es eine attraktive jährliche Verzinsung. Zudem können – zumindest bei der R+V – über ein Online-Portal alle Einzelverträge ganz einfach digital verwaltet werden.

Auch ein Arbeitgeberwechsel ist kein Problem. Wenn das Arbeitsverhältnis etwa aufgrund einer Kündigung endet, wird das Guthaben auf den neuen Arbeitgeber oder die Deutsche Rentenversicherung Bund übertragen. Das LAZ wird dann dort weitergeführt. Alternativ kann das Wertguthaben nach Versteuerung und Abzug der Sozialbeiträge als Einmalbetrag ausgezahlt werden.

LAZ bietet Vermittlern Potenzial

Lebensarbeitszeitkonten sind in den Unternehmen noch unzureichend verbreitet – vor allem bei kleinen und mittelständischen Unternehmen sind sie eher selten. Konkrete Zahlen gibt es kaum, aber die Studie zu den Lebensarbeitszeitkonten geht von einer Verbreitung in etwa einem Viertel der Betriebe aus. Es besteht also noch großes Potenzial für Vermittler, dieses Thema bei Kontakten mit Firmenkunden anzusprechen. Gerade Produkte wie LAZ oder auch eine betriebliche Krankenversicherung sind Highlights, mit denen ein Arbeitgeber bei potenziellen neuen Mitarbeitern glänzen kann.

Grundsätzlich sind LAZ-Angebote ein Wachstumsmarkt. Allein bei der R+V Versicherung stieg die Zahl der Unternehmen, die ein solches Modell anbieten, in den vergangenen fünf Jahren um fast 80%. Aktuell haben ca. 2.000 Unternehmen eine LAZ-Lösung der R+V mit einem Wertstand von mehreren Milliarden Euro. Beim R+V-Produkt gilt die Devise „alles aus einer Hand sowie End-to-End digital“, das heißt, sowohl der Antrag als auch die Verwaltung und die Informationsmöglichkeiten laufen digital.

Abschließend ist zu betonen, dass ein LAZ kein Ersatz für eine betriebliche Altersversorgung (bAV) ist, sondern lediglich eine Ergänzung. Biometrische Risiken wie Invalidität oder Tod lassen sich nur über eine bAV oder private Vorsorge absichern. Ein LAZ-Modell ist vielmehr ein wichtiges personalpolitisches Instrument, welches Arbeitgebern und Mitarbeitern zahlreiche attraktive Vorteile bietet – ein Win-win-Produkt für alle Beteiligten.

Fünf empfohlene Schritte bei der Einführung eines Lebensarbeitszeitkontos:
  1. Abstimmung der Ziele und Rahmenbedingungen im Unternehmen (auch mit Hilfe eines Beraters)
  2. Auswahl eines Administrators und Kapitalanlegers / Festlegung des Insolvenzsicherungsmodells
  3. Erstellung der Rechtsgrundlage und Implementierung des Modells in die Gehaltsabrechnung
  4. Start des Modells
  5. Umsetzung eines Kommunikationskonzepts mit vertrieblichen Tools zur regelmäßigen Arbeitnehmeransprache

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 04/2025 und in unserem ePaper.

 
Ein Artikel von
Frank Senger