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9. April 2025
VOTUM fordert Aussetzung der Nachhaltigkeitsabfragepflicht
VOTUM fordert Aussetzung der Nachhaltigkeitsabfragepflicht

VOTUM fordert Aussetzung der Nachhaltigkeitsabfragepflicht

Die EU-Kommission verschiebt die Nachhaltigkeits-Berichterstattung – CSRD und CSDDD – für die Versicherungswirtschaft. Deshalb fordert der VOTUM-Verband auch eine zweijährige Aussetzung der Nachhaltigkeitspräferenzabfragepflicht für Finanzanlagenvermittler und Versicherungsmakler.

Versicherer tragen Verantwortung für die nachhaltige Transformation, Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler auch. Aber: Wie viele Berichtspflichten und Regularien braucht es, bis der Zweck hinter der Pflicht verloren geht? Viele in der Branche stellen sich diese Frage und bemängeln Widersprüchlichkeiten, hastige Entscheidungen und bürokratische Überforderung.

Verschiebung von Berichtspflichten der Versicherungsbranche

Die Verschiebung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), die von der EU-Kommission kürzlich beschlossen wurde, bringt nun eine Erleichterung für die Versicherungswirtschaft. Die europäischen Versicherer begrüßen das Bestreben der Kommission, den Berichtsaufwand zu reduzieren und die Gesetzgebung zu vereinfachen. Insurance Europe, der Dachverband der nationalen Versichererverbände, unterstreicht, dass mehr Zeit benötigt wird, um die Auswirkungen der beiden Richtlinien angemessen zu bewerten. Nur so könne verhindert werden, dass eine übermäßige regulatorische Belastung den Fokus vom eigentlichen nachhaltigen Handeln ablenkt.

VOTUM will Erleichterung auch für Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler

Auch der deutsche VOTUM-Verband begrüßt die Entscheidung der EU, insbesondere als Signal in einer Zeit großer geopolitischer und wirtschaftlicher Unsicherheiten. „In der aktuellen Lage ist eine Entlastung der Unternehmen mehr als geboten“, so der Verband. „Gleichzeitig ist es nun folgerichtig, auch die Pflicht zur Nachhaltigkeitspräferenzabfrage in der Anlageberatung vorübergehend auszusetzen“, fordert Martin Klein, Geschäftsführender Vorstand des VOTUM-Verbands.

Die verpflichtende Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen bei Anlegern sei bereits bei ihrer Einführung fehlerhaft gewesen. Sie sei eingeführt worden noch bevor die Unternehmen, auf deren Datenbasis die Beratung aufbauen soll, überhaupt verbindlich hätten berichten müssen.

„Hier wurde der zweite Schritt vor dem ersten gemacht“, betont Martin Klein. „Es war von Anfang an ein Konstruktionsfehler, die Abfragepflicht zur Nachhaltigkeit vor der verbindlichen Berichterstattung der Unternehmen einzuführen. Wenn Berater Empfehlungen geben sollen, brauchen sie eine verlässliche Datenbasis. Diese fehlt derzeit – und das führt zu Unsicherheit bei Kunden und einem kaum tragfähigen Haftungsrisiko für Berater.“

Der Verband fordert deshalb ebenfalls eine zweijährige Aussetzung der Nachhaltigkeitspräferenzabfragepflicht. Diese Zeit müsse genutzt werden, um brancheneigene, markttaugliche und verbraucherorientierte Lösungen zu entwickeln – mit dem Ziel, ein tragfähiges System zu schaffen, das Beratung und Nachhaltigkeit sinnvoll verbinde.

Der weitere Fahrplan der CSRD und CSDDD

Am 03.04.2025 hat das Europäische Parlament im Rahmen des sogenannten „Omnibus“-Pakets der EU-Kommission für eine Verschiebung der Nachhaltigkeitsberichtspflichten gestimmt. Ziel ist die Entlastung von Unternehmen und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Die Anwendung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird für große Unternehmen auf das Geschäftsjahr 2027 (Bericht 2028) verschoben, börsennotierte KMU folgen ein Jahr später. Auch die Umsetzung der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) wurde um ein Jahr verlängert: Die Mitgliedstaaten haben nun bis Juli 2027 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht zu überführen. Die neuen Pflichten greifen ab 2028. Der Rat der EU hatte dem Vorschlag bereits am 26. März zugestimmt.

Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen unpopulär

Die verpflichtende Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen von Anlegern dient dazu, sicherzustellen, dass die empfohlenen Finanzprodukte den individuellen Nachhaltigkeitszielen der Anleger entsprechen. Allerdings treten in der Praxis immer wieder Umsetzungsprobleme auf. Das zeigt unter anderem das aktuelle AfW-Vermittler-Barometer. Ein Großteil der Kunden, so berichten Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler, hätte gar kein Interesse. Eine objektive Orientierung für die Vermittler war bisher zudem schwierig. Deshalb setzt sich auch der AfW seit Längerem dafür ein, dass Kunden und Vermittler ein weniger komplexes Prozedere bei der Nachhaltigkeitsabfrage durchlaufen müssen. (bh)