Die Beschilderung mit einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 60 km/h und einem Überholverbot für Lkws und Busse ist nicht „verwirrend“. Wer Verkehrsschilder nicht versteht oder verstehen will, handelt vorsätzlich, da er sich bewusst und gewollt gegen die Rechtsordnung stellt. Mit dieser Entscheidung hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) die Rechtsbeschwerde eines Schnellfahrers gegen eine Geldbuße über 900 Euro sowie ein dreimonatiges Fahrverbot verworfen.
Der Autofahrer wurde vom Amtsgericht Fulda wegen einer fahrlässigen Geschwindigkeitsüberschreitung von 86 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften zu 900 Euro Geldbuße und einem dreimonatigen Fahrverbot verurteilt. Er war auf der A7 mit 146 km/h unterwegs, obwohl die Höchstgeschwindigkeit im Bereich einer Lkw-Kontrolle aus Sicherheitsgründen auf 60 km/h begrenzt war. Die Beschränkung wurde über vorbereitete Klappschilder angezeigt. Der Raser legte gegen das Urteil Rechtsbeschwerde ein, kam aber beim OLG Frankfurt nicht durch. Das Gericht wies die Rechtsbeschwerde ab und wertete die Tat als „vorsätzlich“.
Der Betroffene berief sich vergeblich auf eine „völlig verwirrende Beschilderung“, so die Richter. Aber ihrer Ansicht nach sei die Anordnung der Temporeduzierung und des Überholverbots klar erkennbar gewesen, was auch durch Lichtbilder belegt sei. Ein Verbotsirrtum liege nicht vor – vielmehr stelle sich die Frage, ob der Betroffene überhaupt noch fähig sei, am Straßenverkehr teilzunehmen. Laut Straßenverkehrsordnung muss zudem jeder, der sich unsicher fühlt, besonders vorsichtig fahren. Wer Schilder ignoriert und mit 146 km/h statt 60 km/h fährt, handelt vorsätzlich, stellt sich bewusst gegen die Regeln und gefährdet andere. (bh)
OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 20.1.2025 – Az: 2 Orbs 4/25
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