Die Bundesregierung hat in der vergangenen Woche einen Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse beschlossen. Der vom Bundesminister der Justiz vorgelegte Entwurf sieht vor, dass die zuständigen Länder die Mietpreisbremse bis zum 31.12.2029 verlängern können. Er sieht außerdem vor, dass zukünftig auch Neubauten von der Mietpreisbremse umfasst sind, die erstmals zwischen dem 01.10.2014 und dem 01.10.2019 genutzt und vermietet wurden. Bislang sind Wohnungen, die nach dem 01.10.2014 erstmals genutzt und vermietet werden, generell von der Mietpreisbremse ausgenommen.
Ohne neues Gesetz läuft Mietpreisbremse Ende 2025 ab
Bei der Mietpreisbremse handelt es sich um gesetzliche Regeln, die den Anstieg der Wohnraummieten in den Ballungsräumen verlangsamen sollen. Die Regeln wurden im Jahr 2015 eingeführt. Wo die Mietpreisbremse Anwendung findet, gilt seither: Bei der Neuvermietung einer Wohnung darf die Miete zu Mietbeginn höchstens um 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Falls die Vormiete bereits über diesem Betrag lag, so ist grundsätzlich die Höhe der Vormiete für die Mietpreisbremse maßgeblich.
Die Mietpreisbremse gilt nur in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt. Und sie gilt dort auch nur dann, wenn die zuständige Landesregierung das betreffende Gebiet durch Rechtsverordnung als ein Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt bestimmt. Kommt kein neues Gesetzt zustande, würde die Mietpreisbremse mit Ablauf des 31.12.2025 außer Kraft treten.
Entwurf trägt Handschrift Rot-Grün
Der Gesetzentwurf soll zeitnah im Deutschen Bundestag beraten werden. Der neue Gesetzentwurf unterliegt der Ägide Volker Wissings als Bundesjustizminister. Im Oktober gab es bereits einen Entwurf (Mietpreisbremse soll bis 2028 verlängert werden) von seinem Vorgänger Marco Buschmann. Dieser hatte sich dafür lange Zeit gelassen, auch wenn das Thema im Koalitionsvertrag verankert wurde.
Der jetzige Entwurf geht über den Vorläufer hinaus, hat aber wohl kaum Chancen umgesetzt zu werden. Die Mietpreisbremse dürfte aber auch in den nächsten Monaten im Wahlkampf weiterhin eine Rolle spielen. Aktuell bringen sich sowohl Wohlfahrtsverbände als auch Wohnwirtschaft in Stellung. Während Erstere sich für eine baldige Umsetzung der Verlängerung einsetzen, verweist Zweitere darauf, dass ein solches Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben werde. (bh)
Bild: © Thomas Reimer – stock.adobe.com
- Anmelden, um Kommentare verfassen zu können