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13. November 2024
PSVaG legt Beitragssatz für 2024 fest
PSVaG legt Beitragssatz für 2024 fest

PSVaG legt Beitragssatz für 2024 fest

Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) hat den Beitragssatz für das Jahr 2024 auf 0,4‰ festgesetzt. Im Vorjahr betrug der Satz 1,9‰. Grund für den ungewöhnlich geringen Beitrag sei laut PSVaG ein hoher entlastender Sondereffekt.

Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) in Köln, Träger der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung, hat den Beitragssatz für 2024 mitgeteilt. Mit 0,4‰ fällt er deutlich niedriger aus als im Vorjahr, als der Wert 1,9‰ betrug. Bereits diesen Sommer war der PSVaG von einem Beitragssatz für 2024 unterhalb des Vorjahreswertes ausgegangen. Trotz einer deutlich gestiegenen Zahl an Unternehmensinsolvenzen in Deutschland hat sich im Vergleich zum Vorjahr die Zahl der gesicherten Schäden insgesamt nur leicht erhöht. Das den PSVaG betreffende Schadenvolumen hat sich im zweiten Halbjahr deutlich günstiger entwickelt, als noch Mitte des Jahres befürchtet werden musste.

Hoher entlastender Sondereffekt

Dies führe zusammen mit einem freundlichen Kapitalmarktumfeld sowie einem sehr hohen entlastenden Effekt aus der vorjährigen Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu dem nun sehr geringen Beitragssatz, wie der Verein mitteilt. Ohne diesen entlastenden Sondereffekt hätte sich für 2024 ein Beitrag von 2,0‰ ergeben. Auch dieser Wert hätte noch deutlich unter dem langjährigen Mittel von 2,7‰ gelegen.

Rund 158 Mio. Euro Beitragsvolumen der Mitgliedsunternehmen

Durch den Beitragssatz von 0,4‰ und die gemeldete Beitragsbemessungsgrundlage von 394 Mrd. Euro beläuft sich das Beitragsvolumen der Mitgliedsunternehmen in diesem Jahr auf rund 158 Mio. Euro. Zum Vergleich: Im Vorjahr waren es 726 Mio. Euro.

Beitrag für Pensionskassenzusagen

Für Zusagen über Pensionskassen ist auch in diesem Jahr ein zusätzlicher Beitrag zu entrichten, der zur Erhöhung des Ausgleichsfonds verwendet wird. Dieser liegt bei 1,5‰ der Beitragsbemessungsgrundlage für Pensionskassenzusagen.

Über den Pensions-Sicherungs-Verein

Der PSVaG ist die Selbsthilfeeinrichtung der deutschen Wirtschaft zum gesetzlichen Schutz der betrieblichen Altersversorgung bei der Insolvenz eines Arbeitgebers. Rechtsgrundlage hierfür ist das Betriebsrentengesetz, in dem das Umlageverfahren zur Ausfinanzierung der Leistungen des PSVaG vorgeschrieben. Der PSVaG feiert in diesem Jahr sein 50-jähriges Bestehen und zählt aktuell rund 103.400 Mitglieder. (tik)

Bild: © domoskanonos – stock.adobe.com