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17. Oktober 2024
Steuerberatung wird teurer: Neue Gebühren und digitale Änderungen
Steuerberatung wird teurer: Neue Gebühren und digitale Modernisierungen

Steuerberatung wird teurer: Neue Gebühren und digitale Änderungen

Es wird wohl bald teurer, die Hilfe vom Steuerberater in Anspruch zu nehmen. Laut Bundesfinanzministerium sollen die Gebühren angehoben werden, da die Personal- und Sachkosten in Steuerberatungskanzleien deutlich gestiegen seien.

Im Juli 2020 wurden zuletzt die Gebühren für Steuerberater erhöht. Diese Erhöhung reiche aber nicht mehr aus, um die Personal- und Sachkosten in den Steuerberatungskanzleien zu decken, so das Bundesfinanzministerium. Laut einem Referentenentwurf zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) sollen die Gebühren deshalb erneut erhöht werden.

Der Entwurf sieht eine Erhöhung der Wertgebühren um 6% und eine Erhöhung der mittleren Betragsrahmengebühr für die Lohnbuchführung um etwa 9% vor. Bei der Zeitgebühr soll die Berechnungseinheit sach- und interessengerecht ausgestaltet und zugleich der mittlere Gebührensatz um 9% angehoben werden.

Zudem sollen das Tage- und Abwesenheitsgeld für Geschäftsreisen von Steuerberaterinnen und Steuerberatern an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) angeglichen und einheitliche Regelungen für den Abschluss von Vergütungsvereinbarungen geschaffen werden sowie die bestehenden Beschränkungen bei Pauschalvergütungen entfallen. Schließlich sollen aus Gründen der Rechtsklarheit vereinzelt neue Gebührentatbestände in die StBVV aufgenommen werden.

Kohärente Ausschlussgründe für die Berufshaftpflichtversicherung

Änderungsbedarf sieht der Entwurf auch in der Prüfungsordnung für die Steuerberaterprüfung. Zudem soll künftig die vollständige Digitalisierung des Bestellungsverfahrens zum Steuerberater vorgenommen werden und es sollen dort kohärente Ausschlussgründe für die Berufshaftpflichtversicherung von Steuerberatern geschaffen werden.

Des Weiteren endet am 31.12.2024 die Möglichkeit der Nutzung des Mitgliedsausweises der zuständigen Steuerberaterkammer zur Authentisierung der Übermittlung von Dokumenten mit einer nicht-qualifizierten elektronischen Signatur über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach. Dies würde in einigen wenigen Fallkonstellationen dazu führen, dass Steuerberaterinnen und Steuerberatern kein geeignetes Authentisierungsmittel mehr zur Verfügung steht, teilt das Bundesfinanzministerium mit. Die Möglichkeit der Nutzung des Mitgliedsausweises soll daher bis 31.12.2026 verlängert werden. (bh)

 

Bild: © MQ-Illustrations – stock.adobe.com