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27. September 2024
Nachrangdarlehen: Finanzberater muss wegen Beratungsfehler zahlen
Nachrangdarlehen: Finanzberater muss wegen Beratungsfehler zahlen

Nachrangdarlehen: Finanzberater muss wegen Beratungsfehler zahlen

Das LG Hof hat einen Finanzberater zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt, weil er ein Ehepaar unzureichend über die Risiken eines Nachrangdarlehens aufklärte. Die Kläger hatten nach der Insolvenz der Derivest GmbH einen hohen Verlust erlitten und auf Beratungsfehler geklagt.

Ein Nachrangdarlehen ist ein Instrument der Unternehmensfinanzierung, bei dem der Darlehensgeber sein Geld bei einer Insolvenz erst nach allen anderen Gläubigern zurückerhält. Grundsätzlich ist es ein Angebot für erfahrene Anleger mit einer höheren Risikobereitschaft. Finanzberater müssen entsprechend über die Risiken aufklären und prüfen, ob die empfohlene Anlage den persönlichen Verhältnissen des Anlegers entspricht. Wenn der Finanzberater dies nicht tut, begeht er einen Beratungsfehler.

Genauso hat das Landgericht Hof (LG) nun in einem von der Kanzlei AKH-H geführten Verfahren zugunsten zweier Anleger entschieden, die ihren Finanzberater wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit Nachrangdarlehen der Derivest GmbH verklagt hatten. Das Gericht stellte eine erhebliche Pflichtverletzung des Beraters fest und verurteilte ihn zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 6.598,74 Euro nebst Zinsen. Dies entspricht dem Anlagebetrag abzüglich erhaltener Ausschüttungen.

Unzureichende Aufklärung bei der Empfehlung einer Hochrisikoanlage

Nach Schilderung der Kanzlei vertrauten die Kläger, ein Ehepaar, ihrem Finanzberater seit vielen Jahren. Im Jahr 2014 suchten sie eine sichere Kapitalanlage und folgten dem Rat des Beraters, ein unbesichertes Nachrangdarlehen bei der Derivest GmbH zu zeichnen. Der Berater habe die Anlage als sicher und renditestark dargestellt, ohne die Kläger jedoch ordnungsgemäß über die Risiken aufzuklären, so die Kanzlei. Problematisch sei insbesondere die fehlende Aufklärung über das Totalverlustrisiko gewesen. Durch die Insolvenz der Derivest GmbH im Jahr 2019 erlitt das Ehepaar insgesamt einen hohen finanziellen Verlust.

Gericht bestätigt Beratungsfehler des Finanzberaters

Das Gericht stellte fest, dass der Finanzberater seine Aufklärungs- und Beratungspflichten massiv verletzt hatte. Der Anlageberater hätte das Ehepaar unter anderem darauf hinweisen müssen, dass ein Nachrangdarlehen im Gegensatz zu einem Bankdarlehen nach Kündigung nicht ohne Weiteres zurückgefordert werden kann, dass im Falle einer Insolvenz andere Gläubiger bevorzugt werden und die Rückzahlung des Darlehens daher nicht sicher ist.

Zwar hatte der Berater behauptet, er habe anhand des Emissionsprospektes umfassend über die Risiken aufgeklärt. Das Gericht schenkte dieser Behauptung jedoch keinen Glauben, zudem habe auch der Prospekt nicht ordnungsgemäß über das Risiko informiert. Nach Auffassung des Gerichts hätten die Kläger die Kapitalanlage bei ordnungsgemäßer Beratung nicht gezeichnet. Insofern verurteilte das Gericht den Beklagten zur Zahlung von Schadensersatz. (bh)

LG Hof, Urteil vom 20.09.2024 – Az: 33 O 355/23, noch nicht rechtskräftig

 

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