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24. September 2024
Grundsteuer: Kölner Urteil bestätigt Bundesmodell
Grundsteuer: Kölner Urteil bestätigt Bundesmodell

Grundsteuer: Kölner Urteil bestätigt Bundesmodell

Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass die neue Grundsteuerbewertung nach dem Bundesmodell verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist. Allerdings wurde die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen. Kritiker sehen in der Regelung Ungerechtigkeiten und Verfassungsverstöße.

Das Finanzgericht Köln (FG) hat entschieden, dass die neue Bewertung der Grundsteuer nicht zu beanstanden ist. In dem Verfahren zu einer Musterklage, das erstmalig eine Immobilienbewertung für die neue Grundsteuer in Nordrhein-Westfalen zum Gegenstand hatte, wurde die Klage gegen den Bescheid zur Feststellung des Grundsteuerwerts zum 01.01.2022 nach dem Bundesmodell verhandelt.

Nach Auffassung des 4. Senats des FG Köln bestehen keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Neuregelung zur Festsetzung der Grundsteuer. Die Revision zum Bundesfinanzhof wurde allerdings zugelassen. Das schriftliche Urteil ist bisher noch nicht veröffentlicht.

Das FG Rheinland-Pfalz hatte im Dezember 2023 noch Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Bundesmodells geäußert, hat aber ebenfalls den Weg zum Bundesfinanzhof offengelassen.

Mehrere Klagen gegen das Bundesmodell der Grundsteuer

In Deutschland gibt es verschiedene Modelle zur Berechnung der Grundsteuer - das Flächenmodell und das Bundesmodell. In Nordrhein-Westfalen gilt das Bundesmodell, so auch in Rheinland-Pfalz. Mittlerweile laufen verschiedene Klagen gegen das Bundesmodell der Grundsteuer. Kritiker werfen dem Modell vor, es führe zu Ungerechtigkeiten und unverhältnismäßigen Belastungen in bestimmten Regionen. Ihrer Meinung nach könnte das Modell gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes verstoßen, da die Belastung für Eigentümer in städtischen und ländlichen Regionen ungleich ausfällt, obwohl die Fläche oder Nutzung ähnlich sein kann.

Zudem gibt es Bedenken, dass die Berechnungsmethoden zu intransparent und zu komplex sind - gerade im Vergleich zum Flächenmodell, was ebenfalls als Verstoß gegen das Prinzip der Rechtssicherheit angesehen wird. (bh)

 

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