Ein Artikel von Andreas Grimm
Als wir mit dem Resultate Institut 2011 in den Markt gestartet sind, war die Diskussion über die drohende Einführung einer Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in der EU in vollem Gange und die Conclusio fast aller Rechtsexperten die, dass die Kundenbestände von Finanz- und Versicherungsmaklern im Grunde nicht mehr übertragbar seien, wenn nicht jeder Kunde explizit der Übertragung des Maklervertrags und der personenbezogenen Daten zustimme. Viele Versicherungsgesellschaften, Maklerpools und Kapitalverwahrstellen sehen sich bis heute dazu verpflichtet, jede einzelne Zustimmung zu kontrollieren, um sicher keinen Verstoß gegen geltendes Recht zu begehen.
Viele Nachfolgen wurden und werden deshalb nicht geregelt oder scheitern, weil Produktgeber widersprechen. Die Bestände gehen unter oder landen irgendwann in deren Direktbestand.
Umwandeln in Maklergesellschaften
Makler, die auf Nummer sicher gehen wollen, wandeln ihre Unternehmen in Maklergesellschaften um oder starten von vornherein mit einer UG, GmbH oder GmbH & Co. KG. Für die Masse der Makler in Deutschland sind Gesellschaften rein aus wirtschaftlicher Sicht aber oftmals überdimensioniert. Zumindest Anwälte, Steuerberater und Notare jedoch, die diese Umwandlungen beraten und begleiten, freuen sich darüber. Manche Bestandsinhaber mussten aber dann irgendwann ernüchtert feststellen, dass kleine GmbHs mit wenigen 10.000 Euro Umsatz kaum Kaufpreispotenziale haben. Die Folge: „Außer Spesen nichts gewesen!“, und das offensichtlich ohne wirkliche Not!
Ich muss der Deutschen Bahn dankbar sein, dass manchmal nicht alles so klappt, wie man es ursprünglich geplant hat. So bekomme ich oft die Chance, mit Menschen zusammenzusitzen, mit denen ich ansonsten selten länger als ein paar Minuten sprechen kann. In diesem Fall war das auf einer Bahnfahrt von Chemnitz nach Berlin so. Ich durfte mich mit dem Rechtsgelehrten Prof. Hans-Peter Schwintowski ausgiebig darüber unterhalten, ob es für den rechtssicheren Verkauf eines Maklerbestands wirklich einer Maklergesellschaft bedarf. Die meisten Makler firmieren als Einzelunternehmung, weil das die wirtschaftlichste Alternative während der aktiven Jahre ist. Beim Verkauf machen dann viele Anwälte, Datenschutzbeauftragte von Maklerpools, Versicherern oder Kapitalverwahrstellen genau deshalb Probleme.
Einfache und praktikable Lösung
Zu Unrecht, wie mir Prof. Schwintowski erklärte. Es gebe eine sehr einfache und praktikable Lösung: den Verkauf des Handelsgeschäfts als Ganzes. In Kurzform funktioniert der Weg wie folgt: Der Makler meldet sein Einzelunternehmen im Handelsregister als Handelsgeschäft an und firmiert von da an als eingetragener Kaufmann oder eingetragene Kauffrau. Will er irgendwann aufhören, überträgt er nicht nur den Vertragsbestand, sondern das Handelsgeschäft als Ganzes mit all seinen Bestandteilen. Im Grunde derselbe Prozess wie bei der GmbH. Kein Kunde braucht gefragt zu werden oder könnte widersprechen, auch kein Produktgeber. Alles eigentlich ganz einfach!
Ich zumindest kann meinen Kunden das Einsammeln von Kundenunterschriften oder die Umwandlung in GmbHs jetzt ersparen. Und Bahnfahren macht mir jetzt noch mehr Spaß!
Über den Autor
Andreas W. Grimm ist Gründer des Resultate Institut und beleuchtet an dieser Stelle regelmäßig Aspekte zur Nachfolgeplanung. Gemeinsam mit AssCompact hat er den Bestandsmarktplatz initiiert.
Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 09/2024 und in unserem ePaper.
Bild: © Harald Biebel – stock.adobe.com
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