Ab Oktober gilt in Deutschland eine Neuregelung bezüglich der Winterbereifung von Autos. Ältere Reifen, die nur das sogenannte Matsch-und-Schnee-Symbol (M+S) aufweisen, werden dann behandelt wie Sommerreifen. Um als Winterreifen zu gelten, müssen Reifen künftig das Alpine-Symbol haben.
Was bedeutet die Änderung für Autofahrer?
In Deutschland gilt die sogenannte „situative Winterreifenpflicht“. Das bedeutet, bei winterlichen Straßenverhältnissen müssen Autos entsprechend der Verhältnisse bereift sein. Weist ein Fahrzeug bei einer Kontrolle die falschen Reifen auf, droht ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Abgesehen davon ist auch die eigene und die Sicherheit anderer Autofahrer durch eine falsche Bereifung gefährdet. So Jörg Steinhauer, Leiter Produktmanagement Kraftfahrtversicherungen der AXA: „Schon im eigenen Interesse sollten Autofahrer Winterreifen nutzen. Sie bieten bei Kälte und winterlichen Verhältnissen einfach mehr Sicherheit.“
Sind Autos mit M+S Reifen im Winter nicht mehr versichert?
Was bedeutet die Neuregelung für den Versicherungsschutz? Gilt für Autos, die M+S-Reifen nutzen, der Versicherungsschutz nicht mehr? AssCompact hat bei mehreren führenden Kfz-Versicherern nachgefragt. Das Ergebnis: Die Versicherer werden aufgrund der Neuerungen keine grundsätzlichen Änderungen an ihrem Kaskoschutz machen. Das bestätigten alle der angefragten Unternehmen, darunter Allianz, AXA, HDI, R+V und VHV. An den Bedingungen habe sich durch die Neuerungen nichts geändert, erklärt die HDI: „Eine geeignete Bereifung ist auch vor dieser neuen Regelung bei winterlichen Bedingungen schon notwendig gewesen.“
Grundsätzlich müssen Fahrer mit M+S-Reifen nicht fürchten, ohne Versicherungsschutz unterwegs zu sein, weder im Haftpflicht- noch im Kaskobereich. So beispielsweise die VHV: „Aufgrund der Neuregelungen gibt es grundsätzlich keine Veränderungen im Kaskoschutz. Dies liegt insbesondere darin begründet, dass die VHV bedingungsgemäß gänzlich auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls verzichtet.“ Ausgenommen sind hier die grob fahrlässige Ermöglichung des Diebstahls des Fahrzeugs oder seiner Teile und die Herbeiführung des Versicherungsfalls in Folge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel, so die VHV.
Versicherungsschutz kann gefährdet sein
Den gesetzlichen Vorgaben gilt es aber trotzdem Folge zu leisten, warnt die Allianz. „Entspricht die Bereifung zum Unfallzeitpunkt nicht den gesetzlichen Vorgaben, kann die Allianz als Kfz-Versicherer ihre Leistungen einschränken oder die versicherte Person in Regress nehmen“, schreibt der Versicherer.
Die VHV bestätigt dies. „In Einzelfällen kann die Neuregelung ab dem 01.10.2024 zur Gefährdung des Versicherungsschutzes führen. Aufgrund der gesetzlichen Änderungen können sich veränderte Bewertungsmaßstäbe bei Vorsatz, bedingtem Vorsatz oder auch in Abhängigkeit vom konkreten Schadenereignis bei der Gefahrerhöhung aufgrund dauerhafter Missachtung gesetzlicher Vorschriften ergeben.“ (js)
Bild: © candy1812 – stock.adobe.com
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