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9. September 2024
Neue steuerliche Förderung von elektronischen Dienstwagen

Neue steuerliche Förderung von elektronischen Dienstwagen

Laut einem Kabinettsbeschluss soll es für elektronische Dienstwagen neue steuerliche Förderungen geben. Künftig profitieren Unternehmen von einer Sonderabschreibung für vollelektrische und emissionsfreie Fahrzeuge. Zudem wird der Steuervorteil für E-Dienstwagen erweitert.

Die Bundesregierung hat in der vergangenen Woche im Rahmen ihrer Wachstumsinitiative neue Steuervorteile für E-Dienstwagen beschlossen.

Sonderabschreibung für Arbeitgeber

Für neu zugelassene, rein elektrische und emissionsfreie Fahrzeuge sollen Unternehmen die Investitionskosten schneller steuerlich geltend machen können. Dazu wird eine neue Sonderabschreibung eingeführt. Über einen Zeitraum von sechs Jahren können die Anschaffungen – beginnend mit einem Satz von 40% – von der Steuer abgeschrieben werden. Das soll für zusätzliche Liquidität bei Unternehmen sorgen. Die Regelung gilt befristet für Anschaffungen im Zeitraum von Juli 2024 bis Dezember 2028.

Steuerlicher Vorteil für Arbeitnehmer gilt nun für Autos bis 95.000 Euro

Zusätzlich wird die Dienstwagenbesteuerung für Elektrofahrzeuge erweitert. Das heißt konkret, Arbeitnehmer, die einen Elektrofirmenwagen auch privat nutzen, versteuern diesen Vorteil vergünstigt. Dies gilt bislang nur, wenn das Auto nach dem sogenannten Bruttolistenpreis höchstens 70.000 Euro kostet. Dieser Betrag wird nun auf 95.000 Euro angehoben. Die neue Höchstgrenze gilt für Firmenwagen, die ab Juli 2024 angeschafft wurden. Die Fahrzeuge müssen rein elektrisch betrieben werden.

Ziel der Maßnahmen ist es, die Elektromobilität zu fördern. Dienstwagen gelten grundsätzlich als Beschleuniger beim E-Auto-Absatz. Dieser war zuletzt aufgrund des abrupten Stopps der staatlichen Förderung drastisch eingebrochen. (bh)

 

Bild: ©biggi62 – stock.adobe.com