Der Gesetzentwurf zum „Unfallversicherungs-Weiterentwicklungsgesetz“ hat in der vergangenen Woche das Bundeskabinett passiert. Die Regelungen in der gesetzlichen Unfallversicherung sollen damit klarer und einfacher werden. Vor allem soll das neue Gesetz aber Schutzlücken für bestimmte Personengruppen schließen, heißt es vonseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Krisenhelfer bekommen einen umfassenderen Schutz beim Einsatz im Ausland. Auch sind neue Regelungen für Unfälle auf dem Arbeitsweg bei der Begleitung von Kindern zu Schule und Kita sowie Verbesserungen für den Unfallversicherungsschutz von Studenten enthalten.
Diese Änderungen gibt es bei Eltern, Studenten und Krisenhelfern
Grundsätzlich soll der Datenaustausch und der Informationsfluss verschiedenster Ämter untereinander verbessert werden. Was den erweiterten Versicherungsschutz angeht, sind folgende Personengruppen und Bereiche betroffen:
- Künftig sind nicht mehr nur Eltern unfallversichert, die auf dem Arbeitsweg ihre Kinder zur Kita oder Schule bringen oder von dort abholen. Nach dem neuen Gesetz sind auch andere umgangsberechtigte Personen bei diesen Wegen versichert, z. B. getrenntlebende Elternteile oder deren neue Lebenspartner.
- Studenten besitzen in Zukunft auch bei universitären Pflichtarbeiten außerhalb der Hochschule den vollen Versicherungsschutz. Wenn etwa bestimmte Teile einer Abschlussarbeit an der Hochschule nicht möglich sind, gilt auch hier der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
- Schüler, die als „Jungstudierende“ die Hochschule besuchen, fallen künftig ebenfalls unter den Versicherungsschutz.
- Um dem erheblichen Anstieg der Bestattungskosten in den vergangenen Jahren gerecht zu werden, wird das Sterbegeld erhöht.
- Künftig sollen weitere Krisenhelfergruppen einen erweiterten Versicherungsschutz für ihre Tätigkeit im Ausland erhalten, z. B. Jugendliche bei freiwilligen Diensten. (bh)
Bild: © tan4ikk – stock.adobe.com
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