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15. August 2024
Bundeskabinett beschließt Erhöhung des Wohngeldes um 15%

Bundeskabinett beschließt Erhöhung des Wohngeldes um 15%

Das Bundeskabinett hat die Erhöhung des Wohngeldes zum 01.01.2025 beschlossen. Darin enthalten sind die Steigerung der Mieten und der Inflation von 2021 bis 2023, so die Bundesbauministerin. Von der Erhöhung sind etwa zwei Millionen Haushalte betroffen.

Das Wohngeld ist eine der tragenden Säulen des deutschen Sozialstaats. Es entlastet Rentner, Beschäftigte und Eigenheimbesitzer mit geringem Einkommen bei den Mietzahlungen bzw. den Wohnkosten in der eigenen Immobilie. Zum 01.01.2023 wurde das Wohngeld reformiert und deutlich erhöht („Wohngeld-Plus“), doch seither ist vieles teurer geworden, auch das Wohnen. Die Dynamisierung des Wohngeldes im Zweijahresrhythmus, wie im Gesetz verankert, garantiert eine Anpassung des Wohngeldes an die Preis- und Mietpreisentwicklung.

Deshalb wird das monatliche Wohngeld zum 01.01.2025 erhöht, und zwar um durchschnittlich 15% bzw. 30 Euro. Die entsprechende Verordnung hat das Bundeskabinett in dieser Woche beschlossen. Allerdings muss der Bundesrat den Plänen noch zustimmen.

Ohne die Dynamisierung, schätzt das Bauministerium, würde die Zahl der Wohngeldhaushalte 2025 auf rund 1,6 Millionen sinken, mit Dynamisierung wird die Zahl der Empfängerhaushalte dann auf rund 1,9 Millionen geschätzt.

Ministerin Klara Geywitz verspricht mehr bezahlbaren Wohnraum

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, erklärt zur Anhebung des Wohngeldes: „Damit sorgen wir dafür, dass sich niemand durch zu hohe Wohnkosten zum Beispiel zwischen Heizen oder Essen entscheiden muss.“ Zugleich soll aber auch in mehr bezahlbaren Wohnraum investiert werden: „Mit zusätzlichen 3,5 Mrd. Euro erhöhen wir die Investitionen in den sozialen Wohnungsbau bis 2028 auf insgesamt 21,65 Mrd. Euro. Zudem stehen für die neue Förderung von Wohnungen im unteren und mittleren Preissegment für 2024 und 2025 nun insgesamt 2 Mrd. Euro bereit.“ (bh)

 

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