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25. Juli 2024
Eintrag ins Handelsregister wird teurer

Eintrag ins Handelsregister wird teurer

Das Bundesjustizministerium will die Gebühren für den Handelsregistereintrag erhöhen. Sie sollen linear um 50% angehoben werden. Der Aufwand für den Betrieb der Registergerichte sei stetig gestiegen, ein höherer Kostendeckungsgrad soll nun erreicht werden.

Wer eine Firma gründet, muss sich – mit ein paar Ausnahmen - ins Handelsregister eintragen. Das öffentliche Verzeichnis gibt Auskunft über alle rechtserheblichen Tatsachen, die für einen Geschäftspartner des Kaufmanns wichtig sein können.

Nun will das Bundesjustizministerium aufgrund der angespannten Finanzlage der Länderhaushalte die Gebühren für den Handelsregistereintrag erhöhen und hat hierzu einen Referentenentwurf vorgelegt.

Zuletzt betrug der Kostendeckungsgrad der Registergerichte gerade mal 73%. Grund dafür sind ein stetiger Anstieg der Personal- und Sachkosten. Die geplante Anpassung soll dazu beitragen, den Aufwand der Länder für den Betrieb der Registergerichte weitgehend zu decken. Die letzte Anpassung erfolgte im Jahr 2011.

Anhebung der Gebühren um 50%

Laut vorliegendem Entwurf des Justizministeriums sollen die Eintragungsgebühren der Handelsregistergebührenverordnung linear um 50% angehoben werden. Die vorgeschlagenen Änderungen würden bei den Ländern zu jährlichen Mehreinnahmen in Höhe von rund 32 Mio. Euro führen, heißt es vonseiten des Ministeriums.

Die Kosten für eine Eintragung in das Handelsregister unterscheiden sich anhand der Unternehmensgröße und der gewählten Rechtsform. Die Ausgaben setzen sich dabei aus Kosten für die Anmeldung und Gebühren für die notarielle Beurkundung zusammen. Ein Einzelunternehmen bezahlt bisher etwa 200 bis 300 Euro. Für größere Unternehmen kostet der Eintrag entsprechend mehr. Auch Änderungen im Register sind mit Kosten verbunden. (bh)

Bild: © MQ-Illustrations – stock.adobe.com